Darf ein Schlosser in Dtld. auch Werkzeuge herstellen?

2 Antworten

Also, so wie ich das verstehe, musst der handwerklich Verantwortliche ein Meister beim Meisterzwang sein. Also darfst du Werkzeuge machen, aber ein Meister muss es quasi abnehmen. Also es muss im Betrieb ein entsprechender Meister angestellt sein bzw. den Betrieb führen.

Mein Vater ist Schlossermeister. Ich hab vor Urzeiten mal Tischler gelernt. Ich hätte auch als Tischler bei nem Zimmermann arbeiten können. Der Zimmermann selber aber muss Meister sein, was aber ja selbstverständlich ist um so einen Betrieb aufzuziehen.

Im Zweifel bzw. bei spezielleren Fragen kannst du aber am Montag mal die Handwerkskammer anfunken. Die können es dir ganz genau und auch schriftlich geben.


Gerechtigkeit2 
Fragesteller
 26.01.2024, 21:47

Werde ich machen.

Ich bin von Beruf kein Handwerker - auch kein Techniker, möchte aber etwas herstellen lassen - Auftragsfertigung. Nun muss ich wissen wen ich beauftragen kann.

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180Grad  26.01.2024, 21:57
@Gerechtigkeit2

Ah ok. Dann wende dich schlicht an einen metallverarbeitenden Meisterbetrieb. Da bist du auf der sicheren Seite, denn die Meister wissen was sie dürfen und was nicht! Das ist dann deren Verantwortung!

Bei Kleinteilen/ Einzelteilen bin ich schon einfach so mal zu Handwerksbetrieben gegangen und die haben es mir gemacht. Bei größeren Aufträgen, Angebote einholen und vergleichen.

Wenn du aber die Dinge gewerblich nutzen willst, dann ggf. doch die HWK!

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Gerechtigkeit2 
Fragesteller
 27.01.2024, 18:19
@kuestenflueger

Ist das gleich Schwarzarbeit, wenn man als Schlosser ein Werkzeug macht ? Es gibt aber doch Werkzeuge - welche der Schlosser machen darf.

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180Grad  27.01.2024, 18:45
@Gerechtigkeit2

Nein, ist es nicht!

Ich weiß auch nicht, was dieser "Kuestenfluger" eigentlich aussagen will 🤷‍♂️

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kuestenflueger  27.01.2024, 19:40
@180Grad

ich dacht hier wären erwachsene , die mal eben ein stück passendes brauchen !

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Das kommt sehr aufs Werkzeug an. Wenn das Teil eher für Haus und Hof ist, seis drum. Bei uns in der Industrie muss man eine Gefährdungsbeurteilung machen und das Teil berechnen, ob es den angewandten Kräften standhält. Oder ob es z.B. bei der Anwendung zündfähige Funken geben könnte, in Bereichen mit Explosionsfähiger Atmosphäre. Bei Personenschäden kommt sonst der Staatsanwalt zum Kaffee.