So hohe Rückzahlung für ein Duales Studium zulässig?

Hallo zusammen,

meine Tochter macht bald Abi und hat ein Stellenangebot für ein Duales Studium bei einem großen Energie- und Wasserversorger in der Region. Es handelt sich um ihren Wunscharbeitgeber und sie hat sich entsprechend gefreut über die Zusage. Jetzt kam vor einigen Tagen der Vertrag und der enthält einen richtigen Knaller.

Man bindet sich nach dem Studium für weitere 5 Jahre, und wenn man abbricht, das Studium nicht schafft oder danach dort keinen Job antritt, dann wird eine Rückzahlung fällig. Das ist an sich nicht weiter überraschend. Hier werden aber nicht nur die Semesterbeiträge zurückgefordert, sondern ab dem 5. Semester auch das monatliche Gehalt (hier als Studienentgelt bezeichnet). So käme man nach abgeschlossenem Studium auf satte ca. 35000 Euro Schulden, wenn man dort doch nicht arbeiten möchte. Der Vertrag bezieht sich im Übrigen auf die Rückzahlungsklauseln des TVsöD (nicht TVÖD).
Ich habe etliche Bekannte mit Kindern in Dualen Studiengängen und so etwas habe ich noch nie gehört. Die haben vielleicht mal Semesterbeiträge zurück gezahlt, oder auch die Beiträge der FOM, das weiß man ja vorher, dass es teuer wird bei Privatunis, aber Gehälter? In den Semesterferien arbeitet man ja schließlich dort auch 40 Std die Woche. Haltet Ihr das für zulässig? 5 Jahre kommt mir übertrieben lang vor und die Rückforderung von Entgelten, für die man ja etwas geleistet hat, auch. Und dann soll eine Minderjährige (17) sich legal für so eine Art Vertrag entscheiden können, mit so weitreichenden Konsequenzen?
Habt Ihr Erfahrungen damit? Was haltet Ihr davon? Herzlichen Dank für eine Rückmeldung

Studium, duales Studium, Studienabbruch, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Darf die Treppenhausreinigung per Mehrheitsentscheid geregelt werden?

Meine Mutter und Großmutter bewohnen Wohnungen einer Gesellschaft, es handelt sich um jeweils 8-Parteien-Häuser und ihre Mietverträge sind 20 bzw fast 60 Jahre alt. Darin ist geregelt, daß der Mieter nach Putzplan das Treppenhaus selber putzt. Meine Mutter übernimmt dies in dem anderen Haus für meine Großmutter.

Einige der Wohnungen wurden in Eigentumswohnungen umgewandelt, so daß ca 50% Eigentümer in jedem Haus leben. Die Eigentümer kommen weitgehend ihrer Pflicht zum Putzen gar nicht nach.

Die Wohnungsgesellschaft hat jetzt überall Plakate an den Eingängen aufgehängt, daß in einer Woche jemand von Tür zu Tür geht und Unterschriften dafür oder dagegen sammelt, daß die Reinigung fortan von einer Firma übernommen wird. Eine einfache Mehrheit soll dafür ausreichen. Es sind jeweils einige Parteien dagegen, für eine Mehrheit wird das aber nicht reichen.

Wir hatten schon einmal eine ähnliche Situation in einer unserer früheren Wohnungen und meine mich zu erinnern, daß es dort bereits an einer Person scheiterte, die nicht einverstanden war. Die kostenpflichtige Fremdreinigung durfte keinem aufgezwungen werden, wenn ich mich richtig erinnere.

Stimmt das? Kennt evtl. jemand ein Urteil dazu o.ä.? Ich hätte gerne einen Beleg, mit dem ich mich an die Gesellschaft wenden kann. Herzlichen Dank im voraus.

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