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Autounfall mit Fahrradfahrer - Umgang mit Versicherung?

Ich (Autofahrer) hatte vor kurzem einen Unfall mit einem Fahrradfahrer. Wir haben nicht die Polizei gerufen, was im Nachhinein ein Fehler war, weil ich mir zunächst total sicher war, dass ich Schuld hatte und ihm scheinbar nichts dramatisches passiert ist. Ich habe ihm für den Fall der Fälle aber meine Kontaktdaten gegeben. Jetzt hat er sich gemeldet, sein Fahrrad wäre ein wirtschaftlicher Totalschaden (wobei er damit nach dem Unfall noch weitergefahren ist) und ich solle das meiner Versicherung melden.

Ich bin an dem Unfallort jetzt nochmal vorbei gekommen und weiß nicht, ob er da überhaupt hätte lang fahren dürfen. Ich wollte auf eine Hauptstraße nach rechts einbiegen (nach links kommt man da auch gar nicht, denn die Gegenfahrbahn liegt hinter Schienen und etwas Wiese). Das heißt, Autos können auf der Straße nur von links kommen. Das Fahrrad kam allerdings von rechts über den Fahrradweg, auf dem sämtliche Schilder so ausgerichtet sind, dass man sie nur lesen kann, wenn man von links kommt.

Wie gehe ich mit der Situation um? Äußere ich der Versicherung gegenüber meine Zweifel? Oder dem Fahrradfahrer gegenüber? Oder hänge ich da jetzt halt drin, weil die Polizei den Unfall nicht aufgenommen hat? Die Versicherung würde evtl. teurer werden dadurch.

Ich würde mich sehr über Ratschläge freuen.

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Ist das ein einfacher oder qualifizierter Rotlichtverstoß?

Grüße euch,

mir ist vor einigen Woche eine Dame sehr nah und aggressiv aufgefahren. Das Ganze zog sich über mehrere hunderten Meter und das auch noch im Innenstadtbereich. Ich fuhr in der 50er Zone knapp 55 km/h was so oder so schon zu viel ist meiner Meinung nach. Anscheinend wollte die Dame 60, 70 oder mehr fahren… Nun ging das bis zu einer Ampel, die auf Rot wechselte. Problematik war das Sie so nahe an meinem Fahrzeug stand und sie überhaupt nicht interessiert hat das wir anhalten müssen. Es käme definitiv zum Aufprall, wenn ich eine normale Bremsung (nicht mal eine Vollbremsung) gemacht hätte.

Nun habe ich ein Schreiben von der Stadt erhalten. Anhörung zum Bußgeldverfahren mit folgendem Vorwurf: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtanzeigenanlage

-           §37 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 Abs. 1, 3 Nr. 5 StVG; 132 BKat

Ich tue mir schwer mit Gesetzestexten, daher wollte ich mal fragen, ob es hier jemanden gibt der sich mit dem Thema auskennt und weiß, ob es sich hierbei um einen einfachen oder qualifizierten Rotlichtverstoß handelt? und wie ich am besten jetzt vorgehen sollte.

DANKE EUCH UND FAHRT VORSICHTIG

LG Franceska

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