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Kaufvertragsentwurf Wohnungskauf, mit nicht aktuellem Grundriss?

Haben einen Vertragsentwurf für Wohnungskauf vom Notar erhalten. Im Entwurf steht: "....verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Kellerraum, im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichnet...."
Die jetzige Lage der Räume in der Wohnung entspricht nicht dem Grundriss im Aufteilungsplan. Im Aufteilungsplan hatte das Bad ein Fenster, das Bad wurde aber verlegt und liegt jetzt innerhalb der Wohnung und hat kein Fenster. Die Abmessungen der Wohnung entsprechen auch nicht dem Aufteilungsplan, es gibt eine Differenz von ca. 3 qm (nicht zu unseren Gunsten). Komplettsanierung (Altbau 1920) wurde 2000 ausgeführt, eine Baubeschreibung gibt es aber nicht.

Die Frage: wird dieser Vertrag nach Unterzeichnung juristisch gesehen wirksam oder nichtig, wenn der Grundriss nicht der Lage der Wohnräume entspricht? Dem Notar sagte, ich muss das mit dem Verkäufer klären, es sei nicht die Sache des Notars (!?)

Theoretisch könnte man die Teilungserklärung ändern, indem man einen neuen Grundriss von einem Architekten erstellen lässt, notariell beglaubigen und dann auf den neuen Grundriss im Kaufvertrag verweisen. Was soll es kosten und wie lange kann es dauern? Was ist mit den behördlichen Genehmigungen für die Umbauarbeiten (Heizung, Lüftung, Sanitär, Abwasser)? Die Aussenwände wurden nicht geändert...
Vielen Dank für Eure Antworten!

Recht, Immobilien, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen

Immobilienverkauf von Privat: 2 Monate nach Kaufzusage möchte Käufer Preis drücken und droht mit Regresspflicht wegen Elektrik aus dem Baujahr?

Liebes Forum,

wir verkaufen unser Haus von Privat, denn auch wir haben lange nach einer Immobilie gesucht. Fast überall war ein Makler involviert und dies wollten wir unseren Käufern nicht antun, da ohnehin alles bereits so teuer ist. Also wagte ich mich an das Projekt Hausverkauf: Ich hatte mich gut vorbereitet, um auf alle Fragen eine Antwort geben zu können. Auch hatte ich alle Unterlagen zum Haus griffbereit. Ich schaltete eine Anzeige, die Resonanz war sehr hoch. Schnell hatten wir einen Käufer gefunden, der bereit war, uns den Preis, der angemessen ist, zu zahlen. Um seine Kaufabsicht zu untermauern, gab er uns eine unverbindliche Finanzierungsbestätigung. Obwohl diese mir kein wirklich gutes Gefühl vermittelte, glaubte ich nicht, dass es Schwierigkeiten geben würde. Die Käufer waren ein paar Mal bei uns, auch mit einem Architekten. Dieser machte ihnen einen saftigen Kostenvoranschlag für Verschönerungsrenovierungen und eine in 5 bis 10 Jahren anstehende Dachsanierung. Dabei fiel auf, dass die Elektrik aus dem Baujahr ist (Ende 60ger). Wir hatten nie Probleme mit der Auslastung, wir lebten 10 Jahre gut mit dieser Elektrik. Im Bad gibt es einen FI Schalter, ebenso am Aquarium. Nun wurde uns vorgeworfen, dass die Elektrik aus dem Baujahr ein Mangel sei, den ich hätte erwähnen müssen. Unser Haus sei nicht brandversichert und die Bank hätte den Kauf so nicht finanziert. Ich war geschockt ob dieser Vorwürfe. Und dann wollte der Käufer, dass ich ihm mit dem Preis entgegenkomme. Angesichts des hiesigen Angebotes sehe ich dazu jedoch keine Notwendigkeit. Auch ist sich der Käufer anscheinend auch nicht darüber im Klaren, welches Kreditinstitut er wählen soll. Ich habe ihn nun um eine verbindliche Finanzierungsbestätigung geben. Bei mir liegt momentan privat so viel im Argen und wir haben selbst eine Baustelle. Ich bin ratlos. Ich befürchte nun, dass der Käufer irgendwie versuchen wird, uns nach dem beglaubigten Verkauf irgendwie zu schaden. Es gibt noch andere Interessenten für das Haus, aber ich habe den Käufern meine mündliche Zusage gegeben. Auch hat dieser bereits einen Notar mit dem Vertragsentwurf beauftragt. Ich verstehe auch das Procedere nicht ganz: zuerst sichert man doch die Finanzierung und dann beauftragt man den Notar. So hatte ich es mir zumindest vorgestellt und so ist es auch bei uns damals gelaufen. Mich interessiert, was Ihr tun würdet, vielen Dank für Euer Feedback

Schadensersatz, Sex, Immobilienkauf

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