Arglistige Täuschung beim Wohnungskauf - lohnt sich der Weg zum Anwalt?

3 Antworten

Ich bin mir nicht sicher, ob hier tatsächlich eine arglistige Täuschung vorliegt.
Die läge vor, wenn der Verkäufer von den defekten Rollläden wusste und dennoch im Kaufverftrag eine mängelfreie Wohnung verkauft hat.
In der Hauptsache sehe ich aber eher den Aspekt nicht gegeben:
Die Arglistigkeit hätte zur Folge haben müssen, dass der Verkäufer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei Euch einen Irrtum ausgelöst hat, der Euch zu einer Entscheidung geführt hat, die Ihr sonst nicht getroffen hättet. Oder anders gesagt: Ihr hättet die Wohnung nicht gekauft, wenn Ihr von den defekten Motoren gewusst hättet.
Dies juristisch auszufechten lohnt sich bei dem Streitwert von 900 € in der Tat nicht.
Dennoch würde ich dem Verkäufer die Rechnung mit der Bitte um Begleichung senden, weil er ja offenbar nachweislich von dem Mangel wusste. Ob dies zu einem Rechtsstreit führen würde, kann er nicht einschätzen. Ich würde bei Ausbleiben einer Zahlung nach 30 Tagen (ab Rechnungsdatum) einfach ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das kostet nicht viel, braucht keinen Anwalt und könnte Eurer Forderung Nachdruck verleihen. Sofern auch dies nicht wirkt, würde ich auch eher die 900 € als Erfahrung verbuchen und nichts weiter unternehmen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Grundsätzlich ist christl10 zuzustimmen, dass es sich nicht "lohnt", wegen 900 Euro bei einer Kaufsumme von 150.000 Euro einen Rechtsstreit zu führen. Andererseits habe ich Verständnis dafür, dass ihr Euch vom Verkäufer insoweit "ungerecht" behandelt fühlt. Vielleicht reicht es ja, dem Verkäufer einen sachlichen Brief mit dem Ersuchen zu schreiben, doch einmal selbst die Rechtslage zu überdenken und die Reparaturkosten zu ersetzen. Übernimmt er die Zahlung, ist alles gut. Wenn er aber gar nicht oder abweisend reagiert, Ihr aber euch in der Zwischenzeit auch etwas beruhigt haben werdet, überlegt noch einmal, ob sich der Aufwand und die Nervenanspannung lohnt, hier einen Anwalt einzuschalten und durch ihn Klage erheben zu lassen. Das Verfahren würde ja ein paar Monate dauern, die euch in dauernder Anspannung halten werden, wie das denn ausgehen wird. Vielleicht werdet ihr euch aber inzwischen beruhigen in dem Gedanken, dass ihr eben nicht nur 150.000 sondern halt 150.900 für die Wohnung bezahlt habt und dass aber die Wohnung auch diesen Preis wert ist. Mit gewissem Zeitablauf mindert sich auch der Ärger und man kommt zu der Erkenntnis, dass es sich nicht lohnt, wegen der paar hundert Euro seine Nerven zu strapazieren. Das ist nur ein Ratschlag im Interesse des Familienfriedens. Wenn euer Ärger so tief sitzt, dass er auch durch Zeitablauf nicht verschwindet, dann lasst eben den Verkäufer durch einen Anwalt verklagen. Bedenkt aber, dass die Anwaltsgebühren bei 900 Euro für den Anwalt so wenig kostendeckend sind, dass ihr nicht erwarten könnt, dass er sich hier mit 150% einsetzen wird, wenn er damit rechnen muss, dass die Gegenseite sich wehren wird.

Oppo93 
Fragesteller
 30.03.2022, 08:08

Danke für deine Meinung.

Uns ist klar, dass der Streitwert nicht hoch ist, aber wie du schon sagst ist es eben auch ein emotionales Thema.

Wir werden versuchen noch einmal mit den Verkäufern sachlich zu sprechen ohne ein riesiges Fass aufzumachen.

Mir fällt es trotzdem schwer zu akzeptieren bzw zu verstehen, wie man so sein kann.

Besten Dank trotzdem!

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Willst Du wegen zwei lächerlichen Motoren zweier Rolläden einen Anwalt einschalten?

Warum habt ihr denn die Rolläden nicht vor dem Kauf ausprobiert?

Der Mangel ist so lächerlich daß er nicht mal angezeigt werden muß.

Ich verstehe nicht warum ihr euch wegen ein paar Hundert Euros bei einem Kauf über 150.000€ oder mehr euch in die Hose macht.

Als Verkäufer würde ich euch den Vogel zeigen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Oppo93 
Fragesteller
 29.03.2022, 22:09

Danke für deine sehr direkt Meinung.

Zugegebenermaßen sind wir nicht durch die Wohnung und haben jedes Fenster ausprobiert oder jedes Rollo getestet.

Dass Du uns als Verkäufer den Vogel zeigen würdest, bedeutet auch nicht, dass du dadurch im Recht bist. Die Aussage "wegen ein paar Hundert Euros bei einem Kauf über 150.000€ oder mehr euch in die Hose machen" kann man beidseitig sehen oder? Wenn man 60.000€ Plus macht, dann kann man doch so einen Mangel doch beseitigen. Entsprechend kann man auch als Käufer den Vogel zeigen.

Wir würden uns aber auch über sachliche Meinungen freuen.

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christl10  29.03.2022, 22:13
@Oppo93

Was der Verkäufer an Plus gemacht hat, hat Dich nicht zu interessieren und geht Dich auch nichts an.

Persönlich habe ich auch eine Wohnung gekauft. Jedoch hat die Etagenheizung nicht richtig funktioniert. Der Mangel wurde nie genannt und trotzdem habe ich sie auf meine Kosten für 1.000€ reparieren lassen, weil ich mich nicht damit befassen wollte.

Man kann es auch übertreiben wie in eurem Fall.

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Oppo93 
Fragesteller
 29.03.2022, 22:37
@christl10

Hallo Christel,

Danke nochmal für deine Perspektive. Verstehe ich tatsächlich auch. Würde es sich nur darum handeln, würde ich die Frage auch nicht platzieren.

Wir haben schon einige Mängel beseitigt, die man hätte erwähnen können. Da sind wir aktuell nicht nur bei 1.000€. Das ist lediglich der Fall, bei dem der Schaden vorher bekannt war und eben wissentlich verschwiegen wurde.

Das konntest Du aus der Info oben natürlich nicht entnehmen, aber aufgrund der Summe von Mängeln ist man als Käufer auch Irgendwein genervt und frustriert.

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christl10  29.03.2022, 22:44
@Oppo93

Wäre es Dir lieber gewesen eine Sachverständigen für 2.000€ bis 3.000€ kommen zu lassen um die Mängel zu klären und auf zu zeigen? Wenn ja, warum hast Du das nicht getan? Wenn nein, dann lebe damit denn jeder Käufer kann sich durch Aufklärung gegen Geld absichern.

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corialius846  29.03.2022, 23:04

Also ich persönlich würde die Rechnung nehmen und dem Verkäufer schicken mit einer Frist von 4 Wochen, um den Schaden zu begleichen. Sollte er es dann auf einen Rechtsstreit ankommen lassen (den er wohl nicht gewinnen kann) kommt etwa nochmal das gleiche an Prozesskosten raus.
Am Ende müsst ihr halt wissen, ob es euch den Aufwand Wert ist. Entweder ihr wollt das Geld zurück oder eben nicht. Einen Zwischenweg gibt es da - und es tut mir wirklich leid das zu sagen - leider nicht.
Viel Erfolg auf jeden Fall. Ich würde es mir zurück holen und zwar nur weil es mein gutes Recht ist

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