Notartermin ohne Finanzierungszusage?

Hallo geschätzte gutefrage Community.

ich hatte vor eine Wohnung zu kaufen und der Notartermin war vereinbart, ich musste den Termin jedoch absagen, da mir noch keine Finanzierungszusage vorlag.

Grund: Die für den Finanzierungsantrag benötigen Unterlagen wie z.B. die Teilungserklärung wurden durch den Makler erst ein paar Tage vor Termin zu Verfügung gestellt und die Bearbeitung des Antrags konnte nicht rechtzeitig abgeschlossen werden.

Nun ist die Meinung des Maklers, dass eine Finanzierungszusage nicht zwingend notwendig gewesen wäre um den Kaufvertrag zu unterzeichnen und die Wohnung wurde daraufhin neu inseriert und falls ich noch Interesse hätte, müssten die Konditionen neu verhandelt werden.

Das man keine Finanzierungszusage benötigt, ist zwar grundsätzlich richtig, jedoch werde ich sicherlich keinen 6 stelligen Kaufvertrag unterzeichnen, ohne etwas schriftliches von der Bank als Sicherheit zu haben, zumal ich es ja nicht zu verschulden habe, dass der Antrag erst spät bearbeitet werden konnte.

Seiner Meinung wäre es aber gängige Praxis im ersten Schritt den Kaufvertrag zur Sicherung des Kaufrechts auf die Immobilie abzuschließen und solange die Grundbuch Auflassung nicht stattgefunden und die Bank das Darlehen nicht ausgezahlt hat, wäre es ohnehin kein Problem gewesen, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

Ich bin nun alles andere als ein Immobilien-Eexperte, aber ein notariell beurkundeter Kaufvertrag ist meiner Meinung nach ein rechtsverbindlicher Vertrag, den man nicht mal eben so auflösen kann. Und selbst wenn der Verkäufer einen Rücktritt akzeptieren würde, bliebe man zumindest auf nicht unwesentlichen Kosten für Notar und Co. sitzen.

Trotzdem bin ich etwas verwirrt, wie seht ihr das?

Danke vorab

Recht, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen
Betreuungsgericht verlangt Gutachten nach Vertragsabschluss?

Hallo Ihr Lieben,

wir sind momentan etwas am verzweifeln, vielleicht hat jemand von euch einen Rat.

Das Szenario ist folgendes: Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen, der Kaufvertrag wurde bereits Mitte April unterschrieben.

Die Verkäufer des Hauses sind 2 Brüder, beide um die Mitte 70. Einer der beiden leidet an Demenz und ist im Pflegeheim.

Uns wurde gesagt das sein Bruder sein Betreuer sei, später stellte sich jedoch heraus das er noch eine zusätzliche Vollmacht benötigt um Notarielle Angelegenheiten für seinen kranken Bruder zu übernehmen.

Das ganze wurde im Kaufvertrag so festgehalten, das ein Notaranderkonto eröffnet wird, auf welches der Kaufpreis bis zum 01.06 von uns überwiesen werden muss. Damit wie vertraglich festgehalten die Schlüsselübergabe am 01.06 stattfinden kann.

Die Verkäufer bekommen dann das Geld vom Notaranderkonto ausbezahlt, sobald der Bruder alle Vollmachten bekommen hat.

Nun haben wir heute einen Beschluss des Betreuungsgerichtes vom Notar weitergeleitet bekommen, aus dem ergeht das der Verkäufer einen unabhängigen Gutachter beauftragen muss, um zu prüfen ob der Kaufpreis dem Wert der Immobilie entspricht.

Nun stellt sich uns die Frage, was passiert wenn der Gutachter die Immobilie höher als den vereinbarten Kaufpreis schätzt ?

Kann die Übernahme überhaupt wie vereinbart stattfinden?(01.06)

Hätten die Verkäufer das ganze nicht vor Verkauf klären müssen ? Wird der ganze Vertrag nichtig dadurch ?
Die Finanzierung steht, Maklerin wurde bezahlt, Wohnung gekündigt usw..

Nun haben natürlich die Maklerin sowie die zuständige Dame vom Notar Urlaub und beim Betreuungsgericht konnten wir ebenfalls niemanden erreichen.

Vielleicht kann ja jemand von euch weiterhelfen.

Vielen Dank im vorraus

LG

Recht, Immobilienkauf, Notar
Muss Makler andere Angebote nachweisen?

Hallo liebe community, ich hoffe es kann jemand helfen...
Nach 3 Jahren Suche auf dem verrückten Münchner Immo Markt habe ich meine Traumwohnung gefunden. Diese ist zwar mit einem festen Kaufpreis ausgeschrieben aber dennoch steht im Exposé, dass der Verkäufer es sich offen hält an den meist bietenden Interessenten zu verkaufen.

Ich möchte die Immobilie unbedingt haben, habe das Angebot an den Makler in Höhe des Kaufpreises abgegeben, der für mich mit allen Kaufnebenkosten schon echt Wahnsinn hoch ist. München eben. Aufgerufen waren 825 tausend Euro. Sind mit Kaufnebenkosten 896 tausend.

Nun konnte ich die Immobilie zu diesem Preis jedoch nicht gleich reservieren, der Verkäufer warte noch auf Angebote und dann wenn er sich mit meinem Gebot einverstanden erklärt, könnte ich reservieren.

Ich hab nun die Angst, dass der Preis immer weiter nach oben getrieben wird. Muss mir die Maklerin die anderen Angebote nachweisen?

Sonst könnte sie ja einfach behaupten, es gäbe andere Angebote...

Weitere Angst von mir (die jedoch in eine andere Richtung geht) ist, dass sie gar nicht mehr mit mir spricht und das Objekt an jemanden geht, der von vorne rein mehr bietet. Muss sie mich über andere Angebote informieren?

Sie bekommt je 3,57% Makler Provision von Verkäufer und Käufer, was alleine für meinen Anteil über 28 tausend sind. Ist sie somit nicht in einer Art Doppeltätigkeit tätig und muss unparteiisch sein?

Lieben Dank

Immobilienkauf, Makler, Maklervertrag
immobilienkauf Makler hat mein Angebot erst angenommen dann abgelehnt

Sehr geehrte/r Damen und Herren, ich habe ein Problem wo ich keine Lösung finde. Ich habe ein Objekt entdeckt und dafür ein Angebot abgegeben darauf hin habe ich ein Brief vom Makler erhalten wo er angegeben hat das die Verkäuferin nicht abgeneigt wäre mein Angebot anzunehmen und ich soll mich an mein Bank wenden und eine Finanzierung in die wege leiten damit ein schnelle Abwicklung gegeben ist. Ich habe darauf hin direkt eine Finanzierung in die wege geleitet und innerhalb von 2 Tage den makler angeschrieben das wir die Finanzierung haben und wie wir weiter machen. daraufhin hat der makler uns knapp 12 Tagen hingehalten und viele Ausreden und Verschiebungen. Wir haben uns auch zwischendurch getroffen und alles sollte ablaufen wie abgesprochen. Der Makler hielt uns die ganze Zeit hin mit der Ausrede das er die Verkäuferin nicht erreicht bzw. zu noch nicht geantwortet hat und und und. Nach 13 Tagen hies es plötzlich das die Maklerin nicht unter ein bestimmten Preis verkauft und er könne nichts dafür. 1. die Verkäuferin hatte doch bereits den Angebot angeommen. Der Makler hatte das ja in sein Brief geschrieben mit DIE VERKÄUFERIN SEIN NICHT ABGENEIGT ES ANZUNEHMEN 2. Wenn es nicht sicher war wieso sollte ich dann die Finanzierung in die wege leiten?

Ich weiß jetzt nicht wie ich weiter machen soll! Habe ich da ein chance irgendwas dagegen zu machen? Ich habe ja nicht aus spaß ein Angebot abgegeben ind mir die Mühe gemacht die Finanzierung in die wege zu leiten. Mir sind auch Kosten bei meinem Finanzierer entstanden. Bitte um Hilfe oder Informationen. Ich kann schon seid paar tagen nicht schlafen.

Hoffe jemand hat ein rat.

MfG

Hauskauf, Immobilienkauf
Sichtschutz um Garten (Sondernutzungsrecht) erlaubt?

Hallo,

wir planen den kauf einer ETW im EG eines 14Parteien-Hauses, welches zu einem Projekt mit 12 Gebäuden (10x14ETWs, 2xHäuser mit mehreren Mietwohnungen) gehört. Wir haben bereits verbindlich reserviert und eine reservierungskaution bezahlt, die futsch ist, sollte der Kauf von unserer Seite aus platzen.

Nun habe ich beim Lesen des personalisierten KVEs und vor allem der Dienstbarkeitsurkunde bemerkt, dass direkt an unseren Garten, für den wir ein alleiniges Sondernutzungsrecht haben (umgibt unsere Wohnung und Terrasse direkt), ein Kinderspielplatz grenzt. Die beiden Flächen berühren sich lt. Freiflächenplan über eine Länge von ca. 4 Metern. Es befindet sich kein Weg o. Ä. dazwischen. Aus Vorgesprächen weiß ich, dass unser Garten voraussichtlich mit einer kleinen Hecke abgegrenzt werden soll, mehr nicht. Der Spielplatz wurde uns "verschwiegen".

Nun haben wir - auch aufgrund von Erfahrungen aus unserer aktuellen Mietwohnung - verschiedene Sorgen (Grill/Pflanzen etc. können beschädigt werden und ein Schuldiger ist quasi nicht auszumachen / Kinder klettern über die Hecke um den Ball zu holen und stehen in unserem Garten / Eltern oder auch Teenies die sich Abends dort "herumtreiben" werfen Zigarettenstummel in den garten / etc.), weshalb wir gerne einen Sichtschutzzaun aus satiniertem (blickdichtem) Glas errichten möchten.

In der Gemeinschaftsordnung heißt es jedoch:

Die Einfriedung der Gartenflächen ist im Interesse eines einheitlichen optischen Erscheinungsbildes der gesamten Wohnanlage stets in der Weise vorzunehmen, wie sie bei der erstmaligen Errichtung der Wohnanlage angelegt wurde. Ihre Höhe darf 200 cm nicht überschreiten. § 4 Ziffer 6 gilt sinngemäß. Eine Errichtung von Wintergärten, Gartenhäusern o.ä. sowie das Aufstellen von Zelten o.ä. ist nicht zulässig.

Wir sind nun verunsichert. Ein Sichtschutz bis 200cm würde uns völlig ausreichen, nur wenn wir - wie im Vorsatz genannt - uns an die erstmalige Errichtung halten müssen, dürfen wir dann nur eine Hecke pflanzen wie sie vom Bauträger/Verkäufer angelegt wird? Außerdem haben wir Sorge, dass die Verwaltung (wird erst Ende 2019 bestimmt, Fertigstellung+Übergabe ist Ende 2020) entscheiden könnte so ein Glaszaun "passt nicht zum optischen Erscheinungsbild der gesamten Wohnanlage". Ein anderer Zaun kommt für uns zwecks Lichtdurchlässigkeit nicht in Frage, leider und wir möchten nicht den KV unterzeichnen und dann vor dem Problem stehen keinen Zaun bauen zu dürfen...

Wer kann zwei Mitte Zwanzigjährigen helfen, die keine Erfahrung haben?

Vielen lieben Dank im Voraus!!!

Garten, Recht, Eigentumsrecht, Eigentumswohnung, Immobilienkauf, Sichtschutz, Sondernutzungsrecht
Kaufvertragsentwurf Wohnungskauf, mit nicht aktuellem Grundriss?

Haben einen Vertragsentwurf für Wohnungskauf vom Notar erhalten. Im Entwurf steht: "....verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung nebst Kellerraum, im Aufteilungsplan mit Nr. 5 bezeichnet...."
Die jetzige Lage der Räume in der Wohnung entspricht nicht dem Grundriss im Aufteilungsplan. Im Aufteilungsplan hatte das Bad ein Fenster, das Bad wurde aber verlegt und liegt jetzt innerhalb der Wohnung und hat kein Fenster. Die Abmessungen der Wohnung entsprechen auch nicht dem Aufteilungsplan, es gibt eine Differenz von ca. 3 qm (nicht zu unseren Gunsten). Komplettsanierung (Altbau 1920) wurde 2000 ausgeführt, eine Baubeschreibung gibt es aber nicht.

Die Frage: wird dieser Vertrag nach Unterzeichnung juristisch gesehen wirksam oder nichtig, wenn der Grundriss nicht der Lage der Wohnräume entspricht? Dem Notar sagte, ich muss das mit dem Verkäufer klären, es sei nicht die Sache des Notars (!?)

Theoretisch könnte man die Teilungserklärung ändern, indem man einen neuen Grundriss von einem Architekten erstellen lässt, notariell beglaubigen und dann auf den neuen Grundriss im Kaufvertrag verweisen. Was soll es kosten und wie lange kann es dauern? Was ist mit den behördlichen Genehmigungen für die Umbauarbeiten (Heizung, Lüftung, Sanitär, Abwasser)? Die Aussenwände wurden nicht geändert...
Vielen Dank für Eure Antworten!

Recht, Immobilien, Immobilienkauf, Wirtschaft und Finanzen
Wohnung vermieten und selbst zu miete wohnen? Ewige Frage einmal mit "richtiger" Berechnung?

Hallo,

es wird ja oft von sogenannten Immobiliengurus propagiert, lieber zu Miete zu wohnen und seine Immobilien anderweitig zu vermieten.

Vielleicht hab ich ja ein Denkfehler oder Rechenfehler. Also bitte schaut euch mal meine Beispielrechnung dazu an. Ich hab auch noch nie irgendwo eine richtige Rechnung dazu gesehen sondern meist nur "blabla..."

Ich hab auch oft das Gefühl, wenn sowas bei youtube usw. erklärt wird, dass oft Apfel mit Birnen verglichen wird. Also z.B. unterschiedliche Wohnungen in unterschiedlichen Städten. Aber das natürlich Unsinn. Man muss schon die gleiche Wohnung vergleichen. Dementsprechend ist auch die Wertsteigerung in beiden Situationen zu vernachlässigen, ob man nun vermietet oder selber darin wohnt. Natürlich wird jetzt mal nicht berüchtigt, dass man eventuell beruflich in einer schlechten Lage wohnen muss und in einer guten Lage Immobilen zu Vermietung kaufen könnte.
Auch natürlich nicht das man gerne in 250qm wohnen würde oder mit Marmor im Bad. Lassen wir diese individuellen Aspekte mal außen vor.

Also angenommen es gibt in einer Stadt zwei identische Wohnungen oder zwei Reihenhaushälften.

Nun die Rechnungen mit etwas vereinfachten Annahmen. Dabei lassen wir mal die Umlagen beiseite, da diese ja durchlaufend sind und bei der Miete oder Eigennutz gleichhoch anfallen würden.
Auch nehmen wir zu Vereinfachung an, dass mit 110% finanziert wurde und nicht getilgt wird. (Macht im übrigen auch kein Unterschied).
(Zugegebenermaßen könnte man bei der Vermietung im Anschaffungsjahr noch ein paar mehr Kosten ansetzen wie die Kosten der Geldbeschaffung. Da das aber vernachlässigbar ist, lassen wir es auch aussenvor.)

Also:

Miete/Jahr: 12.000

AfA/Jahr: 5.000

Zinsen/Jahr: 2.400

Instandhaltung und Bewirtschaftung: 2.000

Ergibt einen Gewinn vor Steuern von 7600. zu Versteuern sind nur 2600.
Angenommener Steuersatz 40% ergeben ein Gewinn nach Steuern i.H.v. 6560.

So... nun "muss" ich aber auch wohnen und will nicht auf der Parkbank schlafen. Ich glaube das "vergessen" die meisten Gurus immer. Annahme ist ja, dass man dort in der guten Lage wohnen will. Dementsprechend ziehe ich in die spiegelverkehrte Wohnung oder Reihenhaus ein und muss 12.000 miete im Jahr zahlen (und das auch noch aus versteuertem Geld).

Wo und wann ist das also Vorteilhaftiger???

Bei Eigennutz wäre die Rechnung, wenn man selber einziehen würde: 2.400 Zinsen und 2.000 Instandhaltung/Bewirtschaftung (hier könnte man sogar noch die Haushaltsnahe Dienstleistungen absetzt) = 4.400

Ich hab das mal per Excel durchgerechnet und es gibt eigentlich fast kein Szenario, wann vermieten Vorteilhaftiger wäre. Da müssten Zins und Instandhaltung sich schon verdreifachen - allerdings verdient man dann mit der Vermietung natürlich auch kein Geld mehr ;-)

Frage also, wieso raten das so viele "Gurus" und warum hat das noch nie jemand "richtig" nachgerechnet?

Bin gespannt ob ich ein Denk- oder Rechenfehler habe oder etwas übersehen habe. Bin für jede Kritik offen.

Danke

Wohnung, Miete, Immobilien, Immobilienkauf, Wohnungskauf
Immobilienverkauf von Privat: 2 Monate nach Kaufzusage möchte Käufer Preis drücken und droht mit Regresspflicht wegen Elektrik aus dem Baujahr?

Liebes Forum,

wir verkaufen unser Haus von Privat, denn auch wir haben lange nach einer Immobilie gesucht. Fast überall war ein Makler involviert und dies wollten wir unseren Käufern nicht antun, da ohnehin alles bereits so teuer ist. Also wagte ich mich an das Projekt Hausverkauf: Ich hatte mich gut vorbereitet, um auf alle Fragen eine Antwort geben zu können. Auch hatte ich alle Unterlagen zum Haus griffbereit. Ich schaltete eine Anzeige, die Resonanz war sehr hoch. Schnell hatten wir einen Käufer gefunden, der bereit war, uns den Preis, der angemessen ist, zu zahlen. Um seine Kaufabsicht zu untermauern, gab er uns eine unverbindliche Finanzierungsbestätigung. Obwohl diese mir kein wirklich gutes Gefühl vermittelte, glaubte ich nicht, dass es Schwierigkeiten geben würde. Die Käufer waren ein paar Mal bei uns, auch mit einem Architekten. Dieser machte ihnen einen saftigen Kostenvoranschlag für Verschönerungsrenovierungen und eine in 5 bis 10 Jahren anstehende Dachsanierung. Dabei fiel auf, dass die Elektrik aus dem Baujahr ist (Ende 60ger). Wir hatten nie Probleme mit der Auslastung, wir lebten 10 Jahre gut mit dieser Elektrik. Im Bad gibt es einen FI Schalter, ebenso am Aquarium. Nun wurde uns vorgeworfen, dass die Elektrik aus dem Baujahr ein Mangel sei, den ich hätte erwähnen müssen. Unser Haus sei nicht brandversichert und die Bank hätte den Kauf so nicht finanziert. Ich war geschockt ob dieser Vorwürfe. Und dann wollte der Käufer, dass ich ihm mit dem Preis entgegenkomme. Angesichts des hiesigen Angebotes sehe ich dazu jedoch keine Notwendigkeit. Auch ist sich der Käufer anscheinend auch nicht darüber im Klaren, welches Kreditinstitut er wählen soll. Ich habe ihn nun um eine verbindliche Finanzierungsbestätigung geben. Bei mir liegt momentan privat so viel im Argen und wir haben selbst eine Baustelle. Ich bin ratlos. Ich befürchte nun, dass der Käufer irgendwie versuchen wird, uns nach dem beglaubigten Verkauf irgendwie zu schaden. Es gibt noch andere Interessenten für das Haus, aber ich habe den Käufern meine mündliche Zusage gegeben. Auch hat dieser bereits einen Notar mit dem Vertragsentwurf beauftragt. Ich verstehe auch das Procedere nicht ganz: zuerst sichert man doch die Finanzierung und dann beauftragt man den Notar. So hatte ich es mir zumindest vorgestellt und so ist es auch bei uns damals gelaufen. Mich interessiert, was Ihr tun würdet, vielen Dank für Euer Feedback

Schadensersatz, Sex, Immobilienkauf
Erstes Eigenheim für Anfänger (Tipps und Erfahrungen)?

Hallo zusammen,

ich wünsche allen einen guten Wochenstart. Mich bzw. uns beschäftigt da mal wieder etwas.

Bisher haben wir in einer kleinen Mietwohnung gewohnt, wie auch meine meisten Verwandten. Meistens größere Mietkomplexe oder Plattenbauten, viele Nachbarn usw. Nicht wirklich etwas tolltes, wenn es Probleme gibt, wie z.B. zerstochene Reifen im Fahrradkeller etc.

Seit längerem spielen wir mit dem Gedanken, uns eventuell doch mal am liebsten ein kleines Häuschen zu kaufen mit Garten und vor allem ruhigeren Gegend. Allerdings sind die Preise in München ... na ja, nicht vergleichbar mit dem Kauf einer Semmel beim Bäcker!

Nun ist es so, dass wir aber keinerlei Erfahrung haben und uns nicht übern Tisch ziehen lassen wollen.

Wie war das bei eurem Kauf eines ersten Eigenheims? Gab es Probleme? Würdet ihr etwas anders machen? usw.

Worauf muss man achten? Welche Reihenfolge? Wie funktioniert das dann genau mit der Bezahlung (Bank/Kredit, Eigenkapital, Verkäufer, ...)? Welche allgemeinen Tipps? ...

Unsere Gedanken:

  • Wir würden uns halt auf der Sparkasse erstmal finanzierungstechnisch beraten lassen, wieviel Eigenkapital bei uns möglich ist, wie hoch ein Kredit wäre etc. Abschließen würden wir ihn wohl woanders bei günstigerem Zinssatz.
  • Vor einem "möglichen" Kauf auf jeden Fall einen Gutachter beauftragen mit Wertschätzung usw. Dieser achtet ja doch auf andere Dinge.

Bin gespannt und freue mich auf hoffentlich hilfreiche Tipps und nette Kommentare 🙂

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Makler setzt mich unter Druck, wie kann ich vorgehen?

Liebe Fachleute!

über ein Immobilienportal im Internet wurde mein Interesse für ein Haus geweckt, welches sich in meinem Heimatort befindet.

Der Makler ist aber nicht von hier sondern einige 100 Km entfernt.

Mit dem Makler habe ich Kontakt aufgenommen und nach mehr Unterlagen zum Haus und nach einem Grundbuchauszug gefragt.

Ich bekam nur wenig hilfreiche Skizzen zum Haus und keinen Grundbuchauszug, aber auch eine Vollmacht vom Verkäufer, damit ich mir beim hiesigen Bauamt die Unterlagen anfordern durfte.

Heute habe ich auf meine Kosten die Unterlagen vom Bauamt besorgt und der Mitarbeiter sagte mir bei der Verabschiedung noch, dass der Verkäufer (von dem ich die Vollmacht habe) nur Besitzer ist und dessen Kinder die Eigentümer seien.

Der Makler will gerne eine Reservierungsvereinbarung von mir, welche mich schon zu einer Zahlung an den Makler verpflichtet.

Auf der einen Seite will ich unbedingt dieses Haus kaufen und mit dem Makler ein gutes Verhältniss wahren, auf der anderen Seite bin ich sehr verunsichert, weil mir der Makler nur den Besitzer als Verkäufer mitteilt und verkaufen kann ja nur der Eigentümer.

Ist es von mir unrealistisch oder unüblich nach dem Grundbuchauszug zu verlangen bevor ich eine Reservierungsvereinbarung unterschreibe?

Der Besitzer kommt aus dem europäischen Ausland. Spielt das irgendeine Rolle?

Wie kann ich sicher stellen, daß der Makler das Haus überhaupt vermitteln darf?

Ich hoffe, dass ihr mir helfen könnt!

Vielen Dank!

Recht, Immobilien, Hauskauf, Immobilienkauf, Immobilienmakler