Müssen die monatlichen Gebühren an einer Privaten Hochschule weitergezahlt werden obwohl die Hochschule wegen Corona geschlossen ist?
Hallo! Ich bin Student an einer privaten Kunsthochschule die seit dem 18. März bis frühestens 21. April aufgrund der Beschlüsse zum Thema Corona geschlossen wurde. Die Universität verlangt weiterhin die monatlichen Gebühren in Höhe von 450 €. Uns wird nichts dafür geboten. Wir können weder die Werkstätte nutzen noch finden Vorlesungen oder Seminare statt. Ist es rechtens dass diese Gebühr weiterhin verlangt wird?
1 Antwort
Das hängt von dem Vertrag ab, den Du mit der Hochschule geschlossen hast. Zumindest sollten euch die von der Hochschule jetzt gesparten Aufwendungen (Materialkosten, Heizung/Strom, eventuell wegfallende Honorare für Lehrbeauftragte) gutgeschrieben werden. Ihr könntet euch auch als eine Gruppe von Studierenden zusammentun, und eine Rechtsauskunft von einem geeigneten Rechtsanwalt einholen (in einer Gruppe wird es billiger für den Einzelnen). Ihr könntet auch der Hochschule (einzeln) per Einschreiben mit Rückschein mitteilen, dass ihr mit der Haltung der Hochschule nicht einverstanden seid und nur unter Vorbehalt zahlt, bis diese Frage rechtlich geklärt ist (vorher jedoch den Rechtsanwalt fragen, ob er das für sinnvoll hält).
Hallo! Vielen Dank für die Antwort. Im Vertrag gibt es einen Passus von wegen "höhere Gewalt". Dieser greift aber zb. auch bei Verträgen in Fitnessstudios etc. nicht. Von der Hochschule wird man auf Anfrage vertröstet bzw. abgeblockt.