Immobilienverkauf mit zeitlich begrenztem Wohnrecht/Nutzungsrecht?
Hallo,
ein Freund will in Kürze ein Haus kaufen und hat eine bereits komplett abgezahlte Eigentumswohnung. Der Hauskauf soll recht schnell über die Bühne gehen (binnen 1-2 Monaten), aber er plant den Umzug von seiner Wohnung in das Haus erst später (voraussichtlich 3./4. Quartal 2021).
Für die Übergangszeit bis zur Liquidierung seiner Wohnung wäre es sicherlich möglich, eine Zwischenfinanzierung abzuschließen, für die er monatlich die Zinsen tilgt, allerdings fragt er sich, ob nicht auch ein kurzfristiger Verkauf seiner Wohnung und einer Eintragung von zeitlich begrenztem Wohn- oder Nutzungsrecht Sinn macht.
Jetzt zu meinen Fragen:
1) Welche Möglichkeiten hätte er hier?
2) Wo müsste die Eintragung erfolgen, Kaufvertrag oder Grundbuch?
3) Welche Kosten würde er in der Übergangszeit tragen?
4) Wie sieht es mit der Haftung aus?
5) Wird der Räumungstitel, der mit Besitzübergang der Immobilie normalerweise gültig ist, für die Übergangszeit außer Kraft gesetzt?
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung der Fragen :-)
3 Antworten
1) Er verkauft die Wohnung und schließt gleichzeitig einen Befristeten Mietvertrag mit dem neuen Eigentümer.
2) Wozu sollte man so ein Recht überhaupt irgendwo reinschreiben?
3) Dann die Miete und die Nebenkosten.
4) Die Haftung wofür?
5) Es gibt keinen solchen Räumungstitel.
- in den kaufvertrag schreiben
- siehe 1
- er wird wohl eine art miete+nebenkosten bezahlen müssen
- wofür?
mein gott, macht den eigentumsübergang entsprechend oder schreibt in den kaufvertrag, dass er bis xy mieter bleibt und fertig
macht da nicht so einen aufstand, das könnt ihr beim notar regeln und das läuft schon alles
das wird den verkauf aber erschweren
meist hat der käufer auch vorstellungen, wann er rein muss/will
du denkst zuviel, das ist euer problem
ich habe mehrere immobilien, weil ich mehr mache als groß nachzudenken, wo nichts ist
dann räumt er mich halt mit seinem tollen titel, dann klage ich mir mein haus zurück, weil ich einen vertrag mit ihm habe
dann mache ich schadensersatz geltend, dass die schwarte kracht
und es ist auch kein problem für mich, instant ein hotel oder ähnliches zu bekommen
für euch schon?
Genau solche Szenarien wollen die beiden (mit zwei kleinen Kindern) vermeiden und ich kann es gut verstehen.
Danke trotzdem für die Rückmeldung...
Als erstes sollte er sich das abschminken, dass das innerhalb von 1 bis 2 Monaten geht.
Ob und in welcher Form eine Bank das zwischenfinanziert, kann ihm nur DIESE Bank sagen.
Danke für die Rückmeldung, aber wieso sollte das nicht innerhalb von 1 bis 2 Monaten gehen?
Auch hier nehme ich wieder meinen Hauskauf zum Beispiel. Erste Besichtigung am 23.05.2019, zweite Besichtigung und mündliche Einigung am 30.05.2019, Banktermin am 31.05.2019, notarielle Beurkundung am 07.06.2019.
Das kann so funktionieren, wenn alles klar ist, die Finanzierung steht und es keine zusätzlichen klärungsbedürftigen Punkte gibt. Allerdings ist das wohl eher die Ausnahme.
Das erst beim Notar abzuklären halte ich nicht für richtig, außerdem habe ich hier schlechte Erfahrungen gemacht:
Bei meinem Hauskauf haben die Vorbesitzer sich eine Klausel eintragen lassen, welche besagt dass sie bei Verzug noch bis zu x Wochen gegen eine wöchentliche Zahlung von y € weiter in der Immobilie wohnen dürfen. Dieser Bitte ist der Notar ohne weitere Erläuterungen nachgegangen.
Selbige Klausel habe ich dann bei meinem Wohnungsverkauf in den Vertrag schreiben lassen, woraufhin mich die (andere) Notarin darauf hingewiesen hat, dass der Räumungstitel weiterhin Bestand hat, der neue Besitzer also durchaus am Tag nach Besitzübergang mit dem Gerichtsvollzieher auf der Matte stehen und die Räumung veranlassen kann.
Daher denke ich nicht, dass man sagen kann dass man das hier "einfach mal eben" macht.