Also: ich habe eine neue Wohnung gekriegt und DANN erfahren, dass ich im Ausland arbeiten muss. Die Mindestvertragsdauer war 1 Jahr.
Ich habe mir einen Untermieter gesucht, der immer pünktlich und nur 1:1 die Miete bezahlt hat und wollte die Wohnung nun zurückgeben.
Ich hatte dort keine einzige Nacht geschlafen!
Vor zwei Wochen ist dem Untermieter der Schlüssel im Kellerschloss stecken geblieben, da dieser Schlüssel auch die Wohnungstür aufsperrt, hat er den Notdienst der Hausverwaltung angerufen.
Die sind gekommen und haben den Schlüssel entfernt und ihn dabei kaputt gemacht.
Dadurch konnte der Untermieter die Wohnungstür auch nicht mehr aufsperren.
Also haben die auch die Wohnungstür geöffnet und ein neues Ersatzschloss eingebaut.
Die Rechnung liegt bei 300,- für dieses Schloss, für das Entfernen des Schlüssels im Keller hat man nichts berechnet.
Nun stellt sich für mich die Frage, ob ich das zahlen soll.
Denn: der Untermieter (für den ich verantwortlich bin, der dort nicht wohnen hätte dürfen) hat einfach den Notdienst angerufen, obwohl anderswo noch zwei Schlüssel hinterlegt waren.
Und: der Notdienst hat einfach gemacht, was der Untermieter verlangt hat - ohne Daten zu prüfen, ohne herauszufinden, ob diese Person überhaupt im Mietvertrag steht, ohne zu prüfen, ob das nicht eine Person von der Straße sein könnte.
Da könnte ja jeder kommen???