Fahren ohne Fahrerlaubnis? Anhörung? Strafe?

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Was kommt auf mich zu?

Nichts.

§4 FeV:

(1) Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf der Fahrerlaubnis. Ausgenommen sind
1. einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt (Mofas); besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen jedoch angebracht sein,

Die Geschwindigkeit an einem Gefälle ist belanglos.


Inkognito-Nutzer   24.03.2025, 14:45

Danke! Das nenne ich mal eine vernünftige Antwort

Wurde das Mofa sichergestellt? Du darfst bergab durchaus schneller als 25 km/h fahren! Entscheidend ist, ob das Mofa verändert wurde.


Inkognito-Nutzer   24.03.2025, 14:46

Nein es wurde nichts verändert, weil ich diesen Fall eigentlich vermeiden wollte.

na auf jedenfall lässt du den Spruch mit dem originalen Mofa weg. Das kann dir nur negativ ausgelegt werden.


Inkognito-Nutzer   23.03.2025, 19:34

Die Polizei hat es selbst durchgeschaut und nichts gefunden und ich habe nichts verändert

matrix791  23.03.2025, 19:39
@Inkognito-Beitragsersteller

die Polizei sind keine Gutachter.

Schon mal dran gedacht- das Du als Fahrer verpflichtet bist- das dein Fahrzeug den Regeln entspricht? wie wäre deine Antwort? Ich darf zwar nur 25km
/h fahren- aber es ist doch alles Original. Mofas dürfen zwar Bauart bedingt maximal 25km/h fahren-aber das gildet auch für Bergab und Rückenwind- eine gewisse tolleranz ist da- abe rnciht von 25 zu 41 .

Fazit= Schuldig- sag sorry- machst Du nie wieder und ansonsten läßt du es , die Schuld auf irgendwas anderes zu schieben.

Wenn die Mofa Original wäre, würde die nicht 41 km/h schaffen.


Inkognito-Nutzer   23.03.2025, 19:36

Bin auf einer langen geraden Strecke gefahren und hab durchgehend vollgas gegeben. Dadurch hat es schon höher gedreht und dann bin ich noch leicht berg ab gerollt

Es sollte keine Strafe geben wegen dem Tempo ausser wenn niedriges Tempo durch Schilder signalisiert war. Das Fehlen der Prüfbescheinigung ist jedoch relevant wenn du nach 1965 geboren bist. Die 25 km/h gelten in der Ebene als bauartbeschränkte Höchstgeschwindigkeit. Strafbar wäre es das Mofa zu frisieren oder zu entdrosseln was hier nicht der Fall war.