Anderen Leuten was aus dem Einkaufswagen nehmen?
Ich lese gerade, dass beim Online Kauf Waren aus dem Einkaufskorb verschwinden. Aus der Sicht des Verkäufers verständlich, denn man hat sie noch nicht verbindlich gekauft.
Wie wäre es, wenn ich im realen Leben anderen Kunden Waren aus deren Korb nehme und als erster an der Kasse bin?
5 Antworten
Kackendreist und nicht erlaubt.
Das Sachen aus Online-Warenkorb zwischenzeitlich ausverkauft sein können, ist etwas völlig anderes.
Benehmen ist echt Glücksache, wenn man das schon fragen muss.
Benehmen ist echt Glücksache ...
... denn die Juristerei hat davon unabhängige Regeln. Wir lesen hier doch ständig von Betrug, weil sich die Opfer ordentlich benommen haben.
Ist verdammt unverschämt und auch gesetzlich nicht erlaubt.
Das Entwenden von Produkten aus einem fremden Einkaufswagen oder Einkaufskorb ist nicht gestattet. Das bestätigt auch das Gesetz (§ 858 Abs. 1 BGB).
Absolutes NoGo - macht man nicht !!
Wenn dort etwas liegt, das du - unbedingt - haben möchtest (warum auch immer) und es das letzte Exemplar war, kannst du den Kunden höflich fragen, ob er es dir überlassen würde...
Im Gegenzug könntest du einen Teil des Kaufpreises locker machen - als Dankeschön und Anerkennung, falls er JA sagt ! ;)
interessanter Vergleich :D habe es nie so betrachtet, aber im Online Shopping gilt nun mal wer zuerst kommt mahlt zuerst...
Ein Online Einkaufskorb hat nichts mit dem Einkaufskorb im Laden zu tun, den du vor dir her schiebst und füllst.
Einen Anspruch auf die Ware bekommst du erst, wenn du kaufst. Sollten vor dir 20 andere den Artikel, den du im Warenkorb hast, kaufen und der Bestand auf Null sinken, wird der jetzt nicht mehr verfügbare Artikel aus deinem Warenkorb entfernt.