Arglistige Täuschung beim Wohnungskauf - lohnt sich der Weg zum Anwalt?

Hallo zusammen,

auf diesem Wege suchen wir nach Rat, eigenen Erfahrungen und Meinungen zum Thema "arglistige Täuschung". Problem sieht wie folgt aus:

  • Dezember 2021 Kaufvertrag für eine ETW beim Notar unterschrieben
  • Februar hat die Bank überwiesen und es wurde mit den Sanierungen begonnen
  • Vor wenigen Wochen ist aufgefallen, dass in zwei Zimmern die Motoren der elektr. Rollladen nicht funktionieren > Verwaltung kontaktiert
  • Verwaltung hat uns mitgeteilt, dass die Schäden bereits vom Verkäufer Mitte Oktober bekannt gemacht worden sind und dieser dies vor Verkauf reparieren lassen wollte
  • Beauftrage Fensterbauer vor Ort > Schaden festgestellt und nach Rücksprache mit den damaligen Besitzern alles bestellt
  • Fensterbauer konnte die Besitzer nicht mehr erreichen nach Bestellung
  • Wir haben die Verkäufer daraufhin kontaktiert mit der Bitte um Mängelbeseitigung, da der Schaden nachweislich vor dem Kauf vorhanden war und uns dieser wissentlich nicht mitgeteilt worden sei
  • Verkäufer weigert sich bis heute einen Cent zu bezahlen

Nun fragen wir uns natürlich, ob es sich überhaupt lohnt hierfür einen Anwalt einzuschalten. Mittlerweile war die beauftragte Firma da und hat die Motoren ausgetauscht. Preislich sind wir da leider bei knapp 800-900€.

Wir wollen weder Streit geschweige denn einen Rechtsstreit.
Wir wissen von der Hausverwaltung und vom Fensterbauer, dass der Mangel entsprechend bekannt war und uns dieser verschwiegen wurde.

Hat jemand Tipps oder ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns Tipps geben, ob sich der Weg zum Anwalt im Notfall doch lohnt? Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei paar Schuhe.

PS: Die Motoren werden nicht vom Hausgeld bezahlt sondern bei als Sondereigentum der jeweiligen Wohnung gesehen

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Ich bin mir nicht sicher, ob hier tatsächlich eine arglistige Täuschung vorliegt.
Die läge vor, wenn der Verkäufer von den defekten Rollläden wusste und dennoch im Kaufverftrag eine mängelfreie Wohnung verkauft hat.
In der Hauptsache sehe ich aber eher den Aspekt nicht gegeben:
Die Arglistigkeit hätte zur Folge haben müssen, dass der Verkäufer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei Euch einen Irrtum ausgelöst hat, der Euch zu einer Entscheidung geführt hat, die Ihr sonst nicht getroffen hättet. Oder anders gesagt: Ihr hättet die Wohnung nicht gekauft, wenn Ihr von den defekten Motoren gewusst hättet.
Dies juristisch auszufechten lohnt sich bei dem Streitwert von 900 € in der Tat nicht.
Dennoch würde ich dem Verkäufer die Rechnung mit der Bitte um Begleichung senden, weil er ja offenbar nachweislich von dem Mangel wusste. Ob dies zu einem Rechtsstreit führen würde, kann er nicht einschätzen. Ich würde bei Ausbleiben einer Zahlung nach 30 Tagen (ab Rechnungsdatum) einfach ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das kostet nicht viel, braucht keinen Anwalt und könnte Eurer Forderung Nachdruck verleihen. Sofern auch dies nicht wirkt, würde ich auch eher die 900 € als Erfahrung verbuchen und nichts weiter unternehmen.

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Hallo, mir fällt da im Moment dies ein: KfW-Wohneigentumsprogramm (Nr. 124)
https://www.hausbauberater.de/bauwissen/kfw-foerderprogramme-hausbau-sanierung

Dann könnten Sie noch schauen, was es in Ihrem Bundesland für spezielle Förderungen gibt, insbesondere für Familien mit Kindern.

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Normalerweise wird der Festpreis für max. 12 Monate vereinbart, sodass der Bauunternehmer danach einen höheren Preis verlangen kann. Dies ermöglicht es dem Bauunternehmen zwischenzeitlich gestiegene Material- und Lohnkosten zu kompensieren. Um eine Preiserhöhung zu rechtfertigen, muss er die interne Kalkulation und die gestiegenen Kosten detailliert offenlegen.

Momentan versuchen viele Hausanbieter die Bauzeit zu schieben, weil somit zumindest der vereinbarte Festpreis nicht mehr eingehalten werden muss. In den meisten Fällen wären die Regressansprüche wegen Bauzeitüberschreitungen weitaus überschaubarer als die Mehrkosten durch gestiegene Baustoffpreise. Begründet er also den Bauverzug mit Lieferengpässen und somit "höherer Gewalt", könnte er damit vielleicht sogar Erfolg haben.

Mir sind keine Urteile bekannt, dies sich mit der momentanen Lage schon beschäftigt haben. Es ist also eher zu erwarten, dass sich dieser Thematik die Gerichte erst ausgiebig beschäftigen müssen.

Ein Prozess, der mit der Durschsetzung des vereinbarten Festpreises aus Ihrer Sicht vielleicht positiv ausgeht, dürfte sich ein paar Jahre hinziehen. Zu bedenken ist darüber hinaus, dass der Bauunternehmer aufgrund der Diskrepanz zwischen der auf dem vereinbarten Festpreis beruhenden Kalkulation und der momentanen Kostensituation in den Konkurs genötigt wird.

Meines Erachtens sollten Sie genau abwägen, welche Option sich langfristig für sie besser darstellt.

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Sprich mit "Ich-Botschaften". Nur so kannst du den anderen spiegeln, wie DU die Situation(en) empfindest. Du gibst also nur deine persönlichen Eindrücke wieder und erklärt den Beteiligten, was das Verhalten der anderen für Gefühle bei DIR auslöst, ohne sie in die Defensive zu drängen.
In Deinem Fall könnte sie lauten:
Ich habe mich sehr auf einen Urlaub mit Euch gefreut. Nun bin ich traurig, dass die Stimmung so mies ist.

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Grundsätzlich ist dies natürlich eine Frage des persönlichen empfindens. Ich denke, dass inbesondere nach den letzten heißen Sommern Klimaanlagen immer mehr zum EInsatz kommen werden. Grundsätzlich würde ich die Kühlung immer mit einer kontrollierten Be- und Entlüftungsanlage zu kombinieren versuchen.
Wer dies nicht mag, wird mit mobilien Geräten auch gut durch den Sommer kommen, indem er eben jene Räume kühlt, für die ihm dies wichtig ist.
Mehr dazu hier: https://www.hausbauberater.de/bauwissen/klimaanlage-kaufen

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Hallo Vanessa22455 ,

ich glaube auch nicht wirklich daran, dass die Baupreise ingesamt sinken. Selbst wenn die Baukosten sinken, was ohnehin schon unwahrscheinlich ist, werden die Bauplätze teurer, weil mehr Nachfrage als Angebot besteht. Ich empfehle meinen Kunden, das Thema Hausbau genau zu prüfen, mit der Lebensplanung abzugleichen und bei positiver Entscheidung dann auch das Ding durchzuziehen.
Beste Grüße
Frank von hausbauberater.de

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Nein

Meine persönliche Meinung ist, dass der Hausbau niemanden in eine finanzielle Schieflage bringen sollte. Wenn Ihre Einschätzung ist, dass es nur zulasten der Lebensqualität geht, und damit meine ich alle Dinge des Lebens außerhalb des Hauses selbst, sollte man das Thema vielleicht abhaken.

Zu bedenken und selten berücksichtigt wird auch der Aspekt der Einkommensabsicherung. Ich halte eine ordentliche Berufsunfähigkeitsversicherung für viel wichtiger als ein Eigenheim.

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Guten Tag,

zu diesem Thema habe ich vor einiger Zeit mal einen Artikel geschrieben, den Sie hier finden:
https://www.hausbauberater.de/bauwissen/bauen-unverheiratete-paare

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Pauschale Antworten sind hier ziemlich schwierig! Ich lese jede Woche 2-3 Baubeschreibungen meiner Kunden. Dabei sind die meisten Lückenhaft, aber nicht alle.

Zu den Baunebenkosten gehören diese: https://www.hausbauberater.de/bau-nebenkosten

Was sich wegen einer lückenhaften Baubeschreibung ergibt, kann nur nach einer Anslyse der Baubeschreibung ermittelt werden. Siehe https://www.hausbauberater.de/pruefung-der-baubeschreibung

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Dazu habe ein diesen Artikel, der vielleicht weiterhilft:
https://www.hausbauberater.de/bauratgeber/haus-bauen-oder-kaufen

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Da die Honorarordnung mittlerweile keine bindende Wirkung mehr entfaltet, sind Architekten in der Preisfindung ziemlich frei. Die HOI ist somit eher als ein Richtwert anzusehen.

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Für Baumaßnamen in einem NSG (gilt auch für LSG) sind alle Handlungen, Eingriffe und Vorhaben verboten, die den Charakter des Schutzgebietes verändern oder entgegen dem Schutzzweck stehen. Es müsste also eine Befreiung beantragt werden, die jedoch sehr wahrscheinlich nicht von Erfolg gekrönt sein wird, denn es ist ziemlich unwahrscheinlich, dass eine Baumaßname mit dem gewollten Schutz des Gebietes harmoniert.

Unter Umständen könnte eine Befreiung von Ausgleichshandlungen abhängig gemacht werden oder auch ein Antrag auf Umwidmung des Grundstückes gestellt werden.

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Nach HOAI würde ein Architekt ca. 10 bis 15 Prozent der Baukosten berechnen können. Bis zum 31.12. 2020 wäre ein Architekt faktisch an seine Gebührenordnung gebunden gewesen. Seit Januar 2021 können aber die Honoarare auch frei verhandelt werden, wobei die Honorattafeln als Richtwert dienen sollen.

Siehe auch: https://www.hausbauberater.de/bauwissen/hoai-2021

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Der Verbraucher zahlt die Mehrwertsteuer, die zum Zeitpunkt der Bauabnahme gilt

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Hallo,

die Abfrage der Schufa erfolgt in der Regel sehr schnell, die eigentliche Bearbeitung kann aber durchaus mal 2-8 Wochen dauern.
Hier ist wirklich Geduld gefragt :)

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