Muss man das wissen theoretisch Fall?

4 Antworten

Es kommt immer auf den Einzelfall und auf die vor dem Richter vorgetragene Begründung an. Wenn ich mich richtig erinnere, wollte sich selbst der ADAC nicht eindeutig zu dieser Frage festlegen.

Wenn du Kenntnis davon hast, z.B. weil es in deinem Heimatort liegt oder weil man aufgrund deines regelmäßigen Arbeitsweges davon ausgehen kann dass du die Strecke kennst, musst du das Tempolimit auch ohne Wiederholungsschild kennen.

Wenn du ortsfremd bist, dann auf die Autobahn auffährst und kein Schild siehst, kannst du nichts vom Tempolimit wissen und dementsprechend darf es dir gegenüber nicht durchgesetzt werden.

Ob die Sache so liegt, dass du vom Tempolimit wissen konntest oder nicht, entscheidet im Zweifel ein Richter.

Es ist tatsächlich ein Irrglaube, dass ein fehlendes Schild nach einer Auffahrt eine Aufhebung der Begrenzung bedeutet. Normalerweise werden die Limits bei jeder Auffahrt wiederholt, aber das ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Wann ist die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben?

Geschwindigkeitsbeschränkung: Alles zu Streckenverboten

Durch dieses Schild wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben

Zitat Bußgeldkatalog:

Trotzdem hält sich der Mythos unter Autofahrern, dass eine Einmündung, eine Kreuzung oder eben auch eine Autobahnauffahrt eine vorher aufgestellte Beschränkung beenden würden. Dies ist jedoch nicht der Fall, wie oben im Artikel bereits etabliert.

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Zb man fährt jeden Tag die gleiche Auffahrt zur auto Bahn Tempolimit wird nicht wiederholt

Dann wird das Gericht argumentieren, dass man wissen sollte, dass auf der Autobahn ein Tempolimit herrscht.

Anders sieht es als, wenn man ortsfremd ist. Dann kann das Gericht durchaus entscheiden, dass man von der Begrenzung nichts wissen konnte und die Strafe somit nicht zulässig ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – AM, A1, A2, B, L

klingeldingel  25.03.2025, 13:13

Techrevives Social Media Manager hat mir gesagt das du ein Problem mit ihm hast, warum ist das so?

Hä? Das Tempolimit gilt nur, wenn es auch angeschrieben ist - und zwar nach der Auffahrt.