Mein Arbeitgeber hat die Kündigung zurückgenommen, nachdem ich die Kündigungsschutzklage eingereicht habe und ein anderer Kollege sich langfristig krank gemeldet hatte.
Jetzt fordert er, ich muss dreimal in der Woche im Büro sein, obwohl nach der vor Corona Zeit (07.2019) getroffenen Vereinbarung, musste ich nur ein Mal in der Woche im Büro sein, ich wohne in einer anderen Stadt, 400 km vom Ort des Arbeitgebers entfernt und arbeite im Home Office. Die Kosten für die Übernachtung, zwei Nächte in der Woche, will er zur Hälfte übernehmen.
Was ist hier zu beachten? Ist es rechtens, dass der AG mich zwingt, ins Büro während der Pandemie zu kommen, obwohl die Vereinbarung anders war? Muss der AG die Kosten fürs Hotel nicht in ganzer Höhe übernehmen? Was passiert, wenn ich die Rücknahme der Kündigung nicht akzeptiere und die Klage nicht zurücknehme, kann ich mit einer Abfindung rechnen?
Kündigungsfrist ist bis zum 31.01.2020
Danke im Voraus für Eure Antworten!
Schöne Weihnachten und guten Rutsch ins Neujahr!