Als Halter, jedoch nicht VN die Versicherung kündigen.?

4 Antworten

Wer zahlt die Versicherung? Du? Dann einfach die Zahlung einstellen. Wenn Mutti nicht selber weiter zahlt, wird der Vertrag wegen Nichtzahlung gekündigt. Musst dann aber vorsichtig sein, weil der Versicherungsschutz erlöschen wird, bevor die Zwangsstilllegung angekündigt wird. Also gegebenenfalls das Auto lieber ne Weile stehen lassen. Die Kosten für den Verwaltungsaufwand wirst du tragen müssen.

Du musst das Auto nicht verkaufen, es reicht wenn es auf eine andere Person umgemeldet wird. Also wenn du irgendwelche Verwandten/Bekannten hast, die es vorübergehend auf sich anmelden, dann geht das. Kannst es ja anschließend auf dich wieder ummelden. Ist halt auch mit Kosten und Aufwand verbunden.

Ach eins noch: Eine ordentliche Kündigung ist natürlich nur zum Ablauf möglich.

Ich will aber meine eigene Versicherung abschließen, meine Mutter verweigert mir das ganze.

Hast du dir dies gut überlegt?

Denn die Möglichkeit könnte bestehen, dass dein Beitrag um einige Hundert Euros steigt, wenn du das Fahrzeug auf dich selbst versicherst.

Du solltest dir zuerst mal von einem Versicherungsvermittler ein Angebot machen lassen und dann die jährlichen Beiträge derzeitiger Vertrag mit dem Angebot vergleichen.

Dann kannst du immer noch entscheiden und der Versicherungsvermittler ist dir dann sicherlich auch noch behilflich den Versicherungs-Wechsel durch zu führen.

Als Halter des Fahrzeugs haben Sie das Recht, eine eigene Versicherung abzuschließen. Allerdings müssen Sie dafür die Zustimmung des Versicherungsnehmers (in diesem Fall Ihre Mutter) einholen, da sie die Versicherung abgeschlossen hat. Wenn Ihre Mutter sich weigert, Ihnen die Zustimmung zu geben, können Sie versuchen, sie zu überzeugen oder eine Vermittlung durch einen Anwalt oder eine Schlichtungsstelle in Anspruch nehmen. Es ist jedoch nicht notwendig, Ihr Auto zu verkaufen, um eine eigene Versicherung abzuschließen.

Woher ich das weiß:Hobby – Ich beschäftige mich in meiner Freizeit mit dem Thema Auto.
ModernSlang17 
Fragesteller
 28.05.2023, 06:30

Da ist ja ab und wieder anmelden besser oder?

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ModernSlang17 
Fragesteller
 28.05.2023, 06:47
@speckpflaume

Ich hab jetzt gerade gelesen, dass das nicht funktioniert.
ich könnte jetzt nicht mich als den selben Halter eine eigene Versicherung danach abschließen.
ich glaube wirklich, ich muss mein Auto verkaufen.

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Pensioner61  18.07.2023, 12:05

Bitte beachten, bei einem Versicherungswechsel innerhalb des Versicherungsjahres, müssen Fahrzeughalter und Versicherungsnehmer geändert werden. Sonst funktioniert es nicht. Und da hilft auch kein Anwalt.

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Nein, das geht anders: Natürlich kannst Du als Halter eine neue Versicherung abschließen, im schlimmsten Fall wäre das Auto doppelt versichert, selbst kündigen kannst Du das nicht, da nicht Vertragspartner.

Wobei es eine andere Umgehungslösung jenseits des Verkaufes gäbe: Einfach abmelden, einen Tag warten und mit neuer Versicherung wieder anmelden.

grandy52  28.05.2023, 09:45
Natürlich kannst Du als Halter eine neue Versicherung abschließen, im schlimmsten Fall wäre das Auto doppelt versichert

Und genau das geht nicht. Der neue Vertrag wird dann schlichtweg nicht wirksam, die Zulassungsstelle weist die eVB zurück.

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