Religionsunterricht – die neusten Beiträge

Bei 2. Unterrichtsbesuch nicht bestanden? Kann das passieren?

Hallo zusammen,

ich hatte heute meinen 2. Unterrichtsbesuch in der Grundschule 4. Klasse Reli. Ich hatte echt wenig Zeit das alles vorzubereiten, weil mein Mentor mir einfach nicht gesagt hat, welches Thema ich machen soll. Der ist so ein Typ, der alles einfach aus einem Heft rauskopiert und dann die Geschichten mit denen bespricht und das wars. Den Unterrichtsbesuch habe ich auch in letzter Eile vorbereitet und dann habe ich dazu kein Material gefunden.

Die Unterrichtsbesuche sind bei uns unbenotet, aber die Seminarleiterin meinte zu mir, dass ich gar nicht reflektieren müsste, weil es einfach keine gute Stunde gewesen sei. Wenn es benotet würde, dann wäre es nicht bestanden.

Die Seminarleiterin meinte dann aber zu mir, dass sich das schon wieder verbessern wird, wenn ich nur mehr Zeit in die Vorbereitung stecke.

Ingesamt fand ich die Stunde okay, auch nicht super, aber okay. Die SuS haben gut mitgearbeitet und sich Mühe gegeben. Was ich nicht so gut fand war, dass die Leiterin mir sagte, dass der 1. Besuch auch nicht so erste Sahne gewesen sei, obwohl sie bei der Reflektion damals mich gut fand und auch den Inhalt. Außer ein paar Kritikpunkten, wäre alles gut und jetzt sagt sie, das wäre damals auch nicht so toll gewesen.

Kann das passieren, dass ein UB nicht so gut ist?

Schule, Prüfung, Lehramt, Lehramtsstudium, Lehrer, Referendariat, Religionsunterricht, Ausbildung und Studium

Gottesbild Jesu anhand von einem Gleichnis erzählen?

Hallo liebe Community,

in unserer Religionsklausur kommt die o. g. Frage dran. Ich weiß aber nicht genau, in wie weit ich das Gottesbild anhand der Aufzeichungen meines Lehrers erklären soll. Ich habe den Text über das Gottesbild Jesu mal zusammengefasst:

-         Jesus = vollkommenes Bild Gottes und ihm wesensgleich

-         er ist Gottes Gegenwart in seinem Verhalten, Handeln und Reden

-         hat jedoch nicht die Theodizee-Frage beantwortet

-         Jesus zeigt Wege, wie der Mensch Gott nahekommen kann und umgekehrt

-         Jesus Botschaft ist der Weg, der zu Gott hinführt

-         charakteristisch dafür ist die Polarität zwischen der Nähe Jahwes und dessen Unverfügbarkeit

Wie soll ich das o. g. an einem Gleichnis erklären? Ich habe mir das Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg herausgesucht und folgendes geschrieben. Passt das so oder würdest ihr etwas ändern?

Ein Gleichnis gliedert sich in Bildhälfte (was man liest) und in Sachhälfte (was es bedeutet), der springende Punkt ist die theologische Kernaussage.

Gleichnis von den Arbeitern im Weinberg (Mt 20,1-16):

Wichtiges Gleichnis Jesu für die Erfahrbarkeit Gottes, denn hier gilt gerade der Mensch etwas, der bedürftig ist, aber keine Leistungen aufzuweisen hat. Gott ist wie der Herr von den Arbeitern im Weinberg. Er ist gerecht, denn er hat jedem den versprochenen Lohn und im übertragenen Sinn die gleiche Liebe zukommen lassen. Auf religiöser Ebene stehen sie für Gottes wahre Kinder und finden zu unterschiedlichen Zeiten zum Glauben, erfahren trotzdem alle die gleiche Liebe. Wenn man so barmherzig handelt und so viel Nächstenliebe zeigt wie der Arbeitgeber, dann kommt man Gott nahe, denn das ist es, was Gott (durch Jesus) will.

Gott (als Besitzer des Weinbergs) erscheint hier als der zuverlässige und unverfügbare, denn er macht Zusagen (1 Silberstück), was er einhält, lässt sich aber auch nichts vorschreiben.

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Aber hier habe ich ja nur erklärt, wie Gott wirkt und nicht speziell das Gottesbild Jesu oder?

Religion, Schule, Jesus, Kirche, Christentum, Bibel, Gott, Pfarrer, Religionsunterricht, Gleichnis

Was ist nach Abmeldung eines Kindes vom Religionsunterricht in der Grundschule als Ersatzangebot der Schule hinzunehmen?

Mein Sohn kommt jetzt in die 3. Klasse. Im 2. Halbjahr des 2. Jahrgangs ist offenbar unangekündigt das Fach Religion unterrichtet worden, denn es ist als Fach (mit einem Leistungsentwicklungskommentar für meinen Sohn) im Zeugnis aufgetaucht. Er hat sich dort - angeblich - mit Schöpfungsmythen beschäftigt.

Jetzt wird das Fach nach Bremer Stundentafel in Klasse 3 offiziell unterrichtet. Eine diesbezügliche Elterninformation hat es nicht gegeben. Im Stundenplan meines Sohnes ist das Fach nicht ausgewiesen, da die Schule von der herkömmlichen Einteilung in 45-Minuten-Unterrichtsstunden abgegangen ist und den Lehrern bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Vormittags offenbar großen zeitlichen und inhaltlichen Gestatungsraum lässt.

Die bloße Abmeldung vom Religionsunterricht wäre natürlich möglich. Problematisch wird die Organisation einer Alternative. Uns wäre es am liebsten, wenn das Fach an den Rand des Schultags gelegt würde, weil dann innerschulisch keine Aufsicht für die Zeit der Nichtteilnahme am RU organisiert werden müsste.

Dieser Überlegung steht allerdings ein senatorisches Schreiben (dessen Rechtscharakter mir im Moment nicht klar ist) entgegen, das vorsieht, dass die betreffenden Schüler während des RU in ihrer Klasse am Fachunterricht einer Parallelklasse teilnehmen müssen.

Das passt mir/ uns vor allem aus einem Grund nicht:

Eine der gewichtigeren disziplinarischen Maßnahmen an dieser Schule ist - nach mehrfachem Fehlverhalten eines Schülers in einem Fachunterricht - die stundenweise Versetzung in eine Parallelklasse. Unser Sohn würde also bei Nichtteilnahme am RU dem äußeren Ablauf nach als Schüler mit schwerem Fehlverhalten diskriminiert.

Ich will mir nicht vorstellen müssen, dass ein solches Verfahren juristisch Bestand hätte.

Wer kennt Musterurteile zu sehr ähnlich gelagerten Fällen?

(Die Diskussion, was denn daran so schlimm wäre, wenn mein Sohn im weltoffenen und toleranten HB am RU teilnähme, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht eröffnen.)

Religion, Schule, Abmeldung, Religionsunterricht

Wie kann ich mich vom Religionsunterricht abmelden und aus der Kirche austreten?

Hallo zusammen,

nachdem der Abbruch des Konfirmandenunterrichts bei mir erfolgreich funktioniert hat (danke nochmal für alle Antworten der letzten Frage!), stehe ich jetzt vor einem neuen Problem. Ich möchte einerseits vollständig aus der Kirche austreten und zudem nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen. Vorab: Ich bin 14 Jahre alt und daher religionsmündig.

1. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist man, wenn man getauft, aber nicht konfirmiert wurde (wie in meinem Fall), immer noch Kirchenmitglied - ist das richtig?

2. Um mich vom Religionsunterricht abzumelden, muss ich einen schriftlichen Antrag an die Schule schreiben. Ich habe dazu auf dieser Seite " http://www.humanisten-freiburg.de/abmeldung-religionsunterricht " folgenden Mustertext gefunden:


Johannes Mustermann

Mustertraße 1

70000 Musterstadt Datum

An die Leitung

der Musterrealschule

Schulstraße 1

70000 Musterstadt

Sehr geehrter Herr Lämpel,

ich bin Schüler der Klasse 9a. Hiermit melde ich mich aus Glaubens- und Gewissensgründen vom Religionsunterricht ab. Mein Glaube (oder: Mein Gewissen) verbietet mir, daran teilzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Johannes Mustermann


Mir erscheint das als recht kurz und allgemein formuliert, hat vielleicht jemand Erfahrung damit und weiß, ob das wirklich genügt?

3. Des Weiteren wird auf der oben genannten Seite erwähnt, dass man im Fall eines Kirchenaustritts diesen Antrag gar nicht schreiben muss. Stimmt das wirklich? Da ich ohnehin aus der Kirche austreten möchte, bevor ich Kirchensteuer bezahlen muss, wäre es kein Problem, dies in den nächsten Tagen zu tun (wobei ich natürlich in den sauren Apfel beißen und 30-60€ bezahlen muss, was nach den 115€ für den Konfirmandenunterricht nicht gerade wenig für mich ist). Aber in diesem Fall weiß die Schule das ja nicht. Genügt es dann, sie einfach über den Austritt zu informieren, und dann muss ich automatisch nicht mehr am Religionsunterricht teilnehmen?

Außerdem: Bei uns ist die Alternative Ethik-Unterricht, ich würde also nur das Fach wechseln.

Wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar!

LG

Karandia

Religion, Schule, Kirche, Recht, Kirchenaustritt, Religionsunterricht

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