Als Atheist in den Religionsunterricht!

11 Antworten

Ja, dein Glaube und deine Konfession spielen für den katholischen und evangelischen Religionsunterricht und für das Alternativfach keine Rolle.

Du kannst immer zum Halbjahr mit Einverständiss deiner Eltern dem Kurs wechseln. Ab 14 brauchst du die Einverständniserklärung deiner Eltern nicht, weil du religionsmündig bist.

Sag dazu einfach, dass du das aus Glaubens- und Gewissensgründen machst. Die Lehrer dürfen nicht weiter nach Gründen fragen!

Wieso solltest du nicht!?

Mann muss auch nicht an die deutsche Grammatik glauben, aber man kann sie trotzdem kennenlernen.

In Religion (Länderabhängig) geht es darum das Thema Religion in einem größeren Kontext zu sehen. Dabei sind philosophische Elemente konstruktiv für den Unterricht. Es geht nicht darum zu differenzieren in: Du bist gläubig/ du bist nicht gläubig.

Das Fach Religion vermittelt im besten Fall die Fähigkeit mit einem kritischen Blick alle Religionen zu beleuchte,n um diese vom damaligen historischen Kontext in unsere Gegenwart einzubinden, damit man z.B. Fragen kären kann warum jetzt dieser so handelt und der sonder so.

Religiöse Aufklärung ist doch was tolles! Informiere dich ruhig.

diese wahlmöglichkeit hast du

Hallo abuabuabu,

das ist möglich, aber nicht einfach so..

Religionsunterricht ist keine Einübung in eine Religion, sondern informiert über Religion und soll anleiten, Lebensfragen aus der Sicht der jeweiligen Religion zu beantworten und zur eigenen Entscheidung zu führen. Die persönliche Überzeugung des Schülers hat dann mit der Leistungszensur auch nichts zu tun. Die wird nach den üblichen Verfahren wie für andere Fächer gegeben.

Der Religionsunterricht wird in der Regel konfessionell erteilt, wobei die kath. Kirche darauf sieht, dass nicht nur der Lehrer, sondern auch die Lerngruppe katholisch ist.

Du müsstest also mit der Schulleitung absprechen, ob das bei dir geht: als regulärer Teilnehmer oder als Gast.

Ich habe es mit bekommen, dass muslimische Schüler am konfessionellen katholischen Religionsunterricht teilnahmen und auch auf Wunsch der Eltern eine Leistungszensur erhielten.

Nadelwald75  30.01.2014, 11:22

PS.: Wenn du getauft bist und einer Konfession angehörst, ist das übrigens überhaupt kein Problem, da, wie gesagt, die persönliche Überzeugung und Ausübung der Religion keine Rolle spielt.

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LSSBB  11.02.2014, 08:22
@Nadelwald75

Der Religionsunterricht wird in der Regel konfessionell erteilt, wobei die kath. Kirche darauf sieht, dass nicht nur der Lehrer, sondern auch die Lerngruppe katholisch ist.>

Genau! Aber die Reli-Lehrer wurden u. a. von meinen "atheistischen" Steuergeldern ausgebildet und MÜSSEN dann religiös missionarisch tätig werden!

Hat das was mit Trennung Staat-Religion zu tun???

Gestatte ein paar Zweifel :-)

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Nadelwald75  11.02.2014, 09:30
@LSSBB

Hallo LSSBB, um deine Zweifel auszuräumen: Lehrer, die als reine Religionslehrer ausgebildet werden, gibt es in der staatlich finanzierten Ausbildung überhaupt nicht. Sie unterrichten auch nicht an öffentlichen Schulen, da dort die Bedingung ist, dass für mehrere Fächer die Qualifikation (1. und 2. Staatsprüfung) erworben wurde. Wer auf diese Weise tätig ist, hat seine Ausbildung über kirchliche Institutionen (Pastoralreferenten, Katecheten, Gemeindereferenten).

Lehrer im öffentlichen Dienst haben unter anderem Religion und Religionspädagogik als weiteres Fach studiert. Das kann aber auch jeder, der nicht Religion unterrichtet, auch der Atheist, wenn er sich weiterbilden will. Als Studiengebiet wird Religion bzw. Theologie natürlich staatlich gefördert.

Als Religionslehrer können sie aber nur tätig sein, wenn sie eine weitere Ausbildung und Qualifikation (Missio oder Vocatio als kirchliche Beauftragung) haben. Und das läuft dann wieder über die Kirche.

Du kannst jetzt natürlich gelten machen: Aber die Kirchensteuer! Darauf brauchen wir gar nicht einzugehen, da dies rechtliche Regelungen sind (Reichsdeputationshauptschluss 1803 usw.).

Und vor allem: Der Religionslehrer an der Schule ist natürlich als Person Zeuge seiner Konfession (so wie er auch Zeuge der freiheitlich demokratischen Grundordnung sein muss), aber er darf gar nicht missionieren. Dass Indoktrination keinen Platz im Religionsunterricht hat: Da müsstest du dich einmal mit den Richtlinien und Stoffplänen für den Religionsunterricht beschäftigen. Lehrer und Lerngruppe, die von gleicher Konfession sind, suchen Antworten auf Lebensfragen aus der Sicht ihres Glaubens - man ist sozusagen unter sich, und niemand wird hier beeinflusst.

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LSSBB  11.02.2014, 14:09
@Nadelwald75

nadelwald

Dank für Deine sachliche Argumentation!

Sie stimmt aber eben bloß nur ein bisschen mit der Wirklichkeit überein!

Zum Beispiel:

(Missio oder Vocatio als kirchliche Beauftragung)>


Da müsstest du dich einmal mit den Richtlinien und Stoffplänen für den Religionsunterricht beschäftigen.>


Wenn ich das nicht gemacht hätte, gäbe es hier diesen Dialog nicht!


die von gleicher Konfession sind, suchen Antworten auf Lebensfragen aus der Sicht ihres Glaubens - >

Das bestreite ich doch gar nicht (woher kommt nur immer diese Aggressivität der Gottes-Gläubigen?)

Die Grundfrage ist: Lehrer, die mit meinen Steuergeldern ausgebildet werden - und dann in jedwede staatlichen Schulen gehen (müssen), um diese Investition zu amortisieren -, sollen meinen Kindern - und inzwischen Enkeln - was (Ernsthaftes) über die Welt, über einen (nichtexistenten) Gott, über Moral und Ethik, die niemals nicht die Christen erfunden haben und die kaum ein Christ selbst praktiziert, erzählen wollen???

Lass uns gemeinsam lachen!

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Nadelwald75  11.02.2014, 15:46
@LSSBB

Hallo LSSBB; ich hoffe ja mal zunächst, dass du mich nicht als aggressiv einschätzt.

Vielleicht noch klarer: Die Lehrer, die mit deinen Steuergeldern ausgebildet werden (und auch theoretisch im Fachgebiet Religion studiert haben, unterrichten Mathematik, Deutsch, Biologie usw. usw. Die religionspädagogische Ausbildung und Qualifikation läuft über die Kirche, auch die Prüfung in diesem Fach wird im Seminar z.B. von kirchlichen Schulräten durchgeführt. Im übrigen ist kein Lehrer verpflichtet, Religionsunterricht zu erteilen. Er könnte es sich auf diese Weise viel einfacher machen. Mathematik ist einfacher zu unterrichten als Religion.

Deinen Kindern bzw.Enkeln erzählen sie etwas, wenn die Eltern sie im Fach Religion angemeldet haben. Korrekterweise wird z.B. in der Grundschule bei der Anmeldung schon nicht mehr nach der Religion gefragt (Datenschutz), sondern: Soll das Kind am RU teilnehmen und wenn, an welchem?

Ich nehme mal an, dass du als verfassungstreuer Bürger nicht den Elternwillen ausschalten möchtest.

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LSSBB  03.04.2014, 19:17
@Nadelwald75

Leider betreibst auch Du eine (Übliche) Demagogie:

Der Reichsdeputationshauptschluss 1803 ist und bleibt zwar in diesem Land geltendes, nichtsdestotrotz aber nicht nachvollziehbares "Recht". Dieses Dilemma sollte bereits mit der Weimarer Verfassung gelöst werden, wurde es aber nicht, weil die Wirtschaftskrise dazwischen kam, und nach der Einführung des GG 1949 sich keiner so richtig an diese Frage ranwagte, da bedeutend wichtigere Dinge anstanden. Dazu weiter unten.

Nun zum Reli-Unterricht: der Einfachheit halber zitiere ich aus der Studie eines Freundes.

(Zitat Anfang) Das grundsätzliche (auch verfassungsrechtliche) problem besteht darin, > dass der religionsunterricht in deutschland wie auch in österreich > "bekenntnisorientiert" sein soll - also staatlich finanzierter > unterricht, gehalten von lehrerinnen und lehrern, die an staatlichen > universitäten ausgebildet werden, integriert in länder-lehrpläne und > -bildungsziele; obwohl der staat sich zu weltanschaulicher neutralität > verpflichtet hat. lehrerinnen und lehrer für den religionsunterricht > haben also eine doppelverpflichtung, gegenüber dem staat und gegenüber > ihrer konfession. das ist bereits im grundsatz nicht vereinbar. > ( Das) führt ... zu> diskrepanzen, die keine lehrkraft reinen herzens überbrücken kann. > als musterbeispiele kann man anführen, dass ein katholischer > religionslehrer per confessiones und dogma von 18hunderpaarundsiebzig > die jungfrauengeburt als faktisch behandeln muss, genau wie die > leibliche auferstehung christi. dass dies völlig gegen den duktus des > wissenschaftlich-empirisch ausgerichteten unterrichts verstößt, bedarf > sicher keiner weiteren erklärung. in fragen der moral "muss" ein > katholischer religionslehrer ebenfalls die politik der DBK bzw. des > vatikan vertreten. so ist über ethische themen wie familienplanung, > schwangerschaftskontrolle / verhütung, sexuelle mündigkeit, > gleichgeschlechtliche liebe, lebensgemeinschaften ohne ehe etc. im > katholischen religionsunterricht keine offene debatte zu erwarten, in > denen die schülerinnen und schüler ihre privaten ansichten und > erfahrungen (erstmal) wertungsfrei diskutieren könnten. > aber auch die evangelische kirche kann trotz allem liberalismus, den > sie - gerade in ostdeutschland - an den tag legt, nicht ganz ohne > glaubenssätze auskommen, die im bekenntnisorientierten > religionsunterricht mit einem wissenschaftlichen weltbild kollidieren. > das betrifft punkte wie die annahme der "beseeltheit" des menschen. > die seelenhypothese wird von kirchenvertretern in sturer > regelmäßigkeiten subtil in mediale und politische debatten um PID und > abtreibung, aber auch organspende, sterbehilfe etc. eingeflochten - > dieses sind ethische themen, zu denen sich schüler im unterricht eine > differenzierte meinung erarbeiten können sollten. was schlicht nicht > möglich ist, wenn aufgrund einer metaphysischen hypothese von "seele" > und göttlicher "beseeltheit" ein tabu über der frage nach dem > selbstgewählten leben und sterben liegt. > nicht-prüfbare glaubensinhalte zu lehren und gleichzeitig zu > selbstständigem kritischem denken und mündigkeit zu ermuntern, kann > wohl kaum hand in hand gehen, es sei denn, die lehrkraft > vernachlässigt eines ihrer gelübde - das gegenüber dem staat oder das > gegenüber ihrer Religionsgemeinschaft."

(Zitat Ende)

Kannst es als von mir geschrieben betrachten!

Aus diesem Grund ist Deine Bemerkung ("Ich nehme mal an, dass du als verfassungstreuer Bürger nicht den Elternwillen ausschalten möchtest.") völlig daneben!

Der Elternwille würde gar nicht gefragt werden müssen, wenn es auf diesem Gebiet sauber und dem GG entsprechend zugehen würde, sprich, der RU aus den staatlichen Schulen per Sündenbock in die Wüste gejagt werden würde!

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LSSBB  03.04.2014, 19:27
@LSSBB

Nun zum Reichsdeputationshauptaussluss von 1803:

Ich zitiere ebenfalls:

"Der Reichsdeputationshauptschluss war Teil einer Modernisierung des damaligen „Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation“, das von dem bis dahin bestehenden „Flickenteppich“ von mehreren hundert Herrschaften nur noch rund drei Dutzend große Territorien übrig ließ. Die Herrschaftsgebiete der Reichsritterschaft wurden auch aufgehoben – ebenso ohne eine Entschädigung, für die auch im Reichsdeputationshauptschluss nichts zu lesen steht. Das einzige, wozu die weltlichen Herrscher verpflichtet wurden, war der Erhalt der Domkirchen.

Die Funktionsgebundenheit dieser Entscheidung zeigt sich unter anderem darin, dass zwar 'alle' katholischen geistlichen Territorien aufgehoben wurden, das Fürstentum des Bischofs von Mainz erhalten blieb, als Fürstentum Aschaffenburg, verbunden mit der Würde eines Kur-Erzkanzlers für den vorherigen Mainzer Erzbischof und Erzkanzler des Reiches. Er wurde auch weiterhin gebraucht, um zukünftige Kaiser zu krönen. Nach 1806, mit dem Ende des Kaiserreiches, war es auch damit auch bald zu Ende.

Von einer Säkularisierung der katholischen Kirche zu schreiben ist zudem Unsinn, da alle Kirchengemeinden und Einrichtungen, die der Seelsorge oder der Wohlfahrt dienten, damals erhalten blieben und teilweise sogar ausgebaut wurden. Die aufgehobenen geistlichen Territorien waren zudem überwiegend frühere königliche und kaiserliche Lehen, die jeweils nach Belieben gegeben und zurückgenommen wurden – ohne Entschädigung. Die katholische Kirche und ihre Fürstbischöfe waren nur die Besitzer und nicht die Eigentümer. Was sollte also enteignet worden sein? Nichts.

Dass die aus ihrer weltlichen Herrschaft ‚depossedierten’ Bischöfe bis zu ihrem Lebensende staatliche Apanagen erhielten, einschließlich Sommerresidenz und Tafelgeschirr, war nur Ausdruck des kollegialen Standesbewusstseins, denn schließlich waren diese abgesetzten Bischöfe auch Adelige. Die konnte man schließlich nicht einfach mittellos auf die Straßen betteln schicken, wie die Nonnen und Mönche, die nicht in der Seelsorge oder Wohlfahrt tätig waren. Mit dem Tod der Bischöfe war auch mit diesen Apanagen Schluss...." (denn sie hatten aus Zölibatsgründen keine Erben zu haben!)

"...Mit 1918/19 und der demokratischen Revolution war diese Phase dann auch beendet und ein Staat, bei dem die politische Herrschaft auf der „Volkssouveränität“ beruht, benötigt keine Religionen mehr zur Legitimation. Das „do ut des“ – ich gebe, damit du gibst – war beendet.

Warum dann wiederum die Absicht der Weimarer Nationalversammlung, das beendete „Bündnis von Thron und Altar“ einer Staatskirche konsequent zu einer Trennung von Staat und Kirche voranzubringen, sich beinahe ins Gegenteil verkehrt hat, zu einem „Bündnis von Demokratie und Altar“, ist eine Geschichte des überaus erfolgreichen politischen Lobbyismus der beiden großen Amtskirchen, ihrer politischen Verbündeten sowie der Okkupation des so genannten ´Staatskirchenrechts´."

(Zitat Ende)

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LSSBB  03.04.2014, 19:31
@LSSBB

edit: "Reichsdeputationshauptschluss" (Schit-Tastatur)

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LSSBB  03.04.2014, 19:35
@LSSBB

Noch eins: unterstützt Du auch die Entscheidung, auf dieser Grundlage (Reichdeputationshauptschluss und nachfolgender Staatsverträge) dem ehemaligen Oberpfaffen in Limburg aus unseren Steuergeldern weiterhin monatlich 9.400 EUR zu zahlen?

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Nadelwald75  08.04.2014, 15:15
@LSSBB

Hallo LSSBB, zu deinen Ausführung Religionsunterricht und Kirchenfinanzierung

Stichwort „staatlich finanzierter Religionslehrer“: Theologie oder Religionspädagogik muss jeder studieren können, der Interesse an einem Fachgebiet hat. Er muss dazu nicht Priester oder Religionslehrer werden. Aus reinem Interesse könnte ich versuchen, Islamistik zu studieren, ohne mich aber „bekehren“ lassen zu wollen. Und diese Gebiete müssen an Universitäten angeboten werden.

Solange es Religionsunterricht an Schulen per Konkordat gibt, ist auch die entsprechende universitäre Ausbildung notwendig samt entsprechenden Qualifikationen. Damit vermeidet man zumindest Zustände wie in manchen Koranschulen. Nicht umsonst soll ja auch z.B. der Islamunterricht und die Ausbildung dafür unter staatliche Kontrolle gestellt werden.

Zu deiner Darstellung über die Neutralität und die „Doppelverpflichtung“ des Religionslehrers:

Hast du eigentlich gemerkt, was du hier gemacht hast? Du hast eine vorbildliche Religionsstunde gegeben.

Genau diese Inhalte sind Themen der Ausbildung der Religionslehrer und dann auch Themen im Religionsunterricht, vor allem der gymnasialen Oberstufe. Was hier zu differenzieren wäre – und das ist eben auch eine Sache der guten Ausbildung: Vom Religionslehrer wird erwartet, dass er persönlich auf dem Boden der Kirchenlehre steht und sich auch gegebenenfalls dazu bekennt, wenn hinterfragt wird. Dass er aber auch genau so sagen kann, dass er mit bestimmten dogmatischen Lehren seine erheblichen Schwierigkeiten hat und worin sie begründet sind.

Auf die einzelnen von dir genannten Beispiele einzugehen, wäre zu aufwendig, daher nur für ein Beispiel (und ähnlich gilt das für weitere Themen):

„Jungfrauengeburt“: Im Religionsunterricht wird dargestellt, wie sich die Texte bei Matthäus und Lukas (nicht bei Markus und Johannes) aus vorliegenden Geburtserzählungen berühmter Personen des Alten Testamentes entwickelt haben und in Überhöhungsgeschichten münden, die die Besonderheit der Person Jesu herausstellen sollten. Ziel war nicht die biologische sondern die theologische Aussage. Knackpunkt ist jedoch, dass die Dogmatik das aber als biologisches Faktum ansetzt, das zu glauben ist.

Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob ich sage: „Maria ist….“ und damit ein Faktum darstelle,

oder ob ich sage: „Lehre der Kirche ist, dass Maria ….“ Die letzte Aussage hast du selbst sinngemäß so getroffen, und so wird sie auch im Unterricht behandelt.

Der Schüler muss nun selbst entscheiden können - auch mit Hilfe seiner Kenntnisse aus dem empirisch wissenschaftlichen Unterricht, der in den RU einbezogen wird(!), ob er sagt: „Das kann ich also nicht glauben, weil es den Naturgesetzen widerspricht. Wieso soll Gott seine eigenen Naturgesetze übergehen?!“

Oder ob er sagt: „Wenn es einen allmächtigen Gott gibt, weshalb soll er nicht hier Zeichen setzen können, die über das hinausgehen, was wir von den Naturgesetzen erwarten?“. Diese Problematik muss klar ausgesprochen und diskutiert werden.

Nun zum Reichsdeputationshauptschluss von 1803:

Deine Darstellung ist sehr detailliert.

Es ist durchaus verständlich, dass die Kirche keine Position aufgibt, die Geld bringt, wenn das zur Erfüllung ihrer Aufgaben zweckmäßig erscheint. Warum sollte sie auch.

Es ist eine zweite Frage, ob es moralisch gerechtfertigt ist, auf einem durch den Reichsdeputationshauptschluss begründeten Privileg zu bestehen, wenn man bedenkt, was die Botschaft Jesu und die Kirche eigentlich sollen.

Insofern stimme ich wohl mit dem, was du aus den geschichtlichen Fakten folgerst, überein. Ich finde es praktisch, dass die Kirche Geld bekommt, aber nicht legitim – noch nicht einmal aufgrund des R. von 1803. Zur Erläuterung:

Du schreibst einiges über königliche und kaiserliche Lehen. Das lässt sich noch weiter ausführen. Stichwort wäre hier Otto d. Große.

In der Zeit davor hatte sich das Lehnssystem in Frankreich und Deutschland unterschiedlich entwickelt. Ursprünglich sollte das Lehen beim „Mannfall“, dem Tod des Lehensnehmers, an den Lehnsherrn zur Neuvergabe zurückfallen. In Frankreich hat sich das so gehalten. (Siehe Entwicklung zum zentralistischen Staat im Gegensatz zur Kleinstaaterei in Deutschland Damit war die Macht des Königs weitaus größer als in Deutschland, wo die Fürsten die Erblichkeit des Lehens beim Mannfall durchgesetzt hatten. – Als Gegenreaktion setzt Otto d. Gr. Bischöfe als Fürsten ein bzw. lässt Fürsten als Bischöfe weihen –denn sie hatten aus Zölibatsgründen keine Erben zu haben! – Wie du schreibst.

Dieser Trick ist gleichzeitig mein Kritikpunkt: Wenn man durch den Reichsdeputationshauptschluss einen Anspruch auf Entschädigung wegen der Enteignung legitimieren will, so wäre zu diskutieren, ob überhaupt die Verquickung zwischen Staat und Kirche im ottonischen Reichskirchensystem im Sinn des Evangeliums war.

Fortsetzung folgt!

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Nadelwald75  08.04.2014, 15:18
@Nadelwald75

Hallo LSSBB hier weiter:

Man könnte sogar noch weiter zurückgehen und an die Grundlage des Verhältnisses zwischen Papst und Kirche überhaupt gehen, das sich unter Pippin III. und dem Papst entwickelt hat: Durch die Pippinische Schenkung, die als Lehensdokument formuliert war, entstand die Konstruktion, dass der König Lehnsherr des Papstes wurde und der Papst in der Folge dem König übergeordnet war, weil er ihn gesalbt hatte. Pippin III. war schließlich nicht aus königlichem Geblüt.

(Solange das Verhältnis zwischen den beiden in Ordnung war, ging das auch; sobald es kritisch wurde, funkte es: Heinrich IV., Investiturstreit und später Einigung im Wormser Konkordat.)

Pippin konnte ich aber auf diese Weise auf Saul und David berufen, die ebenfalls ihre Legitimierung auf Salbung zurückführten und nicht auf eine adlige Abstammung. Und da wären wir schon im Alten Testament.

Zum Schluss: Auch das sind Inhalte des Religionsunterrichtes, zum Teil im fächerübergreifenden Unterricht zusammen mit Geschichte, Politik und Ethik. Und darauf würde ich nicht verzichten wollen.

Der gut ausgebildete Religionslehrer weiß hier sehr genau, was er machen soll. Tut er das nicht und ist nur reiner „Verkünder“, dann geht er an seinem Auftrag vorbei. Das wäre dann meine Kritik am laufenden Religionsunterricht, dass er oft diese Anforderungen nicht erfüllt.

Die Folge bei fachlich unzureichendem RU oder bei fehlendem RU wäre dann, dass wir später zwar auf verschiedenen Gebieten hochqualifizierte Leute hätten, die aber im Bereich Religion Analphabeten sind.

Auch hier bei gutefrage stoße ich auf User, die nach ihrem Profil und nach ihren Beiträgen in vielen Bereichen Top-Leute sind, aber gerade in Religion statt einer Argumentation nur abfällige Bemerkungen machen, die bisweilen noch so falsch sind, dass es sich nicht einmal lohnt, hierauf einzugehen. Ich bin dann immer beruhigt, weil ich den Eindruck habe, dass dann jemandem die Argumente fehlen.

Deine Schlussfrage: Tebart…. macht die Kirche unglaubwürdig. Was ich davon halte: In Zeiten der Urkirche wurde jemand, der mit seinem schwer schuldhaften Verhalten die Gemeinde unglaubwürdig gemacht hatte, für längere Zeit (1 Jahr und länger) aus der Gemeinde in der Form ausgeschlossen, dass er zwar zu Beginn des Gottesdienstes teilnehmen durfte, aber bei einem bestimmten Punkt die Kirche verlassen musste. (Ursprüngliche Formulierung: Ite, missa est! Heute als traditionelle Formulierung umfunktioniert!) Erst am Gründonnerstag wurde er wieder (nach öffentlichem Bekenntnis, Reue und Wiedergutmachung, soweit wie möglich!) aufgenommen.

Das waren Zeiten!

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