Darf man das Regen und/oder Wischwasser vom Balkon auf den darunter liegenden Balkon fontäinenweise "runterschubsen"?

Hallo,

Darf man das Regen und/oder Wischwasser vom Balkon auf den darunter liegenden Balkon fontäinenweise "runterschubsen"?

Meine Nachbarin wohnt über mir und hat über sich keinen Balkon (Loggia) mehr. Deswegen läuft bei Ihr der Balkon wohl schnell mit Wasser voll.

Ich habe jetzt schon mehrmals mitbekommen, dass meine Nachbarin das Wasser fontainenweise zu mir nach unten schubst. Es fließt also nicht sondern es kommt eine richtige LAdung auf meinen Balkon mit dreckigem Regenwasser. Einal hat sie Ihren Balkon gewischt mit Seifenwasser und das Wischwasser ebenfalls auf meinen Balkon geschubst. Meine Auflagen wurden schon getroffen und eine Pflanze musste ich jetzt wegwerfen, weil sie das Gewicht der Wasserladung nicht überlebt hat. Sie ist teils zur Seite gebrochen.

Meine Nachbarin ist stets wütend auf mich, weil ich Ihr zu laut huste, weil ich rauche und weil ich angeblich trample (obwohl sie über mir wohnt).

Sie straft mich mit absichtlichem Getrampel und neuerdings mit dem Wassermatschgeschenk.

Darf meine Nachbarin das ? Ist das rechtlich erlaubt sein Wisch oder Regenwasser auf darunter liegende Balkone fließen zu lassen?

Fließßen ist das falsche Wort weil es wie gesagt fontäinenartig runtergestoßen wird.

Auf meine Bitte, dass die Nachbarin das lassen soll rief sie, dass es ihr scheißegal ist. Als ich vorgestern klingelte nachdem sie es wiedermachte hat sie die Tür nicht geöffnet.

Die Verwaltung sendet ihr jetzt einen Brief zu. Die Dame bei der Verwaltung wusste aber selbst nicht ob das erlaubt ist oder ob ich dagegen vorgehen kann.

Keiner in unserem Haus hat diese Nachbarin gerne. Sie hat eigentluch mit jedem Streit in unserem Haus.

Wohnung, Mietrecht, Vermietung, Nachbarn, Nachbarschaft, Rechtslage
Muss ich bei der Entschuldigung an die Schule einen Grund angeben - wie sieht die Rechtslage aus?

Guten Abend,

ich habe häufig starke Kreislaufprobleme morgens, weshalb ich öfter mal erst zum 2. Block (3. Stunde) gekommen bin.

Ich war deshalb schon häufig beim Arzt, mir wurde Blut abgenommen, nehme Vitamintabletten, esse genug Obst, trinke genug, habe ausreichend Schlaf und mache regelmäßig Sport, aber es bringt nichts. Der Lehrer nimmt nun von meinem Vater ausschließlich Entschuldigungen mit Begründung an und ", da er erkrankt war" reicht ihm nicht und er lehnt diese ab. Er hat somit meine letzte Entschuldigung abgelehnt und hat mich dann erst damit zum ersten Mal konfrontiert, dass er Begründungen braucht . Für mich und meinem Vater ist es kein Problem, den Grund anzugeben, allerdings würde ich es unverschämt finden, wenn wir den Grund nicht angeben müssen und er die letzte Entschuldigung abgelehnt hat, weil er mir erst nach der Ablehnung gesagt hat, dass ich einen Grund angeben soll und mein Vater die Entschuldigung neu schreiben soll.

Wir haben der Schule auch mehrmals gesagt, dass ich häufig sehr starke Kreislaufprobleme habe und ich monatlich beim Arzt bin und ich durchgecheckt werde.

Ich möchte keine Tipps zu meinen Kreislaufproblemen, sondern lediglich die folgende Frage beantwortet kriegen:

Durfte mein Klassenlehrer meine letzte Entschuldigung ablehnen und eine neue anfordern, die ich bis nach einer Woche abgeben muss, da er es sonst als unentschuldigte Fehlstunde eintragen würde? Auf der Entschuldigung stand, dass ich erkrankt war und das dies mein Vater entschuldigt.

Muss ich einen Grund allgemein angeben?

Liebe Grüße

Gesundheit, Schule, Krankheit, Arzt, Entschuldigung, Lehrer, Rechtslage, Zeugnis
Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Schulleiter auch anonym möglich?

Guten Tag an alle :)

Bei mir geht es um Folgendes:

Ich habe einen Schulleiter, der sich in letzter Zeit ziemlich viel erlaubt. Bekanntlich kann man von Menschen keine grundlegenden Charakteränderungen erwarten, was auch nicht das Ziel ist, gerade weil es ein älterer Herr ist. Aber dennoch wünsche ich mir, dass sich einige Dinge an dieser Schule jetzt endlich mal ändern.

Größtenteils geht es in jüngster Zeit nur um Corona. Die sich ständig ändernden Schulregelungen gehen zwar allen auf die Nerven und doch halten sich die Schüler an unserer Schule daran. Alle, außer dem Boss.

Am meisten stört mich/uns, dass er immer wieder irgendwelche Verschwörungstheorien- gerne über Bill Gates -, verbreitet, und das ungefragt. Erst kürzlich hat er mit uns eine Diskussion über das Maskentragen angefangen. Dabei hat er uns regelrecht ermutigt, die Maske so oft wie möglich wegzulassen, es würde ihn auch schließlich nicht stören, wenn seine Schüler ohne Masken im Schulgebäude rumlaufen, obwohl es Regelungen dafür gibt. Seiner Meinung nach würde uns das Graphen in den Masken sowieso nur vergiften und nicht schützen, usw. Betont aber immer wieder eine Maske bei sich dabei zu haben (ausgezogen natürlich!), damit falls eine Kontrolle kommt, ihn die Strafe dafür sein ganzes Vermögen kosten wird.

Nebenbei hat er auch die Schnelltest-Kits, die der Schule bereitgestellt werden, schlechtgeredet und dass die ja sowieso nichts bringen würden. Wohlgemerkt hat er im gleichen Moment aber Werbung für die Austellung des Schülerausweises gemacht, da man dann ja "als regelmäßig getester Schüler" gilt, wovon er aber nicht ausgehen kann, da er uns die Tests nur austeilt und nicht kontrolliert, ob wir sie überhaupt machen.

Neben der ganzen Coronasache betreibt er auch noch- ja, ich nenne das Kind einfach beim Namen-, politische Propaganda an der Schule. Beispielsweise hat er vor den Bundeswahlen (die jetzt auch schon paar Monate zurückliegen) im Aufenthaltsraum der Schule ein Plakat mit Werbung für "Kleinparteien, die ja sonst keine Stimmen bekommen", ausgehängt. Mal abgesehen davon, dass ich nicht denke, dass sowas überhaupt erlaubt ist, betreibt diese gewisse Partei sehr fragwürdige Politik, die ich und andere Schüler und Schülerinnen der Querdenkerecke zuordnen würden.

Ihr seht, vieles läuft an dieser Einrichtung falsch. Deshalb haben eine Mitschülerin und ich uns den Schritt mit der Dienstaufsichtsbeschwerde überlegt, was natürlich kein leichter ist. Gespräche fruchten nur kurzfristig und danach ist alles wieder wie davor.

Nun fragen wir uns,

a) an welche Stelle müssen wir uns wenden? Meiner Recherche zufolge sind die Vorgesetzten von Schulleitern das Schulamt oder täusche ich mich?

und b) ist so eine Beschwerde anonym möglich? Ich befürchte, dass es für uns sonst zu Konsequenzen und Benachteiligung im Unterricht führen könnte, was natürlich nicht von Vorteil wäre.

Hoffentlich kennt sich jemand besser damit aus und kann mir weiterhelfen.

Ich danke jetzt schon im Voraus

Schule, anonym, Rechtslage, Beschwerdebrief, Schulleiter
Welche 2 Takt Enduro kann man legal offen bewegen innerhalb Deutschlands?

Guten,

ich weiß diese Frage spaltet jetzt schon die Nation, es werden wieder welche sagen geht überhaupt nicht, welche die sagen geht über Umwege usw.

Ich habe mittlerweile schon viel Zeit mit Recherche verbracht und möchte das ganze endlich beantwortet haben. Also bitte auch nur beantworten wenn ihr euch sicher seit und bitte immer begründen, das schonmal vorne Weg.

Kurz zu mir, ich habe bald den A Führerschein, also den ganz großen. Möchte liebend gerne eine starke 2 Takter fürs Gelände. Möchte natürlich sogut es möglich ist legal bleiben weil ich auf dieses Katz und Maus spiel mit den Behörden keine Lust habe.

Nun das Baujahr ist mir erstmal völlig egal, ich würde mir nur gerne mögliche Kaufkandidaten auf Ebay angucken und weiß nie was da angemeldet und legal bewegt werden kann. Bereitet mir wirklich Kopfschmerzen...

Was ich bis jetzt rausgefunden habe, angeblich liegt das goldene Jahr bei 1998, alles was neuere Erstzulassungen hat geht wenndann nur über Umwege (oder Ausnahmen keine Ahnung)

Nun demzufolge sollte doch jede EXC beispielsweise bis '98 offen legal bewegt werden können?

Auch habe ich vieles gehört von Aprilia, Husaberg usw die man legal noch eingetragen bekommt. Theoretisch bekomme ich vielleicht durch tausende Ecken und Schlupflöcher auch eine moderne Enduro eingetragen, aber wenn es hart auf hart kommt ist das auch nicht legal wegen Abgas Lärm und was weiß ich was sich der deutsche alles ausdenkt.

Nun zusammenfassend:

Ich hätte gerne eine Liste mit Enduros die ohne Probleme offen bewegt werden dürfen (soferns geht brauchbare sowohl optisch als auch technisch). Zudem wenn ihr ein paar Ausnahmen wisst, Wege um auch neuere eintragen zu lassen, sofern dies legal ist, immer her mit euren Schwarmwissen.

Wie siehts mit den abgeschwächten Modellen eigentlich aus? KTM Freeride oder Beta Xtrainer? Angeblich bekommt man ja nichtmal alle 4 Takter legal zugelassen (offen). Das ist echt so eine Bescheidene Lage in Deutschland!

Und bitte, hört mir auf mit geht garnicht oder laber keinen Müll etc., es gibt Wege, nur welche?

Schöne Grüße

Motorrad, Leistung, Enduro, gelaende, Rechtslage, TÜV, Eintragung, Zweitaktmotor
Kindergarten Frühförderung abgelehnt - Nun Kindeswohlgefährdung?

Um das ganze zu erklären muss ich die Vorgeschichte kurz erläutern:

Meine Sohn besucht derzeit den Kindergarten. Die Erzieherin ist vor einigen Wochen auf mich zugekommen und meinte das meine Sohn für die Frühförderung einen Platz haben könnte und dies zu empfehlen wäre. Wir sollten das von einer Kinderärztin abklären lassen, ob und in welchem Umfang er so eine Förderung benötigt.

Bei der Ärztin war mein Kind natürlich sehr schüchtern, hat kaum die Aufgaben erledigt die Ihm gegeben wurden. Das Ergebnis war dementsprechend "schlecht" und so wurde die Frühförderung befürwortet. Problematisch war außerdem das ich nicht alle U - Untersuchungen erledigt habe, wissentlich. Jedoch ist dies laut Ärztin seit 2010 in meinem Bundesland Pflicht.

Ich selbst halte nichts von dieser Förderung da meine große Tochter dies bereits mitgemacht hat. Ich habe den Eindruck das Kind wird absichtlich "schlecht gemacht und eine Frühförderung zu rechtfertigen". Abgesehen davon ist die ganze Sache meines Wissens freiwillig. Dies habe ich schlussendlich auch dem Kindergarten mitgeteilt worauf die Stimmung der Erzieherin plötzlich kippte, Sie war nicht sehr erfreut....

Heute dann der Schock, ein Brief vom Jugendamt - Hausbesuch wegen Verdacht auf Kindeswohlgefährdung. Was soll ich also dem Jugendamt diesbezüglich erzählen? Womit muss ich rechnen & wie kann ich mich gegen den "Anstifter" wehren, bzw. habe ich überhaupt Recht auf Auskunft darüber wer das Amt beauftragt hat? Die beiden Mitarbeiter des Amtes kommen zu zweit, darf ich ebenfalls eine Vertrauensperson beim Gespräch dabei haben?

Danke vielmals

Kinder, Schule, Recht, Eltern, Erzieherin, Jugendamt, Kinder und Erziehung, Kinderarzt, Kindergarten, Kindeswohlgefährdung, Rechtslage, Ausbildung und Studium
Ist Fussballspielen durch Kinder auf der Strasse erlaubt?

Wir wohnen in einem kleinen Dorf mit 700 Einwohnern in einem reinen Wohngebiet. Die Strasse die das Neubaugebiet (ca. 25 Häuser) erschliesst ist extrem wenig frequentiert - max. 5-10 Autos pro Stunde. Die Strasse ist extrem schmal und besitzt keinen Bürgersteig. Am Ende der Sackgasse ist ein kleiner Wendehammer. Meine Kinder und die Kinder der Nachbarschaft (alle Kinder sind zwischen 4 und 10 Jahre alt - in Summe ca. 7 Kinder) spielen des öfteren auf der Strasse und dem Wendehammer Fussball. Ein Anwohner der Wendeplatte beschwert sich massiv gegen das Spielen der Kinder und den damit verbundenen "Lärm". Er arbeitet des öfteren im Home-Office und fühlt sich durch die Kinder gestört. Er schickt die Kinder aggressiv von der Wendeplatte weg.

Meine Frage dazu: ist Fussballspielen auf dem Wendehammer erlaubt/toleriert ?

Ich habe dazu schon im Netz recherchiert und folgendes gefunden. Seit 2011 ist Kinderlärm laut Bundesemissionsschutzgesetz nicht mehr als Lärm einzustufen. Kinder unter 14 Jahren können laut sein, dies muss akzeptiert werden. Spielen ist auf Strassen laut STVO §31 eigentlich verboten, aber es soll nach VWV zu §31 STVO nicht dagegen vorgegangen werden, wenn es sich um Spielstrassen oder Strassen mit geringer Verkehrsbedeutung (weniger als 50 Autos pro Stunde) handelt.

Fußball, Recht, Jura, Kinder und Erziehung, Kinderlärm, Nachbarschaftsrecht, Nachbarschaftsstreit, Rechtslage, Straßenverkehrsordnung
Darf ich mit 18 rausgeschmissen werden?

Hallo,

Folgende Lage:

Ich bin 16 Jahre alt, gehe in die 10.Klasse der Realschule und wohne Zuhause in einem großen Haus und soll mit 18 rausgeschmissen werden.

Seitdem ich ungefähr 14 war, ging die Beziehung zu meiner Mutter rapide runter. Wir streiten uns jeden Tag, diskutieren jeden Tag und schreien und gegenseitig an. Wir hassen und gefühlt einander. Das Verhältnis zu meiner Mutter ist komplett zerstört. Mein Vater hingegen, steht immer neben meiner Mutter und stimmt immer alles zu. Jeden Tag schreien sie mich zu zweit an, ziehen mich runter (nicht gewalttätig gemeint). Wieso ? Meine Eltern meinen ich gehe nicht normalen mit Ihren Sachen um, d.h. in meinem Zimmer liegen Mappen auf dem Boden etc, so welche dumme Ideen als ob meine Mutter das Bedürfnis hat mich anzuschreien. Ich gehe in die 10. der Realschule und würde gerne ein Fachabitur machen und mich danach bewerben. Das heißt ich werde in den kommenden Jahren kein Geld verdienen bis auf einen 400€ Basis Job bei Edeka...

Mein Vater will mich mit 18 rausschmeißen. Er ist der Abteilungsleiter im Maschienbau bei VW und meine Mutter die Bürokauffrau bei VW. Meine Eltern verdienen im Durchschnitt sehr viel Geld und wollen mich in der Zukunft überhaupt nicht unterstützten. Meine Führerschein habe ich mir schon zusammengespart! Das Problem ist, dass wenn ich 18 bin, im Fachabi bin und kein Geld verdiene! Meine Eltern wollen mich auch nicht finanziell unterstützen. Unterhalt wollen sie natürlich nicht zahlen. Wahrscheinlich muss ich jetzt eine Ausbildung anfangen, obwohl ich nur einen Schnitt von 2,3 habe und gerne in die IT gehen würde. Für eine Ausbildung zum Fachinformatiker bin ich wahrscheinlich einfach zu in der Schule...

Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll obwohl ich jetzt lieber ein Fachabitur machen will...

Schule, Familie, Wohnung, Geld, Recht, Eltern, 18 Jahre, Kein Geld, Rechtslage, rausschmiss, Ausbildung und Studium