Sind Händler theoretisch rechtlich verpflichtet die Mehrwertsteuersenkung an den Kunden weiterzugeben?

11 Antworten

Die Mehrwertsteuer muß der Händler richtig berechnen. Aber den Endverkaufspreis kann er selber bestimmen.

Nein, müssen sie nicht.

Maßgeblich für die Umsatzsteuer ist das Entgelt, dass der Abnehmer zahlt.

Die Höhe diese Entgeltes kann der Verkäufer frei bestimmen; die Umsatzsteuer ist in diesem Betrag enthalten. Ein Umsatzsteuersenkung kann sich daher gar nicht auf den Preis auswirken.

Nein. Sie müssen die Mehrwertsteuersenkung nicht an den Kunden weitergeben. Genauso wenig sind sie verpflichtet ihre Brutto-Preise anzuheben wenn die Mehrwertsteuer erhöht wird.

Die Händler sind in ihrer Preisgestaltung frei.

Sie können also einfach ihre Nettopreise anheben, damit der Preis Brutto wieder stimmt.

Die MWSt Senkung ist dazu da, die Händler zu entlasten, nicht die Käufer. Daher ist es sogar richtig, wenn der Brutto-Preis bleibt.

Was die ganzen Großen Händler, die es sich leisten können die MWST umzuschlagen, da machen, entspricht also nicht dem, was ursprünglich geplant war.

Cokedose  24.07.2020, 19:42

Nun ja, leisten können sie es sich auch nicht. Es ist einfach eine Werbemaßnahme bzw. ein Konkurrenzkampf, der - wie immer - auf dem Rücken der Mitarbeiter ausgetragen wird.

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Macht der Händler ja, selbst wenn sich am Preis nichts ändert. Es wird lediglich der Nettopreis erhöht und trotzdem bezahlt der Kunde weniger Mehrwertssteuer.