Was ist nach Abmeldung eines Kindes vom Religionsunterricht in der Grundschule als Ersatzangebot der Schule hinzunehmen?

Mein Sohn kommt jetzt in die 3. Klasse. Im 2. Halbjahr des 2. Jahrgangs ist offenbar unangekündigt das Fach Religion unterrichtet worden, denn es ist als Fach (mit einem Leistungsentwicklungskommentar für meinen Sohn) im Zeugnis aufgetaucht. Er hat sich dort - angeblich - mit Schöpfungsmythen beschäftigt.

Jetzt wird das Fach nach Bremer Stundentafel in Klasse 3 offiziell unterrichtet. Eine diesbezügliche Elterninformation hat es nicht gegeben. Im Stundenplan meines Sohnes ist das Fach nicht ausgewiesen, da die Schule von der herkömmlichen Einteilung in 45-Minuten-Unterrichtsstunden abgegangen ist und den Lehrern bei der inhaltlichen Ausgestaltung des Vormittags offenbar großen zeitlichen und inhaltlichen Gestatungsraum lässt.

Die bloße Abmeldung vom Religionsunterricht wäre natürlich möglich. Problematisch wird die Organisation einer Alternative. Uns wäre es am liebsten, wenn das Fach an den Rand des Schultags gelegt würde, weil dann innerschulisch keine Aufsicht für die Zeit der Nichtteilnahme am RU organisiert werden müsste.

Dieser Überlegung steht allerdings ein senatorisches Schreiben (dessen Rechtscharakter mir im Moment nicht klar ist) entgegen, das vorsieht, dass die betreffenden Schüler während des RU in ihrer Klasse am Fachunterricht einer Parallelklasse teilnehmen müssen.

Das passt mir/ uns vor allem aus einem Grund nicht:

Eine der gewichtigeren disziplinarischen Maßnahmen an dieser Schule ist - nach mehrfachem Fehlverhalten eines Schülers in einem Fachunterricht - die stundenweise Versetzung in eine Parallelklasse. Unser Sohn würde also bei Nichtteilnahme am RU dem äußeren Ablauf nach als Schüler mit schwerem Fehlverhalten diskriminiert.

Ich will mir nicht vorstellen müssen, dass ein solches Verfahren juristisch Bestand hätte.

Wer kennt Musterurteile zu sehr ähnlich gelagerten Fällen?

(Die Diskussion, was denn daran so schlimm wäre, wenn mein Sohn im weltoffenen und toleranten HB am RU teilnähme, möchte ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht eröffnen.)

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Ich habe mich in der Grundschule auch vom Fach Religion abmelden lassen und dann wurde ich in einen Deutsch Förderkurs gebracht (Obwohl ich in Deutsch einigermaßen gut War).Da konnte ich dann Hausaufgaben machen oder im Buch arbeiten. Dein Sohn könnte ja dann vieleicht auch in sowas wie einen LRS Kurs gehen .Dann hat er ein Fach was seine "Pflichtstunden"  füllt. (Er muss ja nicht unbedingt  im Unterricht mitarbeiten) .Hauptsache er hat eine Aufsicht und eine Aufgabe zum bearbeiten. Vieleicht gibt es ja an der Schule deines Sohnes genug Kinder die auch nicht mehr zum Religionsunterricht gehen . Man könnte vielleicht den Direktor fragen , ob ein Raum frei ist, in dem die Schüler wenn Religionsunterricht ist hingehen können und dann für Teste lernen würden oder Hausaufgaben machen können. Vieleicht habe ich schon was geschrieben was jemand anderes geschrieben hat oder irgendwas falsches , aber ich hoffe ich konnte dir und deinem Sohn (einigermaßen) Helfen.

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