Arglistige Täuschung beim Wohnungskauf - lohnt sich der Weg zum Anwalt?

Hallo zusammen,

auf diesem Wege suchen wir nach Rat, eigenen Erfahrungen und Meinungen zum Thema "arglistige Täuschung". Problem sieht wie folgt aus:

  • Dezember 2021 Kaufvertrag für eine ETW beim Notar unterschrieben
  • Februar hat die Bank überwiesen und es wurde mit den Sanierungen begonnen
  • Vor wenigen Wochen ist aufgefallen, dass in zwei Zimmern die Motoren der elektr. Rollladen nicht funktionieren > Verwaltung kontaktiert
  • Verwaltung hat uns mitgeteilt, dass die Schäden bereits vom Verkäufer Mitte Oktober bekannt gemacht worden sind und dieser dies vor Verkauf reparieren lassen wollte
  • Beauftrage Fensterbauer vor Ort > Schaden festgestellt und nach Rücksprache mit den damaligen Besitzern alles bestellt
  • Fensterbauer konnte die Besitzer nicht mehr erreichen nach Bestellung
  • Wir haben die Verkäufer daraufhin kontaktiert mit der Bitte um Mängelbeseitigung, da der Schaden nachweislich vor dem Kauf vorhanden war und uns dieser wissentlich nicht mitgeteilt worden sei
  • Verkäufer weigert sich bis heute einen Cent zu bezahlen

Nun fragen wir uns natürlich, ob es sich überhaupt lohnt hierfür einen Anwalt einzuschalten. Mittlerweile war die beauftragte Firma da und hat die Motoren ausgetauscht. Preislich sind wir da leider bei knapp 800-900€.

Wir wollen weder Streit geschweige denn einen Rechtsstreit.
Wir wissen von der Hausverwaltung und vom Fensterbauer, dass der Mangel entsprechend bekannt war und uns dieser verschwiegen wurde.

Hat jemand Tipps oder ähnliche Erfahrungen gemacht und kann uns Tipps geben, ob sich der Weg zum Anwalt im Notfall doch lohnt? Recht haben und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei paar Schuhe.

PS: Die Motoren werden nicht vom Hausgeld bezahlt sondern bei als Sondereigentum der jeweiligen Wohnung gesehen

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Ich bin mir nicht sicher, ob hier tatsächlich eine arglistige Täuschung vorliegt.
Die läge vor, wenn der Verkäufer von den defekten Rollläden wusste und dennoch im Kaufverftrag eine mängelfreie Wohnung verkauft hat.
In der Hauptsache sehe ich aber eher den Aspekt nicht gegeben:
Die Arglistigkeit hätte zur Folge haben müssen, dass der Verkäufer unter Vorspiegelung falscher Tatsachen bei Euch einen Irrtum ausgelöst hat, der Euch zu einer Entscheidung geführt hat, die Ihr sonst nicht getroffen hättet. Oder anders gesagt: Ihr hättet die Wohnung nicht gekauft, wenn Ihr von den defekten Motoren gewusst hättet.
Dies juristisch auszufechten lohnt sich bei dem Streitwert von 900 € in der Tat nicht.
Dennoch würde ich dem Verkäufer die Rechnung mit der Bitte um Begleichung senden, weil er ja offenbar nachweislich von dem Mangel wusste. Ob dies zu einem Rechtsstreit führen würde, kann er nicht einschätzen. Ich würde bei Ausbleiben einer Zahlung nach 30 Tagen (ab Rechnungsdatum) einfach ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Das kostet nicht viel, braucht keinen Anwalt und könnte Eurer Forderung Nachdruck verleihen. Sofern auch dies nicht wirkt, würde ich auch eher die 900 € als Erfahrung verbuchen und nichts weiter unternehmen.

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Normalerweise wird der Festpreis für max. 12 Monate vereinbart, sodass der Bauunternehmer danach einen höheren Preis verlangen kann. Dies ermöglicht es dem Bauunternehmen zwischenzeitlich gestiegene Material- und Lohnkosten zu kompensieren. Um eine Preiserhöhung zu rechtfertigen, muss er die interne Kalkulation und die gestiegenen Kosten detailliert offenlegen.

Momentan versuchen viele Hausanbieter die Bauzeit zu schieben, weil somit zumindest der vereinbarte Festpreis nicht mehr eingehalten werden muss. In den meisten Fällen wären die Regressansprüche wegen Bauzeitüberschreitungen weitaus überschaubarer als die Mehrkosten durch gestiegene Baustoffpreise. Begründet er also den Bauverzug mit Lieferengpässen und somit "höherer Gewalt", könnte er damit vielleicht sogar Erfolg haben.

Mir sind keine Urteile bekannt, dies sich mit der momentanen Lage schon beschäftigt haben. Es ist also eher zu erwarten, dass sich dieser Thematik die Gerichte erst ausgiebig beschäftigen müssen.

Ein Prozess, der mit der Durschsetzung des vereinbarten Festpreises aus Ihrer Sicht vielleicht positiv ausgeht, dürfte sich ein paar Jahre hinziehen. Zu bedenken ist darüber hinaus, dass der Bauunternehmer aufgrund der Diskrepanz zwischen der auf dem vereinbarten Festpreis beruhenden Kalkulation und der momentanen Kostensituation in den Konkurs genötigt wird.

Meines Erachtens sollten Sie genau abwägen, welche Option sich langfristig für sie besser darstellt.

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Sprich mit "Ich-Botschaften". Nur so kannst du den anderen spiegeln, wie DU die Situation(en) empfindest. Du gibst also nur deine persönlichen Eindrücke wieder und erklärt den Beteiligten, was das Verhalten der anderen für Gefühle bei DIR auslöst, ohne sie in die Defensive zu drängen.
In Deinem Fall könnte sie lauten:
Ich habe mich sehr auf einen Urlaub mit Euch gefreut. Nun bin ich traurig, dass die Stimmung so mies ist.

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Pauschale Antworten sind hier ziemlich schwierig! Ich lese jede Woche 2-3 Baubeschreibungen meiner Kunden. Dabei sind die meisten Lückenhaft, aber nicht alle.

Zu den Baunebenkosten gehören diese: https://www.hausbauberater.de/bau-nebenkosten

Was sich wegen einer lückenhaften Baubeschreibung ergibt, kann nur nach einer Anslyse der Baubeschreibung ermittelt werden. Siehe https://www.hausbauberater.de/pruefung-der-baubeschreibung

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Auch wenn es einen Bebauungsplan gibt, erspart dies nicht den Architekten. Selbst wenn Sie einen Hausanbieter beauftragen, der die Planungskosten mit im Leistungsumfang hat, sind die Kosten des Architekten ja dort auch kalkuliert.

Der Architekt haftet für nahezu jede Aussage und für seine erbrachten Leistungen sehr lange. Zudem erbringt er eine Dienstleistung. Mir erschließt sich nicht, warum er diese kostenlos erbringen sollte.

Ich stelle mir gerade vor, wie ein Arbeitgeber Sie fragt, ob Sie mal für ein paar Stunden den Job des Geschäftsführers übernehmen können, natürlich mit allen Rechten, Pflichten und Risikien. Und selbstverständlich kostenlos. Hätten Sie Lust dazu? Wenn nicht, dann fragen Sie sich doch bitte, was einen Architekten motivieren soll, eine kostenlose Leistung zu erbringen.

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Bevor es an den Bau der Bodenplatte geht, sollte zunächst mal ein Baugrundgutachten eingeholt werden. Daran lässt sich nämlich erkennen, welche Tragfähigkeit der Boden hat und ob eventuelle Zusatzmaßnamen vonnöten sind.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass Ihr Bauunternehmer ein Haus ohne Standsicherheitsnachweis (Statik) baut. In dieser ist dann auch die Berechnung der Bodenplatte enthalten, denn irgenwo muss ja klar sein, Tragende wie eine ausreichende Zug- und Biegezugfestigkeit erreicht werden soll.

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Wenn die Wärmepumpe beim BAfA als förderfähig gelistet ist, kannst du sie bedenkenlos einbauen, sofern deren Leistung dem benötigten Wärmebedarf, der Heizlast, entspricht. Das errechnet ein Energieberater.

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Schau mal, vielleicht hilft dir dieser Beitrag: https://www.keller-bauen.de/bodenplatte-statt-keller.html

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Meines Erachtens ist die Frage nach der Gewährleistungsfrist gut beantwortet worden. Hier nun Hinweise, wie Sie in der Sache selbst vorgehen können:
https://www.hausbauberater.de/baumangel-maengelruege

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Mein Vorschlag wäre eine Mediation, in der Ihr gemeinsam schauen könnt, worin momentan das Problem liegt. Mehr zum Thema findet sich hier:
https://www.streitvermittler-mediator.de/

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Die Grundrisse kann ein Architekt erstellen, nach einem kompletten Aufmaß des Gebäudes. Mit diesem können Sie dann auch besprechen, wofür und in welcher Form Sie eine Baubeschreibung benötigen.

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Wenn Sie die Fenster vergrößern wollen, sollten Sie mit einer Skizze und einem Foto zum Bauamt gehen und diese Frage dort anbringen.

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Kommt ganz darauf an...

Es gibt Streitigkeiten, die die Streitenden ganz gut selbst lösen können und wo es nicht unbedingt vonnöten ist, sich einzumischen. Interessant und hilfreich ist das Wissen um die Eskalationsstufen von Konflikten. Wer erkennt, auf welcher Stufe sich die Auseinandersetzung befindet, kann einschätzen, ob hier Hilfe von außen wichtig ist:

https://www.streitvermittler-mediator.de/blog-mediation/eskalationsstufen-im-konfliktmanagement.html

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Sie sollten sich an einen Sachverständigen, am besten den Bauunternehmen auch dazu holen und dann gemeinsam schauen, woher die Feuchte kommt.

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