Immobilienkauf - Ist an der folgenden Maklerklausel etwas schädlich für den Käufer?
hallo, findet ihr in der folgenden Maklerklausel etwas schädliches?
Die Beteiligten sind darüber einig, dass das Maklerunternehmen den Vertragsschluss vermittelt/nachgewiesen hat. Der Makler soll eine Abschrift der Urkunde erhalten. Die Käufer haben sich in gesonderter Urkunde dazu verpflichtet, an das Maklerunternehmen eine mit dem Vertragsschluss fällige Vermittlungsprovision in Höhe von x,xx% des Kaufpreises - einschließlich Umsatzsteuer - zu zahlen und auf den Widerruf des Maklervertrages verzichtet.
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