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GEZ Gebühren- Bedarfsgrenze Befreiung Härtefall?

Hey Leute,

ich hätte mal eine Frage bezüglich des GEZ Beitrages. Ich muss monatlich ja 17,50 zahlen. Nun kann man sich ja als Härtefall befreien lassen wenn die Bedarfsgrenze gemäß Regelung ALGII & Harz IV dadurch überschritten wird.

Die Regelung ist ja bei HarzIV und ALGII 416€ Einkommen. Nun ist meine Frage:

Ich bin in einer Ausbildung bei der ich knapp 400€ Netto im 3ten Lehrjahr bekomme. Letztes Jahr waren es nur 360€ und GEZ zahle ich jetzt schon knapp 1 Jahr..

Nun ist die Frage, zählt nur das als Einkommen? Von meinen Eltern bekomme ich 417€ und Wohngeld auch nochmal 126€. Das heißt ich habe ein monatliches Einkommen von 941Netto bzw. letztes Jahr 911€ Netto.

Das klingt jetzt vielleicht im ersten moment viel. Nun habe ich natürlich etliche Abgaben. Ich wohne komplett alleine, meine Eltern sind 600km weg.

Ich bezahle: 396€ Miete, 44€ Strom, 40€ Internet und jetzt 17,50€ GEZ Gebühren. Jährlich kommt meistens noch eine Rechnung von knapp 500-600€ aufgrund von Gartenarbeiten,Müllentsorgung,Straßenreinigung UND UND UND, Da ich mir kaum Geld zurücklegen kann, muss ich dann immer meine Eltern nach Geld fragen, was mir sehr unangenehm ist. Schließlich bekomme ich schon so viel von Ihnen.

Jetzt ist meine Frage. Wird vom Einkommen 911/941€ alle Ausgaben abgezogen?

Beim Wohngeld wird ja Strom Heizung etc. ignoriert. Am Ende des Monats hab ich ungefähr 400€ für mich, was unter der Grenze liegt. Und durch die Jahresrechnung der Wohnung etc. sind es vllt. sogar nur 340/350€ im Monat, da ich den Rest zurücklegen muss, sonst kann ich meine Rechnung nicht bezahlen. (Zudem gibt es ja immer etwas was mal kommen kann. (Irgendwelche Rechnung, sei es Feuermelderwartung oder sonst irgendwas)

Meine Ausbildung ist für Berufsausbildungsbeihilfe nicht berechtigt und alle anderen Sachen habe ich bereits probiert, es würde nur die Härtefallregelung in Frage kommen. Aber bevor ich jetzt Einschreiben mit Rückschreiben für 10€ dort zur ARD schicke frage ich lieber erst einmal hier nach. Finde es unfair, das leute die mehr Geld haben, auch befreit werden, nur weil sie Sozialleistung beziehen, die ich aufgrund meiner Ausbildung nicht erhalte, oder weil Wohngeld nicht anerkannt wird.

Wäre ich ein Härtefall?

Bitte spart euch die Kommentare mit: es gibt leute die haben es viel viel schlechter. Mir geht es jetzt nur ums Gesetz und ob das in Frage kommt.

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Bestellte Ware von China beim Zoll hängen geblieben?

Guten Morgen,

habe vor ca. zwei Wochen für meine Freundin im Onlineshop gamiss.com bestellt. Habe auch den Expressversand ausgewählt. Nun habe ich von DHL Leipzig Zollabwicklung einen Brief bekommen, dass ich Bestell- oder Auftragsbestätigung, PayPal Transaktion und einen genauen Inhalt der Ware machen soll/ muss, da sonst die Ware zurückgesendet wird.

Der Händler hat für die 12 Kleidungsstücke 67,63€ erhalten plus 57€ Versandkosten Gebühr. Gesamtbetrag ist bei ca. 130€.

Habe denen gestern diese Dokumente und Inhaltsangabe mit Preisen vom Händler oben per Mail gesendet. Meine Frage ist, kommen jetzt auf mich Gebühren zu? Wenn ja welche? Nur die Einfuhrsteuer von 19% oder auch noch Zollgebühr?

Kommt der DHL Bote und verlangt von mir das Geld oder muss ich das Paket bei einer Zollbehörde abholen?

Das Paket kommt aus CHEUNG SHA WAN, Hong Kong und befindet sich aktuell in SCHKEUDITZ, Deutschland mit dem Status "Verzollung abgeschlossen".

Und kommt ein Paket, dass unter 10€ Wert hat und auch aus China kommt auch durch den Zoll? Der Händler hatte ein Produkt nicht mehr mitsenden können und dies extra mit einem anderen Unternehmen versendet. Bin mal gespannt ob das auch abgefangen wird.

Die bestellte Kleidung ist No-Name Ware und war für 2-8€ angeboten worden. www.gamiss.com

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Theoretische Fahrerlaubnisprüfung 2 Jahre nach Bestehen gültig?

Hallo,

ich hoffe jemand kann meine oben gestellte Frage beantworten. 

Ich bekomme auf die Frage, wie lange denn die theoretische Prüfung gültig sei, immer so viele unterschiedliche Antworten, weshalb ich mich jetzt hier melde und auf eine konkrete Antwort hoffe.

Also ich hab letztes Jahr am 27.06.2016 meine 1. Theoretische Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B bestanden. Bisher habe ich noch nicht meine praktische Prüfung gemacht, wollte dies jedoch nächsten Monat machen. Jetzt hat mir mein Fahrlehrer gesagt, dass 1 Jahr seit Bestanden der Prüfung vergangen ist und ich nun einen neuen Antrag stellen muss (also nochmals die Antragsgebühren zahlen soll) und halt die Prüfung nochmal machen muss und dafür natürlich auch zahlen soll. (Hier nochmal eine Frage am Rande: Der Fahrlehrer erzählte mir, dass der TÜV die Kosten für die Prüfung von ca. 20 € auf stolze 60 € erhöht hat? Stimmt das denn, die Schule ist in Hamburg? Also im Internet sind immer noch die 20 € angegeben?)

 Meine Frage an euch wär jetzt, ob das so stimmt oder ob ich doch noch ein Jahr Zeit habe? Es ist halt blöd, weil ich nächsten Monat meine Prüfung machen wollte und ich plötzlich sowas zu hören bekomme. Hat sich leider alles länger gezogen als gewollt.. Habe mich z.B. auch telefonisch mit dem TÜV in Kontakt gesetzt und die Dame meinte, dass ich wie auch bei der praktischen Prüfung 2 Jahre zeit hätte? Was stimmt denn nun?

Über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank!

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