Reicht es beim Roller fahren Kopien von den Fahrzeugpapieren mitzuführen?

5 Antworten

Niemals die Originale, immer eine Kopie!

Wenn das Original warum auch immer wegkommt, hast du ein Problem oder die Papiere werden mit dem Roller gestohlen, dann hast du nichts mehr in der Hand.

Kopiere das Original, nimm nur zum Fahren die Kopie mit und schließe das Original weg (bspw Tresor zuhause oder verstecke es).

Nur bei Diebstahl benutzen oder dort wo es benötigt wird (aber nicht beim Fahren)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Es muß das Original sein. Im Zweifel ist eine Kopie aber immer noch bessere als Nichts.

Nein, eine Kopie reicht nicht aus.

Im Zweifel ist eine Kopie zwar besser als garnichts aber der §11,6 FZV (Fahrzeug-Zulassungsverordnung) schreibt vor, das Original mitzuführen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"

Original

Eine Kopie könnte eine Urkundenfälschung sein und muss von der Polizei nicht anerkannt werden.

Verpacke die Fahrzeugpapiere sicher. Und bewahre sie nicht im parkenden Roller auf.

Kopien sind nicht zulässig. 20€ und Nachreichen der Originale.