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Kann Nachbarin Oma wegen so was die Polizei rufen?

Hallo ich habe eine Frage mir ist neulich ein Missgeschick versehen passiert die Einzelheiten sind nicht wichtig aber ich war halt betrunken und scheinbar gab es ein kleines Missgeschick mit den Schuhen von einer Nachbarin eine alte Frau ich habe dazu schon hier eine Frage gestellt und danach darüber nachgedacht wie ich die Sache ohne Ärger klären kann

ich bin also runter und habe mich entschuldigt für das was ich scheinbar gemacht habe und gesagt ich mache ihren Treppenhaus Dienst dann muss sie nicht mehr die Treppe fegen und sie hat gesagt das ist nett aber das ich ihr die Schuhe noch ersetzen muss und eine Flasche Wein kaufen also zusätzlich ich habe gesagt ich werde darüber nachdenken und wollte ihr die Hand geben sie hat die Hand weggeschlagen und mir gesagt wenn ich einmal was mache macht sie mich richtig fertig ich habe ihr daraufhin gesagt das ist eine Straftat wegen Bedrohung

und bin dann hoch ich habe meinem Vater erzählt was passiert ist und er hat gelacht und mir alte Schuhe gegeben die ganz komisch gerochen haben auch und dann meinte er ich soll ihr die vor die Tür legen als Entschuldigung

und dann habe ich das gemacht und dann kam die Frau hoch und hat mich angebrüllt sie ruft die Polizei weil an den Schuhen die ich ihr gegeben habe hundesch…eiße dran war und sie dachte irgendwie das wäre meine und jetzt ist wieder Stress ich habe Angst das sie wieder die Polizei ruft ich habe gehofft ich habe keinen Ärger mehr kann ich jetzt welchen bekommen wegen sowas es war echt keine Absicht von mir aber meinem Vater glaube ich schon weil er sie auch nicht mag und er muss ja gewusst haben was mit den Schuhen ist?

Haus, Schuhe, Familie, Recht, Nachbarn

Keller = Speicherraum? Im Inserat aufgeführt aber nicht im Mietvertrag?

Hallo, ich hätte da mal eine Frage an euch.

Situation: 4 Parteien Haus, worin momentan 2 leere Wohnungen sind.

Bei der Besichtigung der Mietwohnung stellt man dem Vermieter/in die Frage was mit dem Keller ist, der im Inserat auch aufgeführt ist unter dem Punkt Austattung - Allgemeine Merkmale.

Sie/Er antwortet, es gibt keinen Keller, sondern nur Speicherräume. Diese kann man zusätzlich anmieten. Es gibt aber eine lange Warteliste.

Daraufhin meine Frage: Ja mieten das fremde wenn alles belegt ist? Also Leute die nicht in diesem 4 Parteien Haus eine Wohnung haben?

Antwort: Nein. Aber der ist momentan komplett belegt. Und es ist eine lange Warteliste.

Auf die Frage wieviel das denn kostet konnte Sie/Er mir keine Antwort geben. Nur das ich den Mieterrat dafür Fragen muss, der 1x in der Woche tagt für 1 Stunde.

(Da habe ich mir schon gedacht, da stimmt etwas nicht. In diesem besagten Haus sind 4 Wohnungen. Davon stehen momentan 2 leer. Wie kann es dann sein das die Speichrräume alle belegt sind? Und warum eine lange Warteliste, wenn keine fremden diese anmieten?)

In dem Mietvertrag ist der Speicherraum nicht mitaufgeführt. Im Inserat aber schon.

Meine Fragen sind nun:

Ist der im Inserat aufgeführte Keller gleichzusetzen wie ein Speicherraum unter dem Dach, wenn kein Keller vorhanden ist?

Und habe ich nun einen oder habe ich doch keinen Anspruch auf einen Keller/Speicherraum, der im Inserat aufgeführt ist, aber nicht im Mietvertrag? (Im Inserat ist nirgends geschrieben das ein Speicherraum exklusiv angemietet werden kann).

PS: Ich habe Angst das Thema nochmals anzusprechen, da ich auf jedenfall diese Wohnung brauche. Ich habe keine Zeit mehr mir eine neue zu suchen. Aber wenn der Mietvertrag unterschrieben ist, kann ich glaub nichts mehr daran ändern.

Haus, Recht, Keller

Brunnenwasserleitung im Haus über den Winter entleeren oder gefüllt lassen?

Moin zusammen,

wir haben bei uns eine Brunnenwasserleitung, die unterm Estrich durchs Haus geht. Installation wie folgt:

  1. Bunnen mit Tiefbrunnenpumpe neben dem Haus.
  2. Druckleitung geht von der Brunnenstube durch die Bodenplatte in den Hausanschlussraum, wo Feinfilter > Rückschlagventil > Presscontrol intalliert sind.
  3. Von dort aus geht eine Leitung (Aluverbundrohr) unter dem Estrich zu zwei frostsicheren Außenarmaturen.

Im Winter nehme ich das Filtergehäuse ab und lasse das offen, sodass die Wassersäule auf Grundwasserniveau zurückfällt und in der Brunnenstube nichts einfrieren kann sowie die Druckleitung zwischen Pumpe und Rückschlagventil möglichst gut abtrocknet. Nach dem Rückschlagventil besteht keine Frostgefahr. So weit so gut...

Zu meinen Fragen:

  1. Ergibt es Sinn, die Leitung über die Winterpause (4...6 Monate) nach dem Rückschlagventil mit Pressluft zu entwässern oder sollte man die lieber gefüllt lassen? Ich bin mir unsicher, bei welcher Art der Stillegung die geringere Bakterienbelastung entsteht bzw. sich weniger Biofilm in der Leitung bildet. Regelmäßiges Spülen entfällt, da ich dafür jedes Mal die Pumpe in Betrieb nehmen müsste.
  2. Gibt es eine Methode (z.B. zugelassene Reinigungs- oder Desinfektionsmittel), die Leitung nach der Winterpause bei der Wiederinbetriebnahme zu spülen, um ggf. gesundheitsschädliche Keime zu entfernen? Das Brunnenwasser wird neben der Gartenbewässerung auch zur Planschbecken- und Poolfüllung verwendet. Die Wasserqualität im Brunnen gibt das auf jeden Fall her und ich möchte das ungerne durch eine verunreinigte Leitung zu Nichte machen. Dass ich erstmal ausreichend Wasser durchlaufen lasse, ist klar.

Besten Dank schon mal vorab.

Haus, Garten, installieren, Hausinstallation, Sanitär, Wasserinstallation, Brunnenwasser, Legionellen

Erbschaftsstreit - Bruder zieht nicht aus - Hilfe!?

Hallo liebe Community -

folgender Fall passiert hier gerade und ich hoffe, jemand kann mir Tipps geben wie wir am besten weiter machen.

Erbengemeinschaft - 4 Personen. Drei wollen das Haus verkaufen, der 4.te ist Hartz 4 Empfänger ( ca. 40 Jahre ) und wohnt nach dem Tot der Eltern nun alleine im Haus ( was meiner Meinung nach schon gar nicht gehen dürfte, er lebt alleine auf knapp 120 qm ) . Er zahlt keine Miete, keine Rechnungen, lässt den Schornsteinfeger nicht rein sodass es schon Probleme mit der Versicherung gibt und vernachlässigt generell Haus und Garten. Post wird auch nicht aufgemacht.

Kurz - Ihm ist alles scheissegal, auch das die Geschwister auf den ganzen Kosten sitzen bleiben ( Grundsteuer, Versicherung, etc. ).

Jegliche Versuche Ihm zu helfen werden abgeblockt - es wurde angeboten Ihm eine Wohnung zu suchen ( Termine zur Besichtigung wurden nicht wahrgenommen ) , Hilfe beim Umzug wurde vereinbart - er tut einfach gar nichts.

Ich bin der Meinung das da jetzt harte Geschütze aufgefahren werden müssen- sonst sitzt er in 15 Jahren noch da drin.

Was bleibt uns noch an Maßnahmen? Räumungsklage dauert auch ca 1,5 Jahre und da das Haus zu 1/4 Ihm gehört, bin ich mit gar nicht sicher ob das geht.

Das Problem ist, dass das Haus ca. 200 km weit weg steht, also bleibt mir momentan nur zu versuchen, aus der Ferne was auszurichten.

Über jeden Tipp / Maßnahme wäre ich dankbar und wünsche euch ein schönes Wochenende!

Liebe Grüße, J.

Haus, Erbengemeinschaft

Wohnrecht auf lebenszeit?

Hallo zusammen...

Vielleicht kann uns jemand helfen...

Und zwar, ich habe das Haus meiner Mutter geerbt und mein Vater hat lebenslanges Wohnrecht ohne Grundbucheintrag..er bewohnt die untere Etage und hat ca 80m2...Wir wohnen zu dritt auf ca. 35m2 und unsere Tochter muss bei uns im Schlafzimmer schlafen, da sie kein eigenes Zimmer hat, unsere Tochter ist 4 1/2 und wir haben oben weder ein Bad mit Toilette noch eine Küche...Wir müssen wegen jedem scheiß runter...mein Vater ist kettenraucher, säuft den ganzen tag und qualmt quasi unten alles zu ohne mal zu lüften...Wir müssen immer unten durch, wenn wir raus wollen...

Meine Tochter traut sich nicht mehr runter auf Toilette weil es dort stinkt wie die Pest...und nein, wir können leider nicht anbauen...

Er zahlt nur Wasser 65€ monatlich und die grundstücksteuer von 105€ im Jahr...

Wir bezahlen den Rest, Strom 120€, Gas 125€ Müll, gez, alle Reparaturen die im Haus anfallen, den Schornsteinfeger, die Wartung für die Heizung...also ich gehe nur noch arbeiten um das Haus zu unterhalten....

Strom gab es jetzt auch eine Nachzahlung...

Mein Vater und wir sind ziemlich dolle zerstritten und wir wollen ihn nur noch raus haben...

Was haben wir eventuell für Möglichkeiten???

Achja, sein dummer Sohn kommt auch ständig her und holt ihm Suff, Bier und korn...Wir haben schon die schlösser ausgetauscht, weil er von meinem Vater einen Schlüssel bekommen hat...darf er das eigentlich wenn ihm nicht das Haus gehört???

Haus, Recht

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