Warum wird nun doch ein Verfahrenspfleger eingesetzt?
Ein Betreuer (Ehemann) soll die Immobilie der dementen Ehefrau verkaufen.
Beide sind in eine barrierefreie Seniorenwohnung gezogen.
Zunächst hieß es seitens des Betreuungsgerichts, dass kein Verfahrenspfleger eingesetzt wird. Es sollte lediglich der notarielle Kaufvertrag geprüft werden.
Es gibt ein Gutachten und daran hat sich der Kaufpreis orientiert.
Das Betreuungsgericht hat den Vertrag abgelehnt, da der Verkehrswert höher liegen soll, als die Summe im Vertrag es ist.
Jetzt hat das Gericht doch einen Verfahrenspfleger berufen .
Was kann das bedeuten?
Eine konkrete Antwort hat man telefonisch nicht gegeben.
Muss alles auf dem Schriftweg erfolgen.
Hat jemand eine Ahnung oder kann aus Erfahrung sagen, was da jetzt wohl weiterhin passieren soll....
1 Stimme
1 Antwort
Das Betreuungsgericht hat den Vertrag abgelehnt, da der Verkehrswert höher liegen soll, als die Summe im Vertrag es ist.
____________
dies prüft der Verfahrenspfleger und wenn es erklärbar ist kann Haus verkauft werden
seh ich auch so. Das muss jetzt nichts negatives sein, kann durchaus auch positiv bewertet werden. Vielleicht ist der barrierefrei wohnhafte Senior beim Verkauf übervorteilt worden.