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Wie erkenne ich Tomaten die mit Hybridsamen gesät wurden im Supermarkt?

Hallo,

heute haben wir in Ethik einen Film über die Umweltveränderung gesehen, da unser momentanes Thema "Naturethik" ist.

Irgendwann kam etwas über "Almeria" und Umgebung, auch "Plastikküste" genannt. 20'000 Hektar mit Gewächshäusern - natürlich aus Plastik. In der Doku wurde auch berichtet, dass viele Bauern sogenannte Hybriden benutzen. Die Frucht sieht mit diesen Samen sehr viel schöner aus. Es gibt sie auch für Auberginen und anderes Gemüse. Der Nachteil: Sie haben kaum Geschmack.

Ich bin also vorhin nach Hause gegangen und wollte gleich mal testen. Habe kleine Cocktail-Tomaten genommen und einige verspeist. Hat wirklich nach nichts geschmeckt, obwohl sie knackfrisch waren! Habe es dann auch an normalen Tomaten getestet - mit dem gleichen Ergebnis. Auf den Etiketten stand tatsächlich, dass sie aus Spanien sind, was aber nicht sofort heißt, dass sie aus Almeria stammen oder Hybriden sind. Aber ich vermute es stark, zumindest das mit den Hybridsamen.

Auf den Bildern erkennt man gut, wie riesig das ist. Achtet bei dem GoogleEarth-Screenshot auf den Maßstab unten links!

Woher bekomme ich noch "richtige" Tomaten und woher weiß ich, ob die Tomaten im Supermarkt auch wirklich gut schmecken?

Danke! :-)

PS: Ich bin jetzt kein Umwelt-Hippi, aber Maggi zerstört den Regenwald um Soja anzubauen und der Nestlé-Chef ist ein A....

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Ernährung, Umwelt, Gemüse, Tomaten, Supermarkt

Dürfen Supermärkte Kunden zwingen etwas zu kaufen, nur weil es schon in der Kasse eingebont (aber noch nicht bezahlt) ist?

Folgender hypothetischer Fall: Jemand hat eine Ware auf das Kassenband gelegt, die Kassiererin bont die Ware ein, der Kunde entscheidet sich in dem Moment, in dem er den Preis sieht, dagegen und bittet die Ware wieder auszubuchen. Darf der Supermarkt den Kunden nun zwingen die Ware trotzdem zu kaufen, nur weil es schon in der Kasse eingebont (aber noch nicht bezahlt) ist?

Meinem Verständnis nach ist der ausgezeichnete Preis im Supermarktregal nur eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Kaufangebotes. Legt der Kunde die Ware auf das Kassenband, gibt er eine Kaufabsicht preis, das einbonen der Ware ist dann das bindende konkludente Angebot ders Verkäufers. Bisher war ich überzeugt, dass der Kunde dieses Angebot nicht annehmen muss, sondern vom Kauf zurücktreten kann.

Heute im Supermarkt habe ich allerdings erlebt, dass ein Kunde A eine Ware wieder ausgebucht haben wollte, weil er nicht ausreichend Geld dabei hatte. Die Kassierein bestand darauf, dass die Ware aus rechtlicher Sicht nicht mehr ausgebucht werden könne und der Kunde A diesen nun, da sie eingescannt war, zwingend kaufen müsse. Nach langer Diskussion hat ein anderer Kunde B aus der Schlange den fehlenden Betrag für die Ware, die Kunde A nicht mehr kaufen wollte, an die Kassierein gegeben.

Wer ist jetzt im Recht gewesen?

Geld, Recht, Jura, Kasse, Supermarkt, Wirtschaft und Finanzen

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