Ein verkäufer im supermarkt darf jemandem den verkauf ja verweigern?

13 Antworten

Man darf nicht Leute systematisch Diskriminieren. Das ist verboten. Aber jeder Einzelhändler darf entscheiden wen er was verkauft.

Habe selbst an einer Tankstelle gearbeitet und einigen Leuten Alkohol nicht verkauft. Man hat auch sowas wie eine Pflicht anderen gegenüber. Wenn man der Meinung ist das es zu Problemen führt ist das auch gerechtfertigt. Habe oft genug erlebt wie betrunke randalieren

Nur in ganz bestimmten Situationen gibt es eine Versorgungspflicht


Mungmong 
Beitragsersteller
 04.07.2020, 09:34

Nur in ganz bestimmten Situationen gibt es eine Versorgungspflicht,dem straßenverlauf Richtung sinnvolle Antwort folgen bis im gegensatz zu den hydrationsoptimisten hier lauwärmer dranne an dem was ich fragn gewilllt war.

Nur theoretisch gibt es da eine ausnahme ...

Ja, in ganz bestimmten Faellen kann ein Anbieter tatsaechlich dazu verpflichtet sein, einen Vertrag zu schliessen. Welche das sind, kannst du hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Kontrahierungszwang

Bierverkauf an der Tanke gehoert natuerlich nicht dazu.

Diskriminierung liegt nur dann vor, wenn ein Rechtsanspruch verweigert wird. Du hast im Supermarkt keinen Rechtsanspruch auf das Eigentum des Marktes, also liegt dort auch keine Diskriminierung vor. Bloss weil jetzt Diskriminerung überall in den Medien herumgereicht wird, liegt nicht immer eine solche vor. Du solltest Wörter nur benutzen, wenn du sie verstehst.

Die folgenden zwei Absätze deiner Frage sind frei erfunden und konstruiet.

Der Dritte könnte stimmen, denn wenn du dir 5 Bier leisten konntest und sie in die reingeschüttet hast, dann entscheidet der Verkäufer an der Tanke, ob er dir noch mehr geben will. Bist du anschliessend noch selber 20 Km gefahren? Wie auch immer... sei's drum.

Du solltest jetzt erst mal deinen Rausch ausschlafen und dir dann vielleicht überlegen, wie du den Rest deines Lebens verbringen willst.

In dieser eingeschlagenen Richtung liegt jedenfalls nicht die Stairway to Heaven. Der Highway, auf dem du bist, führt in die entgegengesetzte Richtung.


piadina  04.07.2020, 07:52

Klasse!!!

Mungmong 
Beitragsersteller
 04.07.2020, 10:18

Hasse geklaut,du schlingel,du :))

DerSchopenhauer  04.07.2020, 08:55
Du hast im Supermarkt keinen Rechtsanspruch auf das Eigentum des Marktes, also liegt dort auch keine Diskriminierung vor.

Das ist so nicht richtig.

Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit - ABER:

Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) gilt auch beim Zugang zu und der Inanspruchnahme von Gütern oder Dienstleistungen - das umfaßt sowohl öffentlich-rechtliche als auch eine Reihe von zivilrechtlichen Rechtsansprüchen - insbesondere gilt das beim Zugang zu den Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs - das sind Massengeschäfte gem. § 19 (1) Nr. 1 AGG.

Daher darf der Händler den Verkauf nicht ohne Grund verweigern.

Den Rest des Beitrags des Fragestellers mit dem Bier lasse ich hier außer betracht.

Beim Lesen der Frage stellen sich mir die Nackenhaare auf.

Du redest davon, dass man einem »verdurstenden« zu Trinken geben soll und später erwähnst Du ganz beiläufig, dass Du zuvor bei der selben Tanke schon fünf Bier gekauft hast.

Wenn der Verkäufer meint, dass Du genug hast, kann er den Verkauf verweigern, allein schon um Dich vor Dir selbst zu schützen. Das ist keine Diskriminierung, sondern die Sorge um das Wohl eines Mitmenschen.

Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, dann mach doch eine Anzeige. Aber wundere Dich nicht, wenn man Dich auslacht.

Bei 5 Bier hast auch genug gehabt,ich hätte dir auch nichts mehr gegeben.Verdurstet bist du ja nicht.