Immobilienkauf – die neusten Beiträge

Betreuungsgericht verlangt Gutachten nach Vertragsabschluss?

Hallo Ihr Lieben,

wir sind momentan etwas am verzweifeln, vielleicht hat jemand von euch einen Rat.

Das Szenario ist folgendes: Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen, der Kaufvertrag wurde bereits Mitte April unterschrieben.

Die Verkäufer des Hauses sind 2 Brüder, beide um die Mitte 70. Einer der beiden leidet an Demenz und ist im Pflegeheim.

Uns wurde gesagt das sein Bruder sein Betreuer sei, später stellte sich jedoch heraus das er noch eine zusätzliche Vollmacht benötigt um Notarielle Angelegenheiten für seinen kranken Bruder zu übernehmen.

Das ganze wurde im Kaufvertrag so festgehalten, das ein Notaranderkonto eröffnet wird, auf welches der Kaufpreis bis zum 01.06 von uns überwiesen werden muss. Damit wie vertraglich festgehalten die Schlüsselübergabe am 01.06 stattfinden kann.

Die Verkäufer bekommen dann das Geld vom Notaranderkonto ausbezahlt, sobald der Bruder alle Vollmachten bekommen hat.

Nun haben wir heute einen Beschluss des Betreuungsgerichtes vom Notar weitergeleitet bekommen, aus dem ergeht das der Verkäufer einen unabhängigen Gutachter beauftragen muss, um zu prüfen ob der Kaufpreis dem Wert der Immobilie entspricht.

Nun stellt sich uns die Frage, was passiert wenn der Gutachter die Immobilie höher als den vereinbarten Kaufpreis schätzt ?

Kann die Übernahme überhaupt wie vereinbart stattfinden?(01.06)

Hätten die Verkäufer das ganze nicht vor Verkauf klären müssen ? Wird der ganze Vertrag nichtig dadurch ?
Die Finanzierung steht, Maklerin wurde bezahlt, Wohnung gekündigt usw..

Nun haben natürlich die Maklerin sowie die zuständige Dame vom Notar Urlaub und beim Betreuungsgericht konnten wir ebenfalls niemanden erreichen.

Vielleicht kann ja jemand von euch weiterhelfen.

Vielen Dank im vorraus

LG

Recht, Immobilienkauf, Notar

Arglistige Täuschung beim Wohnungskauf - lohnt sich der Weg zum Anwalt?

Hallo zusammen,

auf diesem Wege suchen wir nach Rat, eigenen Erfahrungen und Meinungen zum Thema "arglistige Täuschung". Problem sieht wie folgt aus:

  • Dezember 2021 Kaufvertrag für eine ETW beim Notar unterschrieben
  • Februar hat die Bank überwiesen und es wurde mit den Sanierungen begonnen
  • Vor wenigen Wochen ist aufgefallen, dass in zwei Zimmern die Motoren der elektr. Rollladen nicht funktionieren > Verwaltung kontaktiert
  • Verwaltung hat uns mitgeteilt, dass die Schäden bereits vom Verkäufer Mitte Oktober bekannt gemacht worden sind und dieser dies vor Verkauf reparieren lassen wollte
  • Beauftrage Fensterbauer vor Ort > Schaden festgestellt und nach Rücksprache mit den damaligen Besitzern alles bestellt
  • Fensterbauer konnte die Besitzer nicht mehr erreichen nach Bestellung
  • Wir haben die Verkäufer daraufhin kontaktiert mit der Bitte um Mängelbeseitigung, da der Schaden nachweislich vor dem Kauf vorhanden war und uns dieser wissentlich nicht mitgeteilt worden sei
  • Verkäufer weigert sich bis heute einen Cent zu bezahlen

Nun fragen wir uns natürlich, ob es sich überhaupt lohnt hierfür einen Anwalt einzuschalten. Mittlerweile war die beauftragte Firma da und hat die Motoren ausgetauscht. Preislich sind wir da leider bei knapp 800-900€.

Wir wollen weder Streit geschweige denn einen Rechtsstreit.
Wir wissen von der Hausverwaltung und vom Fensterbauer, dass der Mangel entsprechend bekannt war und uns dieser verschwiegen wurde.

Hat jemand Tipps oder ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns Tipps geben, ob sich der Weg zum Anwalt im Notfall doch lohnt? Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei paar Schuhe.

PS: Die Motoren werden nicht vom Hausgeld bezahlt sondern bei als Sondereigentum der jeweiligen Wohnung gesehen

Recht, Immobilienkauf, Immobilienrecht

Grundstück nur ideelle Teilung - Teilungsversteigerung?

Bei der Suche nach einer Wohnimmobilie bin ich auf Angebot gestoßen, was etwa nur zu einem 1/3 des eigentlichen Preisniveaus in Hessen angeboten wird. Hintergrund es ist, dass es sich um eine Immobilie mit einer ideellen Teilung handelt.

Details: Es ist Grundstück mit einem Haus, das in zwei Wohnungen mit separaten Eingängen und separater Medienversorgung aufgeteilt ist. Im Grundbuch sind beide Eigentümer zu je 1/2 Anteilen für das Flurstück eingetragen. Keine weiteren Bemerkungen oder Regelungen.

Die bisherigen Eigentümer haben die Nutzung des Grundstücks mit einer separaten, bilateralen Nebenvereinbarung untereinander geregelt. Einer der beiden Eigentümer möchte jetzt verkaufen, so dass 50% der Immobilie angeboten werden. Die eine Wohnung und die bilateral bisher vereinbarten Grundstücksflächen zur Nutzung.

Meine Fragen an Sie als Experte:

  • ist es korrekt, dass - wenn ich die 1/2 Grundstück erwerbe - jeder der Eigentümer dann jederzeit eine sog. Teilungsversteigerung auslösen könnte und die andere Hälfte nichts dagegen tun kann? Das würde bedeuten, das ich immer diese Risiko habe und wenn ich in meinen Teil viel Geld investiere, dieses dann mit in den Wert der gesamten Versteigerung einfließt, da das Grundstück ja beiden Teilen formal gemeinsam gehört. Ist das korrekt?
  • Kann ich das Risiko im Rahmen des Kaufes vorab reduzieren? Wenn ja wie? Zum Bsp. vielleicht durch ein Vorkaufsrecht? Wobei ich ja dann den Kaufpreis den ich zu zahlen habe, zuvor über Sanierungen, in die ich investiert habe, selbst in die Höhe getrieben hätte...
  • Kann ich für die von mir genutzte Wohnung einen Mietvertrag mit einem Mieter abschließen... oder muss der Miteigentümer zustimmen. Auch dann wäre eine Teilversteigerung vielleicht schwieriger.

Vielen DANK für die Mühe!

Recht, Immobilienkauf, Notar, Wirtschaft und Finanzen

Muss Makler andere Angebote nachweisen?

Hallo liebe community, ich hoffe es kann jemand helfen...
Nach 3 Jahren Suche auf dem verrückten Münchner Immo Markt habe ich meine Traumwohnung gefunden. Diese ist zwar mit einem festen Kaufpreis ausgeschrieben aber dennoch steht im Exposé, dass der Verkäufer es sich offen hält an den meist bietenden Interessenten zu verkaufen.

Ich möchte die Immobilie unbedingt haben, habe das Angebot an den Makler in Höhe des Kaufpreises abgegeben, der für mich mit allen Kaufnebenkosten schon echt Wahnsinn hoch ist. München eben. Aufgerufen waren 825 tausend Euro. Sind mit Kaufnebenkosten 896 tausend.

Nun konnte ich die Immobilie zu diesem Preis jedoch nicht gleich reservieren, der Verkäufer warte noch auf Angebote und dann wenn er sich mit meinem Gebot einverstanden erklärt, könnte ich reservieren.

Ich hab nun die Angst, dass der Preis immer weiter nach oben getrieben wird. Muss mir die Maklerin die anderen Angebote nachweisen?

Sonst könnte sie ja einfach behaupten, es gäbe andere Angebote...

Weitere Angst von mir (die jedoch in eine andere Richtung geht) ist, dass sie gar nicht mehr mit mir spricht und das Objekt an jemanden geht, der von vorne rein mehr bietet. Muss sie mich über andere Angebote informieren?

Sie bekommt je 3,57% Makler Provision von Verkäufer und Käufer, was alleine für meinen Anteil über 28 tausend sind. Ist sie somit nicht in einer Art Doppeltätigkeit tätig und muss unparteiisch sein?

Lieben Dank

Immobilienkauf, Makler, Maklervertrag

Notartermin ohne Finanzierungszusage?

Hallo geschätzte gutefrage Community.

ich hatte vor eine Wohnung zu kaufen und der Notartermin war vereinbart, ich musste den Termin jedoch absagen, da mir noch keine Finanzierungszusage vorlag.

Grund: Die für den Finanzierungsantrag benötigen Unterlagen wie z.B. die Teilungserklärung wurden durch den Makler erst ein paar Tage vor Termin zu Verfügung gestellt und die Bearbeitung des Antrags konnte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.

Nun ist die Meinung des Maklers, dass eine Finanzierungszusage nicht zwingend notwendig gewesen wäre um den Kaufvertrag zu unterzeichnen und die Wohnung wurde daraufhin neu inseriert und falls ich noch Interesse hätte, müssten die Konditionen neu verhandelt werden.

Das man keine Finanzierungszusage benötigt, ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch werde ich sicherlich keinen 6 stelligen Kaufvertrag unterzeichnen, ohne etwas schriftliches von der Bank als Sicherheit zu haben, zumal ich es ja nicht zu verschulden habe, dass der Antrag erst spät bearbeitet werden konnte.

Seiner Meinung wäre es aber gängige Praxis im ersten Schritt den Kaufvertrag zur Sicherung des Kaufrechts auf die Immobilie abzuschließen und solange die Grundbuch Auflassung nicht stattgefunden und die Bank das Darlehen nicht ausgezahlt hat, wäre es ohnehin kein Problem gewesen, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Ich bin nun alles andere als ein Immobilien-Eexperte, aber ein notariell beurkundeter Kaufvertrag ist meiner Meinung nach ein rechtsverbindlicher Vertrag, den man nicht mal eben so auflösen kann. Und selbst wenn der Verkäufer einen Rücktritt akzeptieren würde, bliebe man zumindest auf nicht unwesentlichen Kosten für Notar und Co. sitzen.

Trotzdem bin ich etwas verwirrt, wie seht ihr das?

Danke vorab

Recht, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen

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