Kaufvertragsentwurf Wohnungskauf, mit nicht aktuellem Grundriss?
Haben einen Vertragsentwurf für Wohnungskauf vom Notar erhalten. Im Entwurf steht: "....verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Kellerraum, im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichnet...."
Die jetzige Lage der Räume in der Wohnung entspricht nicht dem Grundriss im Aufteilungsplan. Im Aufteilungsplan hatte das Bad ein Fenster, das Bad wurde aber verlegt und liegt jetzt innerhalb der Wohnung und hat kein Fenster. Die Abmessungen der Wohnung entsprechen auch nicht dem Aufteilungsplan, es gibt eine Differenz von ca. 3 qm (nicht zu unseren Gunsten). Komplettsanierung (Altbau 1920) wurde 2000 ausgeführt, eine Baubeschreibung gibt es aber nicht.
Die Frage: wird dieser Vertrag nach Unterzeichnung juristisch gesehen wirksam oder nichtig, wenn der Grundriss nicht der Lage der Wohnräume entspricht? Dem Notar sagte, ich muss das mit dem Verkäufer klären, es sei nicht die Sache des Notars (!?)
Theoretisch könnte man die Teilungserklärung ändern, indem man einen neuen Grundriss von einem Architekten erstellen lässt, notariell beglaubigen und dann auf den neuen Grundriss im Kaufvertrag verweisen. Was soll es kosten und wie lange kann es dauern? Was ist mit den behördlichen Genehmigungen für die Umbauarbeiten (Heizung, Lüftung, Sanitär, Abwasser)? Die Aussenwände wurden nicht geändert...
Vielen Dank für Eure Antworten!
3 Antworten
Nehmen Sie Abstand vom Kauf, falls Ihnen die Wohnung nicht so gefällt, wie Sie diese in Ihrer Kaufabsicht besichtigt haben!
Einer Änderung der Teilungserklärung mit Aufteilugnsplan müssen die Eigentümer allstimming, nicht nur mehrehitlich, zustimmen.
Veremutlich gibt es aber ergänzende Nachträge zur Teilungserklärung, die den Istzsutand heilen.
Darüber kann Ihnen aber nur der Verwalter oder auch der Verkäufer Auskunft erteilen.
Für den kaufvertag und dessen Gültikeit gelten ausschließlich die im Vertrag wiedergegenen Grundbuchangaben und die sonstigen mit der Verkäufer getroffenen Verinbarungen..
Bei einer Eigentumswohnung gehören dem Käufer nur die nicht tragenden Wände!
Ist der Umbau von den anderen Wohnungseigentümern überhaupt genehmigt?
Gibt es ein Protokoll einer Eigentümerversammlung?
Das hört sich alles äußerst dubios an!
Lieber Finger weg! Gekauft ist eine Wohnung schnell und dann haben Sie den Ärger mit den Miteigentümern an der Backe!
Natürlich hast du Anspruch auf einen aktuellen Grundriss, der zu erwerbenden Wohnung. Was sollst du denn mit dem Grundriss einer anderen Wohnung anfangen?
Das hört sich alles sehr komisch an. Ich würde mal nachfragen wie es zu solchen Änderungen kommen kann und die Finger davon lassen wenn es da keine Anpassungen durch den Verkäufer gibt. Denn nachher zählt nur der Kaufvertrag und seine Anhänge.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort! Bedeutet es, dass der Kaufvertrag nichtig sein wird, falls der Grundriss nicht der jetzigen Lage der Wohnung entspricht? Danke im Voraus!
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort! Bedeutet es, dass der Kaufvertrag nichtig sein wird, falls der Grundriss nicht der jetzigen Lage der Wohnung entspricht? Danke im Voraus!