Beinahe Unfall ist das strafbar?
Ist ein beinahe Unfall für eine der beinahe beteiligten Parteien Strafrechtlich relevant? Stichwort gegenseitige Rücksichtnahme, Sichtfahrgebot.
Beispiel missglücktes Überholmanöver mit Vollbremsung oder beinahe Kollision in einer Engstelle.
Würde mich einfach mal interessieren.
3 Antworten
Einen Beinaheunfall zu haben, ist an für sich nicht strafbar. Sondern das Fehlverhalten, das zu diesem Beinaheunfall führt.
Infrage kommen bei deinen Beispielen z.B.:
- § 315c StGB, Gefährdung des Straßenverkehrs: U.a. grob verkehrswidriges Überholen, überhöhte Geschwindigkeit an Engstellen oder Missachtung des Rechtsfahrgebotes und dabei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer.
- § 315d StGB, verbotenes Kfz-Rennen: Grobe & rücksichtslose Fahrweise, um eine möglichst hohe Geschwindigkeit zu erreichen. Bei Gefährdung anderer fällt die Strafe höher aus.
In beiden Fällen ist es nicht erforderlich, dass es tatsächlich einen Unfall gibt. Die Gefährdung allein reicht.
Je nachdem kann eine Straftat nach z.B. StGB 315c vorliegen.
Kann als Straßenverkehrsgefährdung nach § 315c StGB gewertet werden.
Wann denn
Wenn die Staatsanwaltschaft das so sieht. Bei einem "Missglückten Überholmanöver" mit Vollbremsung oder beinahe Kollision in einer Engstelle. wäre definitiv denkbar.
Und wen betrifft es?
Der, der den Verkehr gefährdet hat. Also der, der in dem Fall überholt hat natürlich. Der Gegenverkehr kann ja nix, dass da ein Depp überholt.
Ok, und wie ist das in der engstelle dann?
Wann denn? Und wen betrifft es?