Wie komme ich am besten an das Nachbar-Grundstück?

8 Antworten

Ein Vorkaufsrecht gilt nur, wenn das Grundstück auch wirklich verkauft wird. Also wenn die Erben dann nicht verkaufen ist das vorkaufsrecht gar nichts wert. Es gäbe die Möglichkeit des Mietkaufes. Also man zahlt eine gewisse Mietsumme und vereinbart dann, das im Todesfalle eine bestimmte Restsumme an die Erben gezahlt wird. Das könnte ihr gefallen, denn erstens hat sie dann aktuell Geld, das sie monatlich bekommt und zweitens bekommen ihre Erben auch noch was. Das müsste aber dann auch mit den Erben so vereinbart werden. Dabei sollte auch ein Wohnrecht für die Frau enthalten sein.

MarkusReinartz  07.12.2009, 01:57

Das würden wir auch empfehlen wollen.

Wäre sicherlich einer der Sichersten Lösungsmöglichkeiten.

Mit freundlichem Gruss

ReiMa-Baudienstleistungen UG (haftungsbeschränkt)

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In eigener Familie passiert :

Also : Wenn die alte Dame wirklich weiß , daß die Kinder (z.Zt.) das Grundstück nicht haben wollen -- die Gelegenheit auf jeden Fall beim Schopf packen und es Ihr abkaufen aufgrund folgender Möglichkeiten :

a) Kaufpreis lt Gutachter-Ausschuss (Beim Katasteramt fragen welcher zuständig ist..

    Größere Anfangs-Kaufpreiszahlung , Rest auf Raten (auch für die Erben) , bis alles Bezahlt ist -- vorteilhaft jetzt da Zinsen im Keller

b) Vorkaufsrecht nicht empfehlenswert - Geld ist futsch, wenn Kind doch haben will (hat neuen Man kennengelernt)

c) aufgrund des hohen Alters andere Möglichkeiten nicht machbar

(Uneingeschränktes) Lebenslanges Wohnrecht heißt -- wenn sie im Pflegeheim ist -- muß trotzdem bezahlt werde - und Ihr könnt noch nicht rein

Wenn schon - dann "Eingeschränktes Wohnrecht" = soll (z.B. nach 3 Monaten erlöschen, wenn eigenständiger Haushalt aufgegeben wurde und Umzug in ein Altenheim , Pflegeheim oder ähnliche Einrichtung)

Bringt aber Finanziell im Normalfall keinen geringeren Kaufpreis

da die Damme schon zu alt

Hallo!

Meine persönliche Meinung ist, ohne Notar kann man nur mal Vorgespräche

führen. Aber ohne  Notar besser die Finger davon lassen.

Wer weis schon, was im Grundbuch für Namen (Abt1) Grunddienstbarkeiten

Vorkaufsrechte  Überwegungsrechte (Abt2) und Grundschulden (Abt3).

steht.

Mit freundl. Gruß

Bley1914

Da solltest du einen Notar fragen. In diesem Fall nicht nur, um selbst auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, sondern auch, damit du ein gutes Gewissen haben kannst, sie nicht über den Tisch gezogen zu haben. Die Idee mit den "Bestechungsversuchen" (schmackhaft machen?) hört sich sehr danach an, dass du sie (vielleicht ohne es zu wollen) austrickst und sie dir das Grundstück unter Wert verkauft; das könnte einer freundschaftlichen Nachbarschaft ziemlich im Wege stehen und gibt spätestens mit den Erben Streit.

Reden Sie mit der Dame und mit den Kindern! alles andere kann zur Frustration führen und wäre damit kontraproduktiv! Schauen Sie unter BORIS im Internet nach dem für die Ortslage gültigen Bodenrichtwert und verhandeln Sie auf dieser Basis!