Notartermin vor der Familiengerichtlichen Genehmigung?
Hallo! Wir haben einen Haus gefunden und die Maklerin hat in einer Woche schon einen Notartermin vereinbart.
Der Verkäufer ist ein Mann dem seine Frau vor kurzem gestorben ist. Leider hat sich erst jetzt kurz vor dem Notartermin herausgestellt , dass das Anteil der verstorbenen Frau an die gemeinsame unvolljährige Söhne vererbt wird und erst durch Familiengerichtliche Genehmigung (die 4 bis 6 Wochen dauern kann) verkaufbar wäre.
Nun meine Frage: Sollte man vielleicht den Notartermin streichen bevor die Familiengerichtliche Genehmigung da wäre, oder sollte man einen Kaufvorvertrag beim Notartermin abschliessen?
Danke Voraus