naja, eigentlich wie es oben schon steht.. sagen wir mal so: person A wohnt seit 2010 in einer eigenen wohnung. person A ist auch seitdem dort gemeldet, und alles gut... lediglich bei der GEZ war person A NICHT gemeldet. person A wurde auch eigentlich nicht von der GEZ genervt... bis vor einigen tagen, als person A einen brief von der GEZ erhalten hat, indem er freundlich dazu aufgefordert, wird sich unter angabe des einzugsdatums bei ihnen anzumelden. nunja, und das ist jetzt nunmal das problem bzw. die frage... wenn person A nun dort "2018" einträgt, muss person A dann rückwirkend für die letzten 8 jahre gebühren nachbezahlen..??
GEZ bezahlen..?! Muss man GEZ rückwirkend bezahlen?
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