Was ist nach Abmeldung eines Kindes vom Religionsunterricht in der Grundschule als Ersatzangebot der Schule hinzunehmen?
Mein Sohn kommt jetzt in die 3. Klasse. Im 2. Halbjahr des 2. Jahrgangs ist offenbar unangekündigt das Fach Religion unterrichtet worden, denn es ist als Fach (mit einem Leistungsentwicklungskommentar für meinen Sohn) im Zeugnis aufgetaucht. Er hat sich dort - angeblich - mit Schöpfungsmythen beschäftigt.
Jetzt wird das Fach nach Bremer Stundentafel in Klasse 3 offiziell unterrichtet. Eine diesbezügliche Elterninformation hat es nicht gegeben. Im Stundenplan meines Sohnes ist das Fach nicht ausgewiesen, da die Schule von der herkömmlichen Einteilung in 45-Minuten-Unterrichtsstunden abgegangen ist und den Lehrern bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Vormittags offenbar großen zeitlichen und inhaltlichen Gestatungsraum lässt.
Die bloße Abmeldung vom Religionsunterricht wäre natürlich möglich. Problematisch wird die Organisation einer Alternative. Uns wäre es am liebsten, wenn das Fach an den Rand des Schultags gelegt würde, weil dann innerschulisch keine Aufsicht für die Zeit der Nichtteilnahme am RU organisiert werden müsste.
Dieser Überlegung steht allerdings ein senatorisches Schreiben (dessen Rechtscharakter mir im Moment nicht klar ist) entgegen, das vorsieht, dass die betreffenden Schüler während des RU in ihrer Klasse am Fachunterricht einer Parallelklasse teilnehmen müssen.
Das passt mir/ uns vor allem aus einem Grund nicht:
Eine der gewichtigeren disziplinarischen Maßnahmen an dieser Schule ist - nach mehrfachem Fehlverhalten eines Schülers in einem Fachunterricht - die stundenweise Versetzung in eine Parallelklasse. Unser Sohn würde also bei Nichtteilnahme am RU dem äußeren Ablauf nach als Schüler mit schwerem Fehlverhalten diskriminiert.
Ich will mir nicht vorstellen müssen, dass ein solches Verfahren juristisch Bestand hätte.
Wer kennt Musterurteile zu sehr ähnlich gelagerten Fällen?
(Die Diskussion, was denn daran so schlimm wäre, wenn mein Sohn im weltoffenen und toleranten HB am RU teilnähme, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht eröffnen.)
11 Antworten
Also vorab, wenn Du Dein Kind auf der katholischen Grundschule in Bremen angemeldet hast, dann kannst Du gar nichts unterenehmen. Eine Schule eines kirchlichen Trägers beansprucht neben den regulären Bildungs- und Lehrplänen zusätzliche Unterrichte im religösen Bereich.
In einer staatlichen, bzw. komunalen Grundschule sieht es dann etwas anders aus, da dort ein Lehrplan ohne religösen Schwerpunkte verabschiedet wird.
Problem bei der Sache ist aber:
- Der Lehrplan wird unter Mitsprache einer Elternvertretung verabschiedet. Sollte die Elternvertretung biligend hingenommen haben, dass keine Alternative für einen vergleichbaren Unterricht, wie zum Beispiel Ethik, geschaffen wurde, dann hast Du da auch ein Problem, da mit Verweis auf die Elternvertretung ein kollektives Einverständnis der Elternschaft unterstellt ist.
- Sollte der Lehrplan Alternativen vorsehen, diese aber dann aufgrund eines bestehenden Lehrermangels nicht durchgeführt werden, entsteht eine Patt-Situation, da zwar beide (Lehrer- und Elternschaft) gewollte Alternativen haben, diese aber anhand der Möglichkeiten scheitern.
- Ein Alternativunterricht, wie in dem Fall Ethik, beansprucht eine gewisse Klassenstärke. Unterstellen wir den Idealfall von zwei Klassen pro Jahrgangsstufe, haben wir 8 Unterrichtsstunden in der Woche für Ethik. Diese 8 Unterrichtsstunden bedürfen aber mindestens 10 Schüler pro Stunde. Wird dieser Menge an Schülern nicht erreicht, wird der Unterricht mangels ausreichender Teilnahme nicht erteilt.
Diese Problematik muss von Dir erst ergründet werden, bevor Du überhaupt rechtliche Schritte in Erwägung ziehen möchtest. Sind die von mir aufgeführten Punkte gegeben, dann kannst Du Dir den Weg zum Anwalt sparen. Das geht allenfalls wie das "Hornberger Schießen" aus.
Hinsichtlich des disziplinarischen Hintergrunds bei einer stundenweisen Versetzung in eine Parallelklasse, sowie dem Einwand der Diskreminierung, sehe ich auch wenig Anlass einer Gewichtung, da die Platzierung des jeweiligen Schülers durch eine entsprechende Ankündigung des Lehrers vor den Schüler der Klasse relativiert werden wird/kann.
Deine Chancen zur Situationsbereinigung sehen unter Umständen folglich nicht gut aus.
Was bleibt....die von Dir verneinte Diskussion zur Teilnahme am Religionsunterricht.
Hierzu empfehle ich einfach, wenn Du absolut negativ zur Religion stehst, dann besorge Dir den Lehrplan mit den Lehrinhalten, und spreche mit Deinem Kind in Deinem Sinne über den Unterrichtsbestandteil.
Ansonsten musst Du einen Schulwechsel ins Auge fassen.
Siehe Hamburgisches Schulgesetz §7 Absatz 4:
(4) Soweit in der Stundentafel vorgesehen,
wird den Schülerinnen und Schülern eine Wahlpflicht-Alternative zum
Religionsunterricht in den Bereichen Ethik und Philosophie angeboten.
Vom Besuch des Fachunterrichtes in einer anderen Klasse steht da nichts. Wie die Schule das Organisiert ist nicht dein Problem.
Du kannst natürlich auch vorschlagen das dein Sohn zur Beaufsichtigung in die Parallelklasse geht, dort aber sich anders beschäftigt, etwa Hausaufgaben erledigt oder auf seinem Musikinstrument übt oder Gesangsübungen durchführt
Ich sehe gerade Bremen und nicht Hamburg
hier gilt :
Artikel 32 [Gemeinschaftsschulen, Religionsunterricht]
(2) 1Unterricht in Biblischer Geschichte wird nur von Lehrern erteilt, die sich dazu bereit erklärt haben. 2Über die Teilnahme der Kinder an diesem Unterricht entscheiden die Erziehungsberechtigten.
Ansonsten der gleiche Vorschlag.
.
Ich habe mich in der Grundschule auch vom Fach Religion abmelden lassen und dann wurde ich in einen Deutsch Förderkurs gebracht (Obwohl ich in Deutsch einigermaßen gut War).Da konnte ich dann Hausaufgaben machen oder im Buch arbeiten. Dein Sohn könnte ja dann vieleicht auch in sowas wie einen LRS Kurs gehen .Dann hat er ein Fach was seine "Pflichtstunden" füllt. (Er muss ja nicht unbedingt im Unterricht mitarbeiten) .Hauptsache er hat eine Aufsicht und eine Aufgabe zum bearbeiten. Vieleicht gibt es ja an der Schule deines Sohnes genug Kinder die auch nicht mehr zum Religionsunterricht gehen . Man könnte vielleicht den Direktor fragen , ob ein Raum frei ist, in dem die Schüler wenn Religionsunterricht ist hingehen können und dann für Teste lernen würden oder Hausaufgaben machen können. Vieleicht habe ich schon was geschrieben was jemand anderes geschrieben hat oder irgendwas falsches , aber ich hoffe ich konnte dir und deinem Sohn (einigermaßen) Helfen.
Was ist jetzt so schlimm daran, dass er am Religionsunterricht teilnimmt ? Ich bin 9. Klasse und als wir in der 5./6. alle in der ersten Stunde Reli hatten Bestand die Gruppe immer aus mindestens 1/3 Muslime / Atheisten.
Du kannst doch lesen:
(Die Diskussion, was denn daran so schlimm wäre, wenn mein Sohn im weltoffenen und toleranten HB am RU teilnähme, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht eröffnen.)
Meine generelle Antwort darauf:
Was wäre denn so schlimm daran, wenn es das Fach Religion nicht gäbe oder wenn eine Fach nicht auf "allgemein christlicher Grundlage" stattfände?
Entweder Unterricht in der Klassengemeinschaft oder in der Parallelklasse - was anderes geht nicht. Es gibt neben der allgemeinen Schulpflicht auch Vorgaben bzgl. der Stundenanzahl. Wenn du jetzt nicht willst, dass dein Kind an bestimmten Stunden teilnimmt, muss er doch aber trotzdem auf seine "Pflichtstunden" kommen.
Trotz allem würde mich interessieren, was daran so schlimm ist, wenn er am Religionsunterricht teilnimmt.
Da ICH weder für Lerninhalte noch für Freistellungen zuständig bin, ignoriere ich diesen Kommentar jetzt mal ganz einfach.
so ein Quark !- das Absitzen von Zeit/Stunden soll "bilden" ?!
Auf die Inhalte/Unterrichtsstoffe kommt es wohl an---!