Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur oben genannten Rasse und dem Wesenstest in BaWü.
Mir ist klar welche Voraussetzungen das reine Halten eines solchen Hundes erfordert, ich verstehe leider nur nicht die Gesetzmäßigkeiten und trotz Recherche auf verschiedenen Webseiten finde ich das alles etwas undurchsichtig.
Es handelt sich hierbei in BaWü ja um einen "Listenhund" der Kategorie 2, was bedeutet , dass die "Gefährlichkeit" durch einen Wesenstest widerlegt werden kann richtig? (1. Frage) Wenn der Hund diesen Test besteht ist er nicht mehr Maulkorbpflichtig (was er ab dem 6. Monat ja wäre?!), richtig ? (2. Frage) Ich habe nun auch gesehen, dass in manchen Bundesländern sogar die Leinenpflicht durch eine Prüfung, zumindest für Landw. Flächen und Feldwege, "weggestestet" werden kann.. ist das noch aktuell/ in BaWü möglich? (3.Frage). Und last but not least, wenn der Hund einen Wesenstest besteht bedeutet das auch, das die Hundesteuer auf den Steuersatz eines "nicht-Listenhundes" fällt bspw. in unserer Gemeinde von 720 p.a. auf 120 p.a. ? (4. Frage)
An Denjenigen/ Diejenige, der sich der Frage annimmt: Vielen Dank im Voraus ! :)