Brauchen 50ccm Roller TÜV?

2 Antworten

Die Fahrzeuge, welche du mit AM fahren darfst, brauchen ein Versicherungskennzeichen, um damit am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Natürlich muss das Moped den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, müssen aber nicht zur HU.

Nein.

§29 StVZO:

(1) Die Halter von zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Sinne des § 3 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen nach § 4 Absatz 2 und 3 Satz 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung haben ihre Fahrzeuge auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage VIII in Verbindung mit Anlage VIIIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen.

Ein Kleinkraftrad ist kein zulassungspflichtiges Fahrzeug im Sinne des §3 Abs 1 FZV, denn es ist zulassungsfrei laut §3 Abs 2 FZV.

Es ist zwar ein kennzeichenpflichtiges Fahrzeug, allerdings nicht nach §4 Abs 2 oder Abs 3 Satz 2, welche sich auf amtliche Kennzeichen beziehen, sondern nach Abs 3 Satz 1, welcher sich auf Versicherungskennzeichen bezieht.

Auch wenn keine regelmäßige Hauptuntersuchung nötig ist, müssen Veränderungen am Fahrzeug, welche sich auf die Betriebserlaubnis auswirken, trotzdem vom TÜV abgenommen werden.