Käufer droht mit mit arglistige Täuschung und anwalt?

3 Antworten

Ignorieren. Wenn die Käufer die Stühle besichtigt und trotzdem gekauft haben, ist es deren Problem,

Dann weise sie mal freundlich darauf hin, dass sie sich mit ihrer Drohung zum Anwalt zu gehen, wenn du das Geld nicht zurück gibst, nach § 240 StGB der Nötigung strafbar machen.

Und dann würde ich auch jede weitere Kommunikation ignorieren, bzw. blockieren, wenn du dir keiner Schuld bewusst bist.

LuciusArtorius  29.03.2024, 11:10

Aber nur darauf hinweisen. Nicht schreiben: "Wenn sie mich nicht in Ruhe lassen, zeige ich sie wegen Nötigung an."

Weil das wäre dann deinerseits auch eine Nötigung.

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Marigona778 
Fragesteller
 29.03.2024, 11:28

Vielen Dank, für dein Antwort. Absult keine schuld Sie haben Sie ja geprüft und angeschaut und die Mengel gesehen. Danke

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