Portogebühren eines Kontoauszugs

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Nach einem Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main vom 08.04.2011 (2-25 O 260/10) dürfen Banken kein Entgelt verlangen, wenn sie dem Kunden unaufgefordert einen Kontoauszug zusenden. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Deutsche Bank entschieden.

In der Pressemitteilung des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. heißt es:

Der Sachverhalt

Laut Geschäftsbedingung der Bank bekommen die Kunden den Kontoauszug per Post zugeschickt, wenn sie ihn nicht innerhalb von 30 Bankarbeitstagen am Kontoauszugsdrucker abrufen. Dafür sollten sie ein Entgelt von 1,94 Euro zahlen. Ähnliche Gebührenklauseln für die sogenannten Zwangskontoauszüge verwenden zahlreiche andere Banken und Sparkassen.

Die Entscheidung

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte das Entgelt als unzulässig kritisiert. Eine Bank ist grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, den Kunden mindestens einmal im Monat über die Zahlungsvorgänge auf seinem Konto zu informieren, ob online, am Auszugsdrucker oder per Zusendung. Für die Erfüllung dieser Pflicht darf kein Entgelt erhoben werden. Dies ist nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung ausdrücklich verlangt.

Eine solche Ausnahme hat das Landgericht Frankfurt im Fall der Deutschen Bank verneint. Wenn der Kunde die Kontoauszüge nicht abhole, verlange er damit nicht deren Zusendung. Es stehe im Belieben der Bank, die Auszüge nach Ablauf der 30-Tage-Frist per Post zu versenden.
zinameister  07.11.2011, 21:20

richtig, kein Entgelt sprich keine eigenen Gebühren, das Porto aber schon

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ja, das Porto darf sich die Bank von Dir erstatten lassen. Aber darüber hinaus darf sie keine weiteren Gebühren berechnen.

Billiger für Dich ist es natürlich, Dir die Kontoauszüge direkt am Kontoauszugsdrucker zu holen...

Der KOntoauszug ist immer kostenlos. Für die ZUsendung kann Porto verlangt werden. Ich streite mit der Comdirect immer weider, weil sie mir unaufgefordert den Auszug zusendet. Nun hat sie es aber gelassen das Port zu verrechnen.

Ja, ist sie. Steht normalerweise auch in den Geschäftsbedingungen.

Wenn du dir deine Kontoauszüge nicht selbst über den Kontoauszugdrucker druckst, verlangt heute jede Bank für die Übersendung per Post Gebühren.

Dies gilt auch, wenn du vereinbart hast, die Auszüge selbst auszudrucken und über einen längeren Zeitraum (meistens 1 Monat) dem nicht nachgekommen bist. Auch dann erhältst du die Auszüge per Post und unter Anrechnung des Portos.

Wenn sie den Auszug per Post versandt hat: Klar doch...

Gruß Ragnar