Darf Verkäufer zurückgelegte Produkte einfach verkaufen oder ist das rechtlich verbindlich?

5 Antworten

Wenn ihr ausmacht, dass du die wäre am Dienstag bis 15 Uhr abholst, kann der Verkäufer es danach weiterverkaufen

sagst du, du holst es demnächst ab, ist das keine verbindliche aufzusagen und er darf es direkt weitergeben, das geht dann auf kulanz

ClausO  15.10.2019, 19:04

Selbst wenn du sagst du bist in 30 Minuten wieder da kann er es zwischenzeitlich verkaufen.

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Entgegen der hier ueberwiegend vertretenen Auffassung duerfte der Verkaeufer in den meisten Faellen durchaus verpflichtet sein, den Artikel bis zum Ablauf des vereinbarten Reservierungszeitraums fuer den Kunden zu reservieren, moeglicherweise sogar darueber hinaus.

Ganz klar ist es, wenn sich beide ueber den Kauf einig waren. Hat der Verkaeufer mit dem Kaeufer vereinbart, dass der Artikel zum vereinbarten Preis verkauft und dann innerhalb einer vereinbarten Frist vom Kaeufer abgeholt und bezahlt werden soll, ist bereits ein Kaufvertrag zustande gekommen, an den beide gebunden sind. Der Verkaeufer hat dem Kaeufer also das Eigentum an dem Artikel zu verschaffen und der Kaeufer hat den vereinbarten Preis zu bezahlen. Ein Ruecktritt vom Kaufvertrag waere nur im beiderseitigen Einverstaendnis moeglich. Der Verkaeufer darf den Artikel also nicht eigenmaechtig anderweitig verkaufen. Tut er es doch, macht er sich dem Kaeufer gegenueber schadensersatzpflichtig.

Aber auch wenn sich beide noch nicht einig waren, kann hier ein Angebot des Verkaeufers vorliegen, bei dem von diesem eine Annahmefrist bestimmt wurde (der Reservierungszeitraum). Auch in dem Fall waere der Verkaeufer bis zum Ablauf der Annahmefrist an sein Angebot gebunden (BGB § 148: "Hat der Antragende für die Annahme des Antrags eine Frist bestimmt, so kann die Annahme nur innerhalb der Frist erfolgen").

Ich sehe den Verkaeufer hier also durchaus in der Pflicht, den reservierten Artikel mindestens bis zum Ablauf der vereinbarten Frist auch tatsaechlich fuer den Kaeufer oder Kaufinteressenten aufzubewahren. Anders koennte es nur ein, wenn beide von Anfang an erklaert haetten, sich noch nicht sicher zu sein und es sich noch ueberlegen zu wollen. Dazu muesste der Verkaeufer sich die Moeglichkeit eines anderweitigen Verkaufs vor Ablauf der Reservierungsfrist aber ausdruecklich vorbehalten haben.

Das ist Kulanz, denn wenn du nicht mehr kommst kann er die Ware ja nicht verkaufen solange. Und wie lange er warten muss, steht in den Sternen.

Ich habe schon unterschiedliche Erfahrung gemacht, zurücklegen lassen bis zum nächsten Tag, und es dann auch bekommen, und auch schon zurücklegen lassen für 30 Minuten, Komm wieder und es war im Regal zurück eingeräumt.

Jeder Verkäufer darf zurückgelegte Ware an andere verkaufen- davon lebt er.

Das Zurücklegen lassen ist KEINE verbindliche Kaufzusage.

Erst, wenn eine Anzahlung geleistet wurde- dann ist es verbindlich.

Alles andere dazwischen ist reinweg ein Zugeständnis an den vermeitlichen kaufenden Kunden.

DerCaveman  16.10.2019, 03:00
Erst, wenn eine Anzahlung geleistet wurde- dann ist es verbindlich.

Eine Anzahlung hat rein gar nichts mit dem Wirksamwerden von Kaufvertraegen oder Antraegen mit Vereinbarung einer Annahmefrist zu tun.

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Userhm  16.10.2019, 09:48
@DerCaveman

Wenn du das so siehst, ist es so. Ich habe da eine andere Meinung dazu.

Selbst mündliche Absprachen und Kauferklärungen sind ein bindender Kaufabschluss.

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DerCaveman  16.10.2019, 11:33
@Userhm
Selbst mündliche Absprachen und Kauferklärungen sind ein bindender Kaufabschluss.

Eben! Ob mit oder ohne Anzahlung, spielt dafuer ueberhaupt keine Rolle.

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DerCaveman  16.10.2019, 15:10
@Userhm

Es war aber deine Behauptung. Nur die hatte ich kritisiert. Tatsaechlich hat eine Anzahlung eben nichts mit der Verbindlichkeit einer Willenserklaerung zu tun.

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Userhm  16.10.2019, 18:32
@DerCaveman

..dann hab ich mich vllt.missverständlich ausgedrückt.Wir meinen dasselbe...

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