Gebühren – die neusten Beiträge

Beschwerde GEZ einreichen?

Hallo,

ja ich weiß, leider muss man die Gebühren zahlen, aber darüber möchte ich mich nicht beschweren.

Da ich mein altes Girokonto gekündigt hatte, konnte die GEZ die Gebühren über SEPA nicht wie gewohnt abbuchen.

Ich bekam eine Rechnung mit zusätzlichen 5,85 € Rücklastschriftkosten.

Da ich weiß, wie hoch diese bei meiner Bank tatsächlich sind und auch nur die tatsächlich entstandenen Kosten eingefordert werden können, widersprach ich den 5,85 € mit der Aufforderung einer detaillierten Aufstellung.

Nach zwei Wochen erhielt ich jetzt die Rückmeldung, dass man ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, von den Rücklastschriftkosten absieht.

Rechtlich gesehen dürfen sie die Rücklastschriftkosten weiterbelasten, aber wie geschrieben die tatsächlich entstandenen Kosten. Hier möchte die GEZ indirekt einen auf "kulant" tun meiner Meinung nach. Hätten sie nämlich statt den 5,85 € nun die tatsächlichen Kosten von 2 € gefordert, hätten sie sich sehr unseriös gemacht.

Ich bin kein Erbsenzähler, aber die GEZ forderte vor vielen Jahren von mir einen Betrag von paar Cent nach, da ich damals einen Zahlendreher bei der Überweisung hatte.

Wo kann ich mich konkret über diesen Vorgang beschweren? Verbraucherzentrale? Ich bin sicherlich nicht der Einzige, dem das passiert ist. Das sind in meinen Augen zusätzliche Einnahmen

Gebühren, Bank, Recht, Beschwerde, GEZ, Lastschrift, ruecklastschrift, SEPA, Rundfunkbeitrag, Wirtschaft und Finanzen

Post will Adressauskunft nicht erteilen?

Vor zwei Monaten hatte ich eine offizielle Anschriftenprüfkarte, deren Preis 1,00 € beträgt, mit 60 Cent frankiert, an die dafür zuständige Stelle der Deutschen Post geschickt. Ich hatte angegeben, dass ich das Ergebnis der Anschriftenprüfung elektronisch an meine Mailadresse wünschte. Weil auf der Karte trotzdem danach gefragt wurde, gab ich auch meine Wohnanschrift an. Laut der Deutschen Post soll eine solche Anschriftenprüfung höchstens zwei Wochen dauern.

Nach einem Monat hatte ich noch immer nichts gehört. Deshalb hatte ich über das Kontaktformular auf der Website der Post nachgefragt. Die ernüchternde Antwort lautete, dass die Anschriftenprüfung nur für Kunden mit Wohnsitz im Inland angeboten würde. Ich bin zwar Deutscher, arbeite in Deutschland und habe eine deutsche Steuernummer, wohne aber in der Schweiz und bin somit Grenzgänger.

Ich habe in den AGB nachgesehen. Da stand nichts von einer reinen Inländer-Dienstleistung. Ich finde das diskriminierend. Auch ein sachlicher oder gesetzlicher Grund ist nicht erkennbar.

Ich habe die Post über Ihr Kontaktformular mehrmals gebeten, mir entweder die gewünschte Auskunft zu erteilen oder die Gebühr zurückerstatten, und auch meine (deutsche!) IBAN angegeben. Keine Reaktion. Das heißt, ich habe für eine Dienstleistung bezahlt, sie aber nicht bekommen.

Aber es kommt noch besser: Ich habe mich auch an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur gewandt, die die Post beaufsichtigt. Antwort: Für Schlechtleistungen sei die Behörde nicht zuständig...

Habt ihr noch irgendwelche Ideen, was ich tun könnte?

Gebühren, Post, Rückerstattung

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