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Anhänger oder kein Anhänger?

Moin Leute!

Vielleicht kann mir jemand die Rechtslage erklären, ob es sich hierbei um einen Anhänger handelt oder nicht. (Internet-Links habe ich weiter unten reingepackt)

Denn die üblichen Fahrradträger für die Anhängerkupplung gelten ja nicht als Anhänger, da sie Bestandteil des Fahrzeugs sind. Demnach gibt es für solche Anbauten zum Beispiel auch keine gesetzliche Höchstgeschwindigkeit. Wobei häufig vom Hersteller eine Höchstgeschwindigkeit empfohlen wird.

Nun ist allerdings bei diesem Fahrradträger ein Stützrad vorhanden, welches die Last lediglich stützt. Der Träger selbst ist starr mit Fahrzeug verbunden und hat ein Knickgelenk, welches bei Bodenwellen Kippbewegungen zulässt. Seitenbewegungen und Drehbewegungen sind über die Kupplung nicht möglich, da das Gerät fest an der Anhängerkupplung vom Auto verschraubt ist. Eigentlich genau so wie übliche Fahrradträger.

Daherher die Frage:

Würde ein solcher Fahrradträger aufgrund des Stützrads bereits als Anhänger gelten?

Denn folglich bräuchte dieses Teil theoretisch dann auch jedes zweite Jahr eine HU. Übliche Fahrradträger zählen, so weit ich gelesen habe, als Ladung. Diese brauchen dann auch nur eine einmalige Abnahme durch den TÜV und keine regelmäßige HU.

Zusätzlich würde mich dann auch noch interessieren, was ihr von so einem Teil haltet?

Meiner Meinung nach schon coole Idee, da das Rangieren mit dem besagten Träger einfacher wäre, als mit einem Anhänger. Allerdings bin ich bei der Konstruktion von der Radaufhängung etwas skeptisch, ob das Teil wirklich so stabil ist. Wenn ich dies mit einem normalen Anhänger vergleiche, ist das Gestänge schon ziemlich dünn. Die Zuladung soll angeblich bei 75 Kilogramm liegen.

Hier ist noch ein Video von dem besagten Fahrradträger:

https://www.youtube.com/watch?v=RL9ODMqhpSM

Und hier ist noch ein Link zum Produkt:

https://www.portevelo-mottez.com/remorque-5-velos.html

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Auto, Anhänger, Rechtslage, TÜV, Zulassung

Eidesstattliche versicherung ohne Kaufvertrag?

Hi an alle ich habe folgendes Problem

Ich habe mir vor einiger Zeit ein Fahrzeug von privatgekauft und erst nach dem Kauf festgestellt das mir der fahrzeugschein fehlt, einen Kaufvertrag gibt es nicht da wir beide keinen hatten und ausgemacht das er mir den Kaufvertrag per Email zukommen lässt

Das Fahrzeug war abgemeldet und um es anzumelden ist der fahrzeugschein zwingend erforderlich

Der Verkäufer meldet sich nicht mehr und reagiert nicht auf Anrufe, ich habe also weder Kaufvertrag noch Fahrzeugschein aber dafür den kfz Brief und alle anderen Dokumente zu dem Fahrzeug

Um einen neuen Schein zu beantragen oder den alten als Verlust zu melden müsste man eine eidesstattliche versicherung abschließen das kann man aber nur als Halter machen, aber da es ja nun keinen Halter gibt da das Fahrzeug nicht angemeldet ist kann es nur der Eigentümer machen, rechtlich zählt der kfz Brief allein nicht als eigentumsnachweis

Was wäre denn nun wenn ich das Fahrzeug an einen Freund mit Kaufvertrag verkaufe mit dem Hinweis das der kfz Schein verloren ist und ich es wieder zurück kaufe

Dann hätte ich ja den Kaufvertrag als Eigentums Nachweis und könnte eine eidesstattliche versicherung abschließen um das Fahrzeug endlich anzumelden?

Das steht halt jetzt schon eine ganz Weile bei mir und ich kann nix machen, Polizei und Anwalt sind da auch recht ratlos bzw meinen das die Sache sehr lange dauern könnte und ich habe nun auch keine große Lust auf einen Rechtsstreit

Betrug, Zulassung, Zulassungsstelle

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