Ein verkäufer im supermarkt darf jemandem den verkauf ja verweigern?
Aber wenn mir theoretisch niemand etwas essen oder zu trinken verkaufen will,dann sterbe ich ja also wie kann es den legitim sein dass man jemanden derart diskriminieren darf?
Mir kommt da soein abgelegenes dorf in den sinn in dem die leute ausländerfeindlich sind und jemandem einfach nichts zu trinken verkaufen und der jenige stirbt....
Nur theoretisch gibt es da eine ausnahme dass man einem verdurstenden etwas zu trinken geben MUSS?
Mir ist es nämlich vorgestern schon passiert dass ich an der tanke mir bier gekauft hab 5 stück nach und nach und dann auf einmal hören durfte: hass genug getrunken!!!
und keines mehr bekommen habe und die nächste in 20 kilometern entfernung lag.Das is doch nicht möglich. Was für Gesetze es gibt is doch unfassbar! Das zieht ja die komplette justiz ins lächerliche.
13 Antworten
Man darf nicht Leute systematisch Diskriminieren. Das ist verboten. Aber jeder Einzelhändler darf entscheiden wen er was verkauft.
Habe selbst an einer Tankstelle gearbeitet und einigen Leuten Alkohol nicht verkauft. Man hat auch sowas wie eine Pflicht anderen gegenüber. Wenn man der Meinung ist das es zu Problemen führt ist das auch gerechtfertigt. Habe oft genug erlebt wie betrunke randalieren
Nur in ganz bestimmten Situationen gibt es eine Versorgungspflicht
Nur in ganz bestimmten Situationen gibt es eine Versorgungspflicht,dem straßenverlauf Richtung sinnvolle Antwort folgen bis im gegensatz zu den hydrationsoptimisten hier lauwärmer dranne an dem was ich fragn gewilllt war.
Nur theoretisch gibt es da eine ausnahme ...
Ja, in ganz bestimmten Faellen kann ein Anbieter tatsaechlich dazu verpflichtet sein, einen Vertrag zu schliessen. Welche das sind, kannst du hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Kontrahierungszwang
Bierverkauf an der Tanke gehoert natuerlich nicht dazu.
Diskriminierung liegt nur dann vor, wenn ein Rechtsanspruch verweigert wird. Du hast im Supermarkt keinen Rechtsanspruch auf das Eigentum des Marktes, also liegt dort auch keine Diskriminierung vor. Bloss weil jetzt Diskriminerung überall in den Medien herumgereicht wird, liegt nicht immer eine solche vor. Du solltest Wörter nur benutzen, wenn du sie verstehst.
Die folgenden zwei Absätze deiner Frage sind frei erfunden und konstruiet.
Der Dritte könnte stimmen, denn wenn du dir 5 Bier leisten konntest und sie in die reingeschüttet hast, dann entscheidet der Verkäufer an der Tanke, ob er dir noch mehr geben will. Bist du anschliessend noch selber 20 Km gefahren? Wie auch immer... sei's drum.
Du solltest jetzt erst mal deinen Rausch ausschlafen und dir dann vielleicht überlegen, wie du den Rest deines Lebens verbringen willst.
In dieser eingeschlagenen Richtung liegt jedenfalls nicht die Stairway to Heaven. Der Highway, auf dem du bist, führt in die entgegengesetzte Richtung.
Du hast im Supermarkt keinen Rechtsanspruch auf das Eigentum des Marktes, also liegt dort auch keine Diskriminierung vor.
Das ist so nicht richtig.
Grundsätzlich gilt Vertragsfreiheit - ABER:
Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) gilt auch beim Zugang zu und der Inanspruchnahme von Gütern oder Dienstleistungen - das umfaßt sowohl öffentlich-rechtliche als auch eine Reihe von zivilrechtlichen Rechtsansprüchen - insbesondere gilt das beim Zugang zu den Gütern und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs - das sind Massengeschäfte gem. § 19 (1) Nr. 1 AGG.
Daher darf der Händler den Verkauf nicht ohne Grund verweigern.
Den Rest des Beitrags des Fragestellers mit dem Bier lasse ich hier außer betracht.
Beim Lesen der Frage stellen sich mir die Nackenhaare auf.
Du redest davon, dass man einem »verdurstenden« zu Trinken geben soll und später erwähnst Du ganz beiläufig, dass Du zuvor bei der selben Tanke schon fünf Bier gekauft hast.
Wenn der Verkäufer meint, dass Du genug hast, kann er den Verkauf verweigern, allein schon um Dich vor Dir selbst zu schützen. Das ist keine Diskriminierung, sondern die Sorge um das Wohl eines Mitmenschen.
Wenn Du Dich ungerecht behandelt fühlst, dann mach doch eine Anzeige. Aber wundere Dich nicht, wenn man Dich auslacht.
Bei 5 Bier hast auch genug gehabt,ich hätte dir auch nichts mehr gegeben.Verdurstet bist du ja nicht.