Schlüsseldienst hat uns drei Stunden warten lassen- müssen wir die Rechnung bezahlen?

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Wir haben uns ausgesperrt und kontaktieren den logistisch gesehen nächstliegenden Schlüsseldienst. Zu Fuß von uns entfernt: Fünf Minuten. Dieser versichert uns, in zwanzig Minuten wäre jemand vor Ort. Nach circa einer Stunde rufen wir erneut an- es dauert noch zehn Minuten. Nach einer halben Stunde ein erneuter Anruf unsererseits- man wäre auf dem Weg. Nach zwei Stunden öffnen wir die Türe selbst, sagen den Auftrag ab. Aussage: Der hätte doch schon da sein müssen? Wir: Ist er aber nicht, wir wurden mehr zwei Stunden vertröstet, wir stornieren den Auftrag.

Eine weitere halbe Stunde später Anruf (Monteur?) man stände jetzt vor unserer Türe. Bis dahin hatten wir die Wohnung schon verlassen und bereits seit dreißig Minuten abgesagt! Insgesamt hätten wir also drei Stunden auf den Schlüsseldienst gewartet.

Zwei Wochen später: Eine Rechnung von 140 EUR.

Das ist meiner Ansicht nach ungefähr die unverschämteste Kundenbehandlung die mir je untergekommen ist.

Wir haben die Rechnung bereits storniert, jedoch konnte man uns telefonisch nicht weiterhelfen und jetzt warten wir auf die Rückmeldung zu meiner recht erbosten E-Mail bezüglich der Rechnung.

Was soll das? Besteht tatsächlich die geringste Chance dass wir das bezahlen müssen? Sollte ich mich an einen Anwalt wenden?

Rechnung, Schlüssel, Recht, schluesseldienst
Falscher Schlüssel klemmt in Schloss, wer zahlt Schlüsseldienst?

Hallo ihr, ich brauche dringend Rat.

Ich bin Mieter bei einer Vermietungsgesellschaft. Es gibt einen gemeinsamen Fahrradkeller in den ich rein wollte. Als ich die Tür wieder zuschließen wollte, ließ sich mein schlüssel nur halb drehen und dann ist er stecken geblieben und ließ sich nichtmehr drehen und nicht rausziehen. Daraufhin hab ich den Hausmeister gerufen. Ein wenig später kam auch ein Hausmeister allerdings nicht der Mann der für unser Haus zuständig ist. Er hat ihn auch nicht rausbekommen und meinte erst dann lassen wir ihn erstmal drin aber dan ist ihm eingefallen das niemand an die fahrräder kommt. Also wollte er den schlüsseldienst rufen und meinte ich hätte nicht den originalen schlüssel (eigentlich muss der bei einer bestimmten firma gemacht werden aber das steht nicht im mietvertrag). ich meinte zu ihm ich würde gerne erst mein vati rufen das er versucht den schlüssel mit einer zange rauszuholen und er meinte das geht nicht. daher habe ich ihn 3 mal gesagt wenn er jetzt den dienst ruft werde ich nicht bezahlen da ich das mit meinen eltern klären muss. also bin ich schnell zum telefonieren in die wohnung und dann war der hausmeister weg. am nächsten tag war auch der schlüssel weg.

Nun kam ein brief, dass ich ein falschen schlüssel (habe ihn schon 13 jahre) hatte und nun die rechnung tragen muss. da sie eine einzugsermächtigung haben werden sie dies gleich mit abbuchen. die rechnung der firma liegt auch bei allerdings mit 20 euro weniger.

Ich hoffe mir kann einer sagen, wie ich mich jetzt zu verhalten habe? dürfen sie das geld einfach abbuchen? und muss ich das wirklich alles selbst zahlen?

wie gesagt im vertrag steht nicht das der schlüssel bei der firma gemacht werden muss sondern nur das ich eine genehmigung brauche.

Schlüssel, Mieter, Vermieter, schluesseldienst, Reparatur, Keller