Ist es rechtens, Getränke bei einer Frühstückspauschale zusätzlich in Rechnung zu stellen?
Ich habe an einem Veranstaltungsort eine Feier ausgerichtet. Das Angebot beinhaltete ein "individuelles Frühstück für Übernachtungsgäste zum Preis von 8,50 € pro Person ". Jetzt werden auf der Rechnung neben den 8,50 € x Anzahl Gäste für Speisen (!) auch 4 € x Anzahl Gäste für Getränke berechnet. Das habe ich so noch nicht gesehen. In den AGB steht dazu nix gesondert. Gibt es dazu eventuell Präzedenzfälle? Wurde in der ständigen Rechtsprechung eventuell mal definiert, was zu einem Frühstücksangebot gehört?