Fremdes Eigentum beim Immobilienkauf mitverkaufen?

3 Antworten

Grundsätzlich sind fest mit dem Erdreich verbundene Gebäude, Vorrichtungen oder Gegenstände im Eigentum desjenigen, dem das Grundstück gehört.

Daneben gibt es aber noch "Scheinbestandteile"

Hier Infos - siehe "Scheinbestandteile"

http://www.rechtslexikon.net/d/scheinbestandteile/scheinbestandteile.htm

Bei dem Container könnte es sich daher um einen Scheinbestandteil handeln.

Ggf. kann er auch nur einfach aufgestellt sein - dann gehört er sowieso nicht zum Grundstück.

Um das zu beurteilen, muß man aber die genauen Umstände kennen und die bisherigen Vereinbarungen der Beteiligten.

Wenn es ein Scheinbestandteil ist oder erst gar nicht zum Grundstück gehört, müsste der Container dann separat veräußert werden - der Notar wird schon wissen, wie man das formal machen muß.

Nö, der steht halt auf dem Grundstück. Das muss man natürlich nicht mitverkaufen. Wenn da noch das Auto des Vermieters steht, muss er es auch nicht mitverkaufen, kann aber anbieten, dass du es mietest.

Kauf die Immobilie mit der Auflage, dass der Container bis zur Übergabe entfernt wird. Das gibt sonst nur Ärger. Schopenhauer hat die Rechtslage richtig beschrieben.