Rechtslage – die meistgelesenen Beiträge

Muss ich bei der Entschuldigung an die Schule einen Grund angeben - wie sieht die Rechtslage aus?

Guten Abend,

ich habe häufig starke Kreislaufprobleme morgens, weshalb ich öfter mal erst zum 2. Block (3. Stunde) gekommen bin.

Ich war deshalb schon häufig beim Arzt, mir wurde Blut abgenommen, nehme Vitamintabletten, esse genug Obst, trinke genug, habe ausreichend Schlaf und mache regelmäßig Sport, aber es bringt nichts. Der Lehrer nimmt nun von meinem Vater ausschließlich Entschuldigungen mit Begründung an und ", da er erkrankt war" reicht ihm nicht und er lehnt diese ab. Er hat somit meine letzte Entschuldigung abgelehnt und hat mich dann erst damit zum ersten Mal konfrontiert, dass er Begründungen braucht . Für mich und meinem Vater ist es kein Problem, den Grund anzugeben, allerdings würde ich es unverschämt finden, wenn wir den Grund nicht angeben müssen und er die letzte Entschuldigung abgelehnt hat, weil er mir erst nach der Ablehnung gesagt hat, dass ich einen Grund angeben soll und mein Vater die Entschuldigung neu schreiben soll.

Wir haben der Schule auch mehrmals gesagt, dass ich häufig sehr starke Kreislaufprobleme habe und ich monatlich beim Arzt bin und ich durchgecheckt werde.

Ich möchte keine Tipps zu meinen Kreislaufproblemen, sondern lediglich die folgende Frage beantwortet kriegen:

Durfte mein Klassenlehrer meine letzte Entschuldigung ablehnen und eine neue anfordern, die ich bis nach einer Woche abgeben muss, da er es sonst als unentschuldigte Fehlstunde eintragen würde? Auf der Entschuldigung stand, dass ich erkrankt war und das dies mein Vater entschuldigt.

Muss ich einen Grund allgemein angeben?

Liebe Grüße

Gesundheit, Schule, Krankheit, Arzt, Entschuldigung, Lehrer, Rechtslage, Zeugnis

Welche 2 Takt Enduro kann man legal offen bewegen innerhalb Deutschlands?

Guten,

ich weiß diese Frage spaltet jetzt schon die Nation, es werden wieder welche sagen geht überhaupt nicht, welche die sagen geht über Umwege usw.

Ich habe mittlerweile schon viel Zeit mit Recherche verbracht und möchte das ganze endlich beantwortet haben. Also bitte auch nur beantworten wenn ihr euch sicher seit und bitte immer begründen, das schonmal vorne Weg.

Kurz zu mir, ich habe bald den A Führerschein, also den ganz großen. Möchte liebend gerne eine starke 2 Takter fürs Gelände. Möchte natürlich sogut es möglich ist legal bleiben weil ich auf dieses Katz und Maus spiel mit den Behörden keine Lust habe.

Nun das Baujahr ist mir erstmal völlig egal, ich würde mir nur gerne mögliche Kaufkandidaten auf Ebay angucken und weiß nie was da angemeldet und legal bewegt werden kann. Bereitet mir wirklich Kopfschmerzen...

Was ich bis jetzt rausgefunden habe, angeblich liegt das goldene Jahr bei 1998, alles was neuere Erstzulassungen hat geht wenndann nur über Umwege (oder Ausnahmen keine Ahnung)

Nun demzufolge sollte doch jede EXC beispielsweise bis '98 offen legal bewegt werden können?

Auch habe ich vieles gehört von Aprilia, Husaberg usw die man legal noch eingetragen bekommt. Theoretisch bekomme ich vielleicht durch tausende Ecken und Schlupflöcher auch eine moderne Enduro eingetragen, aber wenn es hart auf hart kommt ist das auch nicht legal wegen Abgas Lärm und was weiß ich was sich der deutsche alles ausdenkt.

Nun zusammenfassend:

Ich hätte gerne eine Liste mit Enduros die ohne Probleme offen bewegt werden dürfen (soferns geht brauchbare sowohl optisch als auch technisch). Zudem wenn ihr ein paar Ausnahmen wisst, Wege um auch neuere eintragen zu lassen, sofern dies legal ist, immer her mit euren Schwarmwissen.

Wie siehts mit den abgeschwächten Modellen eigentlich aus? KTM Freeride oder Beta Xtrainer? Angeblich bekommt man ja nichtmal alle 4 Takter legal zugelassen (offen). Das ist echt so eine Bescheidene Lage in Deutschland!

Und bitte, hört mir auf mit geht garnicht oder laber keinen Müll etc., es gibt Wege, nur welche?

Schöne Grüße

Motorrad, Leistung, Enduro, gelaende, Rechtslage, TÜV, Eintragung, Zweitaktmotor

Darf sich ein stadtmitarbeiter, ohne meine erlaubnis zutritt zu meinem pachtgrundstück verschaffen?

Hallo an alle.

Ich bin Pächter eines 1000qm großen, alten Gartens. In jenem Garten steht eine Hütte, die bereits vor Antritt meiner Pacht dort stand. Früher gehörte dieses Grundstück mal zu einer Kleingartenanlage.

Die Hütte habe ich mir wieder schön gemacht. Unter anderem neue Wellbleche auf das Dach gelegt. So wie es in unserer schönen Gesellschaft nunmal ist, ist vor einiger Zeit ein Denunziant zu meinem Pachtgrundstück gekommen und hat mich anonym bei der Stadt angezeigt.

Ein Gutachter der Stadt, hat mich dann angeschrieben und aufgefordert die Hütte zurückzubauen. Weiter hat er gesagt, dass im Garten Spermüll und alte Dachpfannen liegen, was auch beseitigt werden muss. Auch das ist der Besitz von Vorpächtern. So wie der Beamte es beschreibt, kann er diese Sachen im garten nicht gesehen haben, ohne das Grundstück betreten zu haben.

Weiter hat er mir in einem offzielem Brief geschrieben, dass er Fotos davon gemacht hat. Dieser Herr hat ohne meine Zustimmung mein Pachtgrundstück betreten und Fotos gemacht. Ich werde nun aufgefordert, mit einer frist von drei Wochen, die Hütte und den Müll zu beseitigen. Obwohl ich sie nicht gebaut und dort keinen Müll gelagert habe.

Meine Fragen sind: Muss ich die Hütte abreißen und den Müll beseitigen? Hat sich der Beamte durch Hausfriedensbruch und im Sinne des Datenschutzgesetz schuldig gemacht.

Vielen Dank an euch

Recht, Gartenhaus, Rechtslage

Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schulleiter auch anonym möglich?

Guten Tag an alle :)

Bei mir geht es um Folgendes:

Ich habe einen Schulleiter, der sich in letzter Zeit ziemlich viel erlaubt. Bekanntlich kann man von Menschen keine grundlegenden Charakteränderungen erwarten, was auch nicht das Ziel ist, gerade weil es ein älterer Herr ist. Aber dennoch wünsche ich mir, dass sich einige Dinge an dieser Schule jetzt endlich mal ändern.

Größtenteils geht es in jüngster Zeit nur um Corona. Die sich ständig ändernden Schulregelungen gehen zwar allen auf die Nerven und doch halten sich die Schüler an unserer Schule daran. Alle, außer dem Boss.

Am meisten stört mich/uns, dass er immer wieder irgendwelche Verschwörungstheorien- gerne über Bill Gates -, verbreitet, und das ungefragt. Erst kürzlich hat er mit uns eine Diskussion über das Maskentragen angefangen. Dabei hat er uns regelrecht ermutigt, die Maske so oft wie möglich wegzulassen, es würde ihn auch schließlich nicht stören, wenn seine Schüler ohne Masken im Schulgebäude rumlaufen, obwohl es Regelungen dafür gibt. Seiner Meinung nach würde uns das Graphen in den Masken sowieso nur vergiften und nicht schützen, usw. Betont aber immer wieder eine Maske bei sich dabei zu haben (ausgezogen natürlich!), damit falls eine Kontrolle kommt, ihn die Strafe dafür sein ganzes Vermögen kosten wird.

Nebenbei hat er auch die Schnelltest-Kits, die der Schule bereitgestellt werden, schlechtgeredet und dass die ja sowieso nichts bringen würden. Wohlgemerkt hat er im gleichen Moment aber Werbung für die Austellung des Schülerausweises gemacht, da man dann ja "als regelmäßig getester Schüler" gilt, wovon er aber nicht ausgehen kann, da er uns die Tests nur austeilt und nicht kontrolliert, ob wir sie überhaupt machen.

Neben der ganzen Coronasache betreibt er auch noch- ja, ich nenne das Kind einfach beim Namen-, politische Propaganda an der Schule. Beispielsweise hat er vor den Bundeswahlen (die jetzt auch schon paar Monate zurückliegen) im Aufenthaltsraum der Schule ein Plakat mit Werbung für "Kleinparteien, die ja sonst keine Stimmen bekommen", ausgehängt. Mal abgesehen davon, dass ich nicht denke, dass sowas überhaupt erlaubt ist, betreibt diese gewisse Partei sehr fragwürdige Politik, die ich und andere Schüler und Schülerinnen der Querdenkerecke zuordnen würden.

Ihr seht, vieles läuft an dieser Einrichtung falsch. Deshalb haben eine Mitschülerin und ich uns den Schritt mit der Dienstaufsichtsbeschwerde überlegt, was natürlich kein leichter ist. Gespräche fruchten nur kurzfristig und danach ist alles wieder wie davor.

Nun fragen wir uns,

a) an welche Stelle müssen wir uns wenden? Meiner Recherche zufolge sind die Vorgesetzten von Schulleitern das Schulamt oder täusche ich mich?

und b) ist so eine Beschwerde anonym möglich? Ich befürchte, dass es für uns sonst zu Konsequenzen und Benachteiligung im Unterricht führen könnte, was natürlich nicht von Vorteil wäre.

Hoffentlich kennt sich jemand besser damit aus und kann mir weiterhelfen.

Ich danke jetzt schon im Voraus

Schule, anonym, Rechtslage, Beschwerdebrief, Schulleiter

Kindergarten Frühförderung abgelehnt - Nun Kindeswohlgefährdung?

Um das ganze zu erklären muss ich die Vorgeschichte kurz erläutern:

Meine Sohn besucht derzeit den Kindergarten. Die Erzieherin ist vor einigen Wochen auf mich zugekommen und meinte das meine Sohn für die Frühförderung einen Platz haben könnte und dies zu empfehlen wäre. Wir sollten das von einer Kinderärztin abklären lassen, ob und in welchem Umfang er so eine Förderung benötigt.

Bei der Ärztin war mein Kind natürlich sehr schüchtern, hat kaum die Aufgaben erledigt die Ihm gegeben wurden. Das Ergebnis war dementsprechend "schlecht" und so wurde die Frühförderung befürwortet. Problematisch war außerdem das ich nicht alle U - Untersuchungen erledigt habe, wissentlich. Jedoch ist dies laut Ärztin seit 2010 in meinem Bundesland Pflicht.

Ich selbst halte nichts von dieser Förderung da meine große Tochter dies bereits mitgemacht hat. Ich habe den Eindruck das Kind wird absichtlich "schlecht gemacht und eine Frühförderung zu rechtfertigen". Abgesehen davon ist die ganze Sache meines Wissens freiwillig. Dies habe ich schlussendlich auch dem Kindergarten mitgeteilt worauf die Stimmung der Erzieherin plötzlich kippte, Sie war nicht sehr erfreut....

Heute dann der Schock, ein Brief vom Jugendamt - Hausbesuch wegen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Was soll ich also dem Jugendamt diesbezüglich erzählen? Womit muss ich rechnen & wie kann ich mich gegen den "Anstifter" wehren, bzw. habe ich überhaupt Recht auf Auskunft darüber wer das Amt beauftragt hat? Die beiden Mitarbeiter des Amtes kommen zu zweit, darf ich ebenfalls eine Vertrauensperson beim Gespräch dabei haben?

Danke vielmals

Kinder, Schule, Recht, Eltern, Erzieher, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Kinderarzt, Kindergarten, Kindeswohlgefährdung, Rechtslage, Ausbildung und Studium

Schmale Doppelgarageneinfahrt, Nachbar blockiert diese mit einem Stein

Hallo

unsere Garage befindet sich genau, neben der Garage vom Nachbarn. Links davon befindet sich unser Haus mit Zaun, rechts davon dem Nachbarn sein Haus mit Zaun. Die Einfahrten sind leider sehr schmal. In letzter Zeit gab es oft Streitigkeiten, mit besagtem Nachbarn. Diese gingen nicht von uns aus und es gab auch nicht wirklich Gründe dafür. Nun ja, der Nachbarist schon etwas älter, wohn alleine und ist schon immer nicht sehr umgänglich gewesen. Er forderte uns z.b. auch auf, nicht in der Einfahrt zu parken, weil er sonst nicht hier parken könne und da er schon länger hier wohne, mehr Rechte habe ... blabla Eine wirkliche Einigung ist nicht möglich, im besten Fall wird man nur beschimpft. Nun zur Sache. Der Nachbar hat nun seinen Zaun versetzt und seine einfahrt verbreitert. Er parkte bisher immer in der Garage, aber seit der Verbreiterung nur noch in der Einfahrt. Ist für uns kein Problem, da unser Zaun schon immer etwas versetzt war und wir nie Probleme beim aussteigen hatten. Leider fällt unserem Nachbarn wohl immer wieder etwas neues ein, um uns das Leben schwer zu machen. Jetzt hat der Nachbar, vorne bei der Einfahrt, einen großen Stein hingelegt. Groß genug dafür, wenn man dagegen fahren würde, sich das Auto beschädigt, aber klein genug, dass man in beim herreinfahren nicht sieht. Der Stein liegt zwar auf seinem Grundstück, aber halt gleich vorne bei der Einfahrt, davor befindet sich der Gehweg. Mit Ihm zu reden wird wie immer nichts bringen. Gibt es hier Möglichkeiten etwas zu unternehmen?

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Recht, Nachbarn, Nachbarschaft, Rechtslage, Streit

Katze wurde vom Tierarzt behalten, weil wir die Rechnung nicht zahlen konnten?

Hallo ihr alle ich bin ganz ehrlich und hoffe, dass ich hier hilfreiche Antworten bekomme und keine Vorwürfe. Die Situation ist schwer genug. Danke.

Gestern morgen wurden wir von dem lauten miauen/schreien unserer Katze geweckt. Wir sind dann raus an die Tür und haben unsere Katze, die voller Blut, Abschirfungen im Gesicht und einer verdrehten Pfote, auf der Fußmatte entdeckt. Uns war klar, dass er angefahren wurde. Er muss ganz schön gelitten haben, wollte aber das wir ihn entdecken und hat sich nach Hause gekämpft und ist sogar noch die Treppe bis zur Haustür hochgelaufen... meine Mutter ist dann direkt zum Tierarzt und ab da begann der Schock. Unser Kater wurde nur äußerlich abgecheckt (+ Infusion und Schmerzmittel) und allein dafür sollten wir schon 500€ zahlen. Meine Mama sagte, dass sie nicht mehr habe, weil sie leider nur Krankengeld bezieht und deswegen möchte sie das Tier wenigstens noch erlösen. Da meinten die Tierärzte, dass er zu wenig verletzt ist und er deswegen nicht eingeschläfert wird. Das Problem: er hatte eine Trümmerfraktur im Vorderbein und das hätte mit Platten stabilisiert werden müssen. Dazu hätte er einige Tage in der Klinik verbringen müssen. Man hätte noch ein ct machen müssen usw... Ohne op Sollte meine Mutter schon 3000€ (zu den 500) dazu zahlen. Sie hat ganz ehrlich gesagt, dass sie das nicht kann, weil sie eben wegen Depressionen Krankengeld bezieht und auch keine Raten abzahlen kann. Sie kommt gerade so über die Runden. Nun ist unsere Katze weg. Sie mussten den Kater einbehalten als „Pfand“ wie ich es nenne.

meine Mutter ist tot traurig, weil es ihr geliebter Kater war und es tut mir weh, sie zusätzlich zu ihrer Krankheit noch so leiden zu sehen... Die Tierärzte wollen den Kater dann an eine neue Familie vermitteln. Jetzt meine Frage.

wo vermitteln die Tierärzte denn solche Tiere hin? Über welche Seite? Oder haben die ihre Personen? Wir möchten den kleinen nur nochmal sehen und wissen, ob alles gut gegangen ist. Am liebsten würden wir ihn natürlich wieder haben, aber das wird wohl nicht möglich sein.

danke😔

Tiere, Katze, Rechte, Tierarzt, Tierhaltung, Tierschutz, Rechtslage, Tierarztkosten, verzweifelt, Veterinäramt

Kein Kontakt zu Vater, kein Unterhalt von ihm - muss ich seine Beerdigung bezahlen?

Folgendes: Meine Eltern haben sich scheiden lassen, als ich ein Baby war. Gründe sind privat. Er hat nie Unterhalt gezahlt, obwohl er eigentlich hätte zahlen müssen. Meine Mutter hat mehrmals mithilfe eines Anwalts versucht, zu erreichen, dass er Unterhalt zahlt. Leider konnten sie nie etwas erreichen und irgendwann hat sie es aufgegeben. Er hat circa 16.000 Euro Schulden bei mir. Mein Vater war kein toller Mensch, mehr möchte ich da nicht drauf eingehen.
Letztens kam mir der Gedanke: Wenn er jetzt stirbt - muss ich dann seine Beerdigung bezahlen? Denn das ist wirklich das letzte was ich möchte. Für so einen Menschen möchte ich keinen einzigen Cent ausgeben.
Kann ich mich dagegen wehren, dass ich die Beerdigung zahlen muss? Für mich ist er ein Fremder, der das Leben von meiner Mutter und mir ruiniert hat. Der Gedanke, dass ich auch noch Geld für ihn zahlen, geschweige denn bei seiner Beerdigung teilhaben soll, kotzt mich an.
Normalerweise ist es ja so, dass die Kinder die Beerdigung bezahlen. Ich weiß, dass er noch eine weitere Tochter hat, zu der er normalen Kontakt hat. (Glaube ich) Ob er noch andere Kinder hat, weiß ich nicht. Aber da ich ja leider mit ihm verwandt bin, bin ich ja ,laut Papier, auch seine Tochter. Nochmals meine Frage: Müsste ich die Beerdigung bezahlen, oder kann ich das rechtlich verhindern?

Bitte keine unnötigen Kommentare oder Fragen zu meiner Familiensituation. Ich möchte lediglich wissen, ob ich die Beerdigung zahlen muss - und wenn ja, wie ich es verhindern kann.

Familie, Geld, Verwandtschaft, Recht, Vater, Beerdigung, Rechtslage, Beerdigungskosten