Bekomme heute einen Strafzettel wegen einem verkehrsregelverstoß auf Elba / Italien vom 01.09.24. Muss ich den noch bezahlen?

Lachenpur  24.03.2025, 11:32

Du kannst das Datum auch nachträglich korrigieren und mein Link erklärt das mit der Verjährung

christl10 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 11:33

..warum?...ist doch logisch daß ich mich vertippt habe, oder?

Lachenpur  24.03.2025, 11:34

Warum???? Du siehst doch welche Art der Antworten dabei rauskommen!!!!

christl10 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 11:38

Schade daß die Leser nicht mitdenken können. Armes Deutschland!

9 Antworten

verkehrsregelverstoß auf Elba / Italien vom 01.09.25.

Den musst du nicht bezahlen. Zukünftige Verstöße zählen nicht


christl10 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 11:35

war 2024....

christl10 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 11:40
@TheMonkfood

Armes Deutschland...um mit zu Denken benötigt man schon einen Uniabschluß, gelle?

christl10 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 11:45
@TheMonkfood

Ja man sollte mal mitdenken wenn man was liest ...und es ist hier 100% logisch, daß man sich vertippt hat....jetzt klarer?? Geht doch auch ohne Uniabschluß, oder?

TheMonkfood  24.03.2025, 11:46
@christl10

Mit Uniabschluss vertippt man sich nicht.

Und man weiss, dass man solche Strafzettel zahlen muss

christl10 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 11:49
@TheMonkfood

Ich vertippe mich ständig auch heute noch und war sogar Prokurist in der Bank...zum Glück mußte ich nie was schreiben...ging alles über Telefon...sonst wäre ich nie befördert worden...

Ich kenne die italienischen Verjährungsfristen nicht, aber um an dein Geld zu kommen, müsstest du wohl einen Prozess in Italien anstrengen. Ob das unter dem Strich rentabel ist, wage ich zu bezweifeln.

Abgesehen davon hast du ja offensichtlich einen Verkehrsverstoß begangen. Warum möchtest du dafür nicht geradestehen?

Du meinst vermutlich 2024, oder?

Warum sollte der verjährt sein? In Deutschland muss zwar der Bescheid drei Monate nach dem Vorfall ergehen, aber hier sieht das ganz anders aus: Du hast einen Vertrag mit einer Mietwagenfirma, in dem garantiert drinsteht, dass du natürlich für alle Verkehrsverstöße zahlen musst, das hast du sicher auch so unterschrieben. Die haben irgendwann von den Behörden einen Bescheid bekommen, haben ermittelt, wer gefahren ist, und belasten jetzt dich.

Und ja, das ist völlig rechtens. Bist du übrigens sicher, dass das bereits das Bußgeld ist? Oder erstmal nur die Gebühren, die die Mietwagenfirma dir in Rechnung stellt, für den Organisationsaufwand? Das wäre auch üblich - und rechtens, aber dann würde der Bescheid von den italienischen Behörden erst noch kommen. Aber es ist auch oft so, dass bereits der Vermieter das Bußgeld übernimmt und dir dann in Rechnung stellt. Und ja, das muss man dann auch deutlich später noch zahlen.


christl10 
Beitragsersteller
 24.03.2025, 11:31

Strafzettel 93€ + 30€ Verwaltungsaufwand vom Verleih... = 123€..

FataMorgana2010  24.03.2025, 11:32
@christl10

Ja, dann ist das schon die komplette Summe. Und nein - da verjährt innerhalb von einem halben Jahr gar nichts. Du hast vermutlich unterschrieben, dass du mit diesem Verfahren einverstanden bist (steht auch so im Vertrag, schau mal nach...), die Verjährungsfristen der italienischen Behörden wären völlig egal, du schuldest ja dem Vermieter das Geld.

Als Verkehrsrowdy mit Zukunftsvosionen haben Sie innerhalb der EU für Ihr Fehlverhalten einzustehen; vermutlich lag der Verstoß ohnehin in 2024.

Zahlen Sie nicht, kommt ein teures Inkassoverfahren auf Sie zu, das in Ihrer Schufa landet.

Die Verjährung beträgt in Italien ein Jahr und danach haben die Behörden 5 Jahre Zeit den Betrag einzutreiben.