Nach Abbruch Studium wieder anfangen?

Guten Tag an alle,

ich bin aktuell 20 Jahre alt. (Vor kurzem geworden) Ich habe dieses Jahr im März. Angefangen BWL zu studieren und hatte auch relativ Spaß dran. Am Anfang zu mindest. Jedoch kam dann ein sehr schlimmes privates Ereignis, welches dazu geführt hat, dass ich erstmal nicht weiter machen kann. Daraufhin habe ich mein Studium abgebrochen. Ich habe dann jetzt eine IT Ausbildung angefangen, da dies ja ein Beruf ist, welcher in der Zukunft gern gesehen wird und in 2-2,5 Jahren machbar ist . Nach ca.2 Monaten habe ich allerdings gemerkt, dass ich erstens keine IT Kenntnisse habe und zweitens mein Interesse einfach nicht dar ist. Nun wollte ich fragen, ob es eine gute Idee wäre, mein BWL Studium wieder anzufangen, da ich auch immer wieder merke, dass BWL mich einfach mehr interessiert und dort meine Stärken liegen .(Ich hatte BWL bereits in meiner Fachgebundenen Fachhochschulreife Durchschnitt: 1,5)

Ich habe die Ausbildung aber durch eine Verbindung von einem Kollegen bekommen und möchte ihn jetzt auch nicht enttäuschen und ich sag mal so, sein standing im Unternehmen zu beschädigen. Allerdings habe ich immer das Gefühl vorallem in der Berufsschule, dass ich am falschen Ort bin.

Meine Größe Angst ist (warum auch immer) das ich dann mein Studium in einem schlechten Durchschnitt schaffe oder zu lang dafür brauche….. (Vorallem würde ich dann das Studium im März anfangen. Was soll ich dann bis dahin machen?)

ich hoffe ihr könnt mir helfen.

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Tablet, Laptop, oder Convertible für Psychologiestudium?

Hallo,

Ich beginne zum WiSe mein Psychologiestudium und da stellt sich die Frage, welches Gerät am sinnvollsten ist sich anzuschaffen. Meine Überlegung war, dass ein Tablet von der Handhabung am intuitivsten wäre und am Besten für das Mitschreiben in Vorlesungen. Allerdings ist es eher nicht geeignet für Hausarbeiten und ich denke dass die Tastaturen, die es dafür gibt, auch nicht gerade bequem wären.

Ein Laptop ist super für Hausarbeiten etc. aber da man mit der eignen Handschrift am Meisten lernt, leider nicht so geeignet für das Mitschreiben in Vorlesungen.

Dann gibt es noch Convertibles, also Laptops, die man auch als Tablets nutzen kann, und bei denen man auf dem Bildschirm mit einem Stift schreiben kann.

Eine weitere Option wäre noch ein Tablet und ein Laptop zu kaufen und quasi in den Vorlesungen das Tablet zum Mitschreiben zu nutzen und zu Hause für Hausarbeiten den Laptop, aber das wäre wirklich eher meine letzte Option, weil das denke ich sehr teuer werden kann.

Momentan sehen Convertibles für mich wie die beste Option aus, aber vielleicht beachte ich momentan auch einige wichtige Aspekte nicht, deshalb wende ich mich an gutefrage.net.

Was sind eure Erfahrungen im Studium mit diesen 3 Geräten? Habt ihr Erfahrungen mit ihnen oder Vorschläge welche Tablets/Laptops/Convertibles besonders gut geeignet sind?

Tablet+Laptop 100%
Tablet 0%
Laptop 0%
Convertible 0%
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Täuschung Exmatrikulation als Konsequenz?

meine freundin hat in einer prüfung geschummelt und ich habe ihr die formlen für die aufgaben vorgegeben, jedoch wurde dies im fenster gespiegelt. Man sieht weder mich noch lösungen eben nur die formeln, da die klausur online war sind wir uns unsicher, ob es erkennbar ist, dass es nicht der laptop ist der sich spiegelt sondern ein anderer bildschirm. da wir die aufnahme nicht einsehen können die frage, ob sie gegen eine exmatrikulation vorgehen kann und die prüfung einfach wiederholen und ob ich wenn ich evtl. sage, dass es meine schuld war auch eine strafe bekomme oder es einfach verfällt

Anbei einmal die Prüfungsordnung falls dies hilft.

§ 12 Versäumnis; Rücktritt; Täuschung; Ordnungsverstoß; Verlängerung der Bearbeitungszeit

(3) Versucht der:die zu Prüfende, das Ergebnis seiner:ihrer Prüfung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel (im Folgenden einheitlich: Täuschung) zu beeinflussen, gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Dies gilt auch, wenn die Täuschung nachträglich bekannt wird. Die Täuschung muss nicht vollendet sein, der Versuch genügt. Eine Täuschung in diesem Sinne liegt bei schriftlichen Prüfungen insbesondere dann vor, wenn der:die zu Prüfende seine:ihre Arbeit – bei Gruppenarbeiten seinen:ihren gekennzeichneten Anteil der Arbeit – nicht selbstständig anfertigt oder andere als die angegebenen Quellen benutzt oder Textpassagen wörtlich oder sinngemäß übernimmt oder übersetzt, ohne die Quelle kenntlich zu machen (Plagiat). Bei der Erbringung von Prüfungsleistungen dürfen grundsätzlich keine Hilfsmittel verwendet werden. Eine Ausnahme gilt nur, wenn für die Prüfungsleistung bestimmte Hilfsmittel (z. B. Taschenrechner, Gesetzestexte, Formelsammlungen) ausdrücklich zugelassen wurden. Bereits der Besitz/das Mitführen eines generell geeigneten, unzulässigen Hilfsmittels (z. B. Spickzettel, Smartphone, sonstige internetfähige Hardware, PDFs), nicht erst deren Benutzung, gilt als Täuschungsversuch.

(4) Nach einer Täuschung kann der:die zu Prüfende von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistungen ausgeschlossen werden. Um den Prüfungsablauf nicht unnötigerweise zu stören, können der:die jeweilige Prüfer:in oder Aufsichtführende, die eine Täuschung oder einen Täuschungsversuch feststellen, dem:der zu Prüfenden auch gestatten, die Prüfungsleistung unter dem Vorbehalt zu beenden, dass die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden kann. Die Gründe für die Feststellung sollen aktenkundig gemacht werden.

(5) Ein:e zu Prüfende:r, der:die den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem:der jeweiligen Prüfer:in oder Aufsichtführenden in der Regel nach Abmahnung von der weiteren Erbringung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem Fall gilt die betreffende Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0). Die Gründe für den Ausschluss sollen aktenkundig gemacht werden.

(6) Wird eine Prüfungsleistung aufgrund dieses § 12 als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet, kann der:die zu Prüfende auf Antrag verlangen, dass die Entscheidung vom Prüfungsausschuss überprüft wird. Der Widerspruch ist unverzüglich, spätestens aber innerhalb von einem Monat nach Mitteilung darüber, dass die Prüfungsleistung als „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet wurde, zu stellen und zu begründen.

(7) Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der:die zu Prüfende zudem exmatrikuliert werden. Diesbezüglich wird ergänzend auf § 7 Abs. 2 Nr. 4 der Immatrikulationsordnung und auf § 63 Abs. 5 HG NRW hingewiesen; in letzterem heißt es: Ordnungswidrig handelt, „wer vorsätzlich gegen eine die Täuschung über Prüfungsleistungen betreffende Regelung einer Hochschulprüfungsordnung ... verstößt. ... Im Falle eines mehrfachen oder sonstigen schwerwiegenden Täuschungsversuches kann der:die zu Prüfende zudem exmatrikuliert werden.“ Ein Täuschungsversuch ist schwerwiegend, wenn eine besonders intensive Täuschungshandlung vorliegt. Maßgeblich sind für die Bewertung als schwerwiegend insbesondere die Erheblichkeit der Täuschungshandlung, der Grad der Verletzung der „Spielregeln des Wettbewerbs“, das Maß der Beeinträchtigung der Chancengleichheit mit anderen zu Prüfenden, die Eignung der Täuschungshandlung zur Beeinflussung des Prüfungsergebnisses und der Grad des Verschuldens. Ein mehrfacher Täuschungsversuch liegt auch dann vor, wenn die Täuschungshandlungen in verschiedenen Modulen, in verschiedenen Prüfungsarten oder auf unterschiedliche Art und Weise durchgeführt wurden oder im Sonstigen anders sind, wobei auch der zeitliche Abstand zwischen den Täuschungsversuchen berücksichtigt werden soll.

(8) Die Benennung konkreter Sanktionsmöglichkeiten in diesem Paragrafen schließt nicht aus, dass unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu weniger einschneidenden Differenzierungen gelangt.

Studium, Klausur, Universität
Angst vor Zukunft und eine Enttäuschung zu sein?

Hallo,

ich hoffe es geht euch allen gut. Ich hab eine Frage bzw. eine Sorge. Ich fange jetzt im Oktober mein Studium an nachdem ich ein Jahr Pause nach dem Abitur gemacht hab indem ich eben gearbeitet habe. Der Studiengang ist gut aber natürlich hat man eben trotzdem ein mulmiges Gefühl in einen so neuen Lebensabschnitt einzusteigen. Nun meine Frage bzw. mein Problem kann möglicherweise für manche banal klingen aber mich stresst es immens. Nehmen wir an ich schaffe das Studium nicht oder bemerke es passt einfach nicht. Dann würd ich mich definitiv für eine Ausbildung bewerben und das Studium abbrechen aber wie zur Hölle erklärt man sowas dann seinen Eltern. Der Fakt dass ich mir diese Gedanken mache erklärt glaub schon allgemein dass meine Eltern ziemlich streng sind. Aber theoretisch würde eine Ausbildung ja auch kürzer gehen als wenn ich das Studium (Bachelor+Master) abschließen würde( meinen Eltern geht es immer darum dass ich möglichst schnell durch bin und Geld verdiene etc.) Ich bin einfach verloren ganz ehrlich. Ich will einfach ausziehen und weit weg gehen wo ich keine kenne und keiner mich und ich bin so verzweifelt dass diese dumme Frage hier nichtmal Sinn macht. Ich bin ständig unter so starkem Druck, dass ich gar keine Zeit habe richtig nachzudenken, was ich wirklich will. Ja Ende der Geschichte. Gibt eigentlich nicht viel zu sagen aber musste das mal loswerden.

Universität, Zukunftsangst
Zulassung bekommen aber keine Immatrikulation möglich?

Hallo,

ich habe mich mit meiner Fachhochschulreife mit Schwerpunkt Wirtschaft/Verwaltung an einer Universität in NRW für den Studiengang Wirtschaftswissenschaften beworben. Die Bewerbung erfolgte über Hochschulstart und dort wurde ich auch vor knapp einem Monat zugelassen für den Studiengang, das Angebot habe ich auch angenommen. Meine Unterlagen zur Immatrikulation habe ich auch zeitgerecht eingereicht, jedoch habe ich bis gestern keine Rückmeldung bekommen, obwohl Bekannte schon Briefe für Semesterbeiträge etc. schon bekommen haben.

Dem studierendensekretariat habe ich mein Problem geschildert etc. und habe heute eine Antwort bekommen -> “laut unseren Informationen haben Sie sich mit einer Fachhochschulreife beworben, was nicht die Anforderungen zum Start eines Studiums an der *** erfüllt.”

Kann mir vielleicht jemand erklären wieso ich dann überhaupt zugelassen wurde für den Studiengang, wenn ich mich nicht immatrikulieren kann? Auf Hochschulstart habe ich auch alles richtig angegeben. Ich weiß, dass eine Zulassung nichts verbindliches ist aber das macht doch irgendwie keinen Sinn? Vor allem hätte man das ja vorher sagen können und nicht bevor man kurz bevor die Uni anfängt und man mit nichts in der Hand dasteht. Ich bin total verzweifelt und ich war auch persönlich da gewesen, jedoch hatten das studierendensekretariat geschlossen.

Kann mir vielleicht jemand weiterhelfen, wie ich weiter vorgehen kann?

Bewerbung, Universität, Immatrikulation

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