Wo soll ich meine EC-Karte verstecken die ich bei einem Notfall benutzen kann ( es hat hohe Gebühren ) auf einer längeren Reise von 3 Monaten?

Also ich will auf meiner Reise ( Thailand - Neuseeland - Japan ) nur die Kreditkarte benutzen da ich damit kostenlos überall auf der Welt Bargeld abheben kann und falls doch mal Gebühren zu bezahlen sind bekomme ich es von der Santander Bank zurückerstattet. Die EC-Karte will ich nur benutzen wenn ich die Kreditkarte verliere oder wenn es jemand klaut weil die Gebühren in Ländern wie Japan und Thailand enorm sind ( 12 Euro und mehr pro Abhebung ) und ich mag es nicht 500 Euro abzuheben , lieber öfters aber dafür kleinere Beträge ( 100 Euro ) und falls mal dann Geld geklaut oder verbummelt wird , schmerzt es nicht.

Meine Mutter sagt lass deine EC-Karte bei mir mit PIN, falls was passieren sollte hebe ich damit Geld ab und schicke es sofort mit Western Union ! Aber dann muss ich doppelt Gebühren bezahlen , dazu hat WU abends bzw nachts nicht offen wie am Sonntag.

Wo soll ich meine EC-Karte verstecken bzw worin ??? Auf Youtube habe ich gesehen das jemand eine leere Cremetube von oben aufgeschnitten hat , es gereinigt und darin versteckt hat.

Wo würdet ihr es verstecken ??? Oder doch lieber die Karte bei meiner Mutter lassen und alles per Western Union ???

Kredit, Reise, Geld, Sicherheit, Gebühren, Bank, Thailand, Neuseeland, Japan, Automat, Bargeld, Diebstahl, EC-Karte, Verlust, Western Union
Forderung Amazon 75 € endet bei Inkassobüro 150€ Ist diese Summe nun von mir anzuerkennen?

Guten Tag

Es besteht eine berechtigte Forderung an mich von Amazon über 75 Euro . Amazon mahnte mich 2 mal bei der 2. Mahnung wurde mit Inkasso gedroht.

Hatte dann Schriftverkehr per Email mit Amazon Kundenservice in dem ich schrieb das ich zur Zeit Zahlungsunfähig bin wegen bestehender Kontopfändung, ich aber in 20 Tagen die bestehende Forderung inkl. Mahngebühren ohne weiter Aufforderung begleichen werde und darum gebeten habe NICHT das Inkassounternehmen zu beauftragen.

Amazon antwortete das weder Zahlungsaufschub noch Ratenzahlung gewährt wird.

Ich antwortete das ich weder das eine noch das andere möchte, das Sie mich gerne weiterhin mahnen können aber BITTE kein Inkassounternehmen beauftragen möchten.

2 Tage später kam Brief von Infoscore Forderungsmanagement GmbH Hauptforderung 75 Euro + Inkassokosten 75 Euro

Ist diese Summe nun von mir zu begleichen ?

laut Gebührenrechner (http://www.inkassogebuehren-rechner.de/index.php#rechner) wäre sogar eine noch höhere Gebühr angebracht

laut anderer Seite sind die Gebühren viel hoch.

Hab auch gelesen wenn der Gläubiger eine große Firma wie zb Amazon ist u von vorne herein klar wäre das der Schuldner Zahlungsunfähig ist( Hartz4,ect ), es nicht legal wäre ein Inkassobüro zu beauftragen.?!

Mir ist klar das das dies durch mein eigenes Verschulden zu Stande gekommen u mein Zahlungsverhalten nicht korrekt ist.

Nur geh ich als normalsterblicher für 75 Euro sehr lange u hart arbeiten u diese Damen u Herren schreiben mir ein Brief u erhalten ebenso 75 Euro für nicht einmal 10 min Arbeitsaufwand?!

Vielen Dank für konkrete Antworten.

Antworten wie:" Inkassogebühr nur so hoch wie Anwaltsgebühr" oder Verweis zu 0900 Hilfehotline kenne ich seit 2 Tagen zu genüge :D

MfG

M.S.

Gebühren, Inkasso
GEZ, Pflegeheim, Rückerstattung von zu Unrecht gezahlten Rundfunkbeiträgen, wann verjähren Ansprüche?

Meine Mutter hat bis zu ihrem Tode (Nov. 2016) 8 Jahre in einem Pflegeheim (vollstationär) gelebt. Erst jetzt haben wir zufällig erfahren, dass sie deshalb keine Rundfunkbeiträge hätte zahlen müssen. Es wurden also von ihrer ohnehin kleinen Rente fast 2000 € Rundfunkgebühren zu unrecht von der GEZ eingezogen.

Im Dezember 2016 haben wir deshalb die bereits gezahlten Beiträge zurück gefordert. Die GEZ hat nun das Konto mit Ablauf 12/2013 (also nachträglich) abgemeldet u. die Gebühren für die drei Jahre 2014 bis 16 erstattet. Für das Jahr 2013 ( u. davor) seien die Ansprüche verjährt (3-jährige regelmäßige Verjährungsfrist nach §195ff BGB u. Rundfunkstaatsvertrag).

Ich bin allerdings der Meinung, dass in diesem speziellen Fall die Verjährungsfrist erst in dem Moment beginnt, in dem wir Kenntnis von den diesen Anspruch begründenden Umständen erlangt haben.

Denn: im umgekehrten Fall argumentiert die GEZ selbst folgendermaßen: "Erlangt die GEZ oder die zuständige LRA erst zu einem späteren Zeitpunkt Kenntnis darüber, dass eine Gebührenforderung für zurückliegende Zeiträume besteht, beginnt die Verjährungsfrist erst mit dem Zeitpunkt, in dem die GEZ oder die LRA von den Tatsachen Kenntnis erhält, die eine Gebührenpflicht begründen. Gleiches gilt, wenn Gebührenforderungen erst verspätet geltend gemacht werden können, weil der Rundfunkteilnehmer es versäumt hat, korrekte Daten mitzuteilen."

Außerdem wurde Anfang Januar bereits der Beitrag für 2017 abgebucht. Zumindest dieser müsste doch zusätzlich erstattet werden?

Ich würde mich freuen, wenn jemand sich mit dieser Problematik besser auskennt und uns einen Rat geben kann, wie wir die zu unrecht gezahlten Beiträge zurück erhalten können. Bitte nur sachkundige Antworten und keine Vermutungen. Vielen Dank schon mal im Voraus!

Gebühren, Recht, Erstattung, GEZ
Wann kommt der Brief zum Zahlen des Abschleppdienstes?

Meine Erklärung: Ich habe ein Hotel in Oberhausen gebucht wo es hieß es stehen gleich vor Ort kostenlose Parkplätze zur Verfügung.....das Ergebnis= 4 kostenlose Parkplätze für ein Hotel das 4 Etagen hat

Deshalb habe ich geschaut wo ich nur mal mein Auto hinstellen kann da ich mich gleich wieder los machen wollte und zum Musical los wollte.... in einer Straße wurde ausgeschildert das man mit Parkscheibe 1h kostenlos Parken kann ....das war 15 Uhr an einem Mittwoch...

50 min später kam ich zurück und mich sprach plötzlich die Polizei mit meinem Nachnamen an und ich war verwirrt..... sie sagten mir das ich an einer Tiefgaragen ein + -ausfahrt stehe (was ich absolut übersah und mir noch nie passiert ist) ....mein 1. Gedanke war...nicht einmal eine Stunde in der Stadt und dann sowas -.- .... außerdem wurde mir gesagt das der Abschleppdienst bereits gerufen wurde (3min später kamen sie auch schon) ....jetzt sagte die Polizei zu mir ich muss dafür das sie da waren 50 € zahlen sowie die Anfahrtskosten des Abschleppdienstes...... (wie hoch dies ist weiß ich nicht)

6 Tage später bekam ich einen grünen Brief von der Polizei worin erklärt wird was ich gemacht habe...mein 1. großer Schock/Gedanke da ich dachte ich habe wenigstens noch ein bisschen Zeit wegen der Zahlung....nur war außer dem Bericht nichts weiter enthalen, sprich kein Überweisungsschein oder Gebühr erwähnt

Kann mir jemand sagen wie lange das ca. in etwa dauert?

Abschleppdienst, Gebühren, Polizei, abschleppen, einfahrt, Ausfahrt, Tiefgarage, Wie hoch
Namensänderung des Mieters in Mietkautionskonto?

Wir haben für unsere vermietete Wohnung ein vom Privatvermögen getrennt geführtes Mietkautionskonto bei einer VR Genossenschaftsbank eingerichtet. Es ist praktisch Sondervermögen wie ein Treuhandkonto und damit z.B. vor Insolvenz des Vermieters geschützt. So schreibt es der Gesetzgeber vor. Das Konto lautet auf uns als Vermieter.

Nun hat die Vormieterin ihre Kaution von uns zurück erhalten und die neue Mieterin hat ihre Kaution auf das Konto einbezahlt. Allerdings steht auf der Sparkonto-Urkunde als Mieterin und damit "wirtschaftlich Berechtigte" (so schreibt es der Gesetzgeber vor) noch der Name der Vormieterin. Als ich nun den Namen auf die neue Mieterin ändern lassen wollte, damit das Konto wieder den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sagte mir die Bankmitarbeiterin: "Wir ändern den Namen gerne, allerdings kostet diese Änderung 25.-Euro."

Diese am PC durchgeführte Namensänderung ist sicherlich weniger zeitintensiv und aufwändig als wenn ich mit einer Rechnung in die Bank komme und mir dafür von der Bankmitarbeiterin den Überweisungsbeleg ausfüllen lasse. Für das Ausfüllen des Überweisungsbeleges werden 2,50€ fällig.

Im Preisaushang - Regelsätze im standardisierten Privatkundengeschäft sowie im kartengestützten Zahlungsverkehr für Geschäftskunden sowie den AGB und den Sonderbedingungen für den Sparverkehr, auf die im Eröffnungsantrag Bezug genommen wird, sind entsprechende Kosten nicht auffindbar. Auch auf den Eröffnungsunterlagen zum Konto und den jährlichen Auszügen (Nachträge) sind entsprechende Kosten nicht genannt.

Abzocke, Wucher ... egal wie man es nun nennen mag, man muss sich gegen solche Art von Kundenbehandlung doch irgendwie wehren können ohne gleich das Ganze kündigen und woanders hin verschieben zu müssen. Weiß jemand Rat oder hat einen Tipp?

Gebühren, Bank, Kaution, Mietkaution, Abzocker, Konto, sparkonto

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