Kein Kontakt zu Vater, kein Unterhalt von ihm - muss ich seine Beerdigung bezahlen?

13 Antworten

Grundsätzlich sind in Deutschland erstmal die Erben daran, die Beerdigung zu bezahlen. Schlägst Du das Erbe aus, bist Du raus.

Je nach Bestattungsgesetz des Bundeslandes bist Du verpflichtet für die Bestattung zur Sorgen, oder die Gemeinde bestattet denjenigen und stellt Dir die Kosten in Rechnung.

Ebenfalls je Bundesland bestehen aber Ausnahmen auf die Du Dich berufen kannst, damit Du nicht in Anspruch genommen wirst.

Wer für die Bestattung zu sorgen hat, ist im Bestattungsgesetz deines Landes geregelt. Hier in Niedersachsen ist vorrangig die Witwe zuständig (sofern dein Vater verheiratet ist). Nur wenn es die nicht gibt oder sie nichts veranlasst, sind die Kinder zuständig.

Was die Kosten angeht, solltest du bedenken, dass du im Falle eines Todes auch etwas erben würdest - oder zumindest Anspruch auf den Pflichtteil hättest.

AalFred2  07.05.2019, 12:48

Zumindest die Kostentragungspflicht steht im BGB.

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QuotingMemes 
Fragesteller
 08.05.2019, 03:49

Pflichtteil und Erbe hin oder her - der Mann besitzt, soweit ich weiß, keinen einzigen Cent Geld. Es wird höchstwahrscheinlich kein Erbe geben und die 16.000 Euro, die er mir schuldet, seh ich sowieso nie wieder.

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die Beerdigung muss du nicht zahlen. Du hattest keine richtige Beziehung mit ihm und deswegen glaub ich wirst du nicht eine Beerdigung für ihn überhaupt organisieren. Die Person die es für ihn macht muss zahlen.

Und es tut mir wirklich leid dass dein Vater nichts für dich macht.....aber mein leiblicher Vater ist auch so ein Ar***loch...die selbe Sache macht er auch...nur er schuldet mir 60.000 € Unterhalt....wenn du alt genug ist würde ich an deiner Stelle ihn anzeigen....nur so ein Tipp

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
AalFred2  07.05.2019, 12:42
die Beerdigung muss du nicht zahlen

Das ist in der Allgemeinheit einfach Unsinn.

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darkdragonheart  07.05.2019, 12:44
@AalFred2

ist es nicht.... meine Mutter hat nicht in irgendeiner Weise Geld hinlegen müssen als ihr leiblicher Vater starb.....die Verwandten haben die Kosten aufgenommen

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AalFred2  07.05.2019, 12:46
@darkdragonheart

Was in deiner Familie privat geregelt wurde, ist rechtlich aber vollkommen irrelevant. In Deutschland haben die unterhaltsverpflichteten Nachkommen die Bestattungskosten zu tragen, wenn kein Erbe existiert.

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AalFred2  07.05.2019, 12:52
@darkdragonheart

Auch in Franken gilt das BGB. Und danach ist deine Behauptung oben immer noch Blödsinn.

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darkdragonheart  07.05.2019, 12:53
@AalFred2

ich weiß wie es bei mir war....und so welche A****löcher haben immer noch noch mehr KInder

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AalFred2  07.05.2019, 12:54
@darkdragonheart

Wie schon gesagt: Ihr dürft privat absprechen, was ihr wollt. Die Rechtslage ist im Streitfall eine andere.

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darkdragonheart  07.05.2019, 12:55
@AalFred2

Ja...Profi, wir haben es verstanden...schon 300 Totesfälle mitgekriegt oder....wundert mich dann net wieso...sterbe auch freiwillig

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AalFred2  07.05.2019, 12:56
@darkdragonheart

Offensichtlich hast du es nicht verstanden. Du könntest aber auch einfach ins Gesetz schauen und deinen Irrtum zugeben. Das geht ganz ohne Todesfall.

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FordPrefect  07.05.2019, 13:03
@darkdragonheart

Was ihr untereinander vereinbart, ändert nichts an der gesetzlichen Regelung. Dem Staat ist es letztlich gleichgültig, von wem das Geld kommt.

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FordPrefect  07.05.2019, 13:02
die Beerdigung muss du nicht zahlen

Falsch bzw. unsicher. Hängt davon ab, ob der Sohn der nächste unterhaltspflichtige Verwandte ist (falls ja, muss er zahlen).

Du hattest keine richtige Beziehung mit ihm

Das ist in Bezug auf die Pflicht zur Übernahme der Bestattungskosten völlig irrelevant.

Für Bayern zu finden in § 1 Abs 1 BestV, siehe

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBestV-1

Aus der gesetzlichen Pflicht zur Durchführung resuliert zwingend auch die Pflicht zur Kostenübernahme.

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Wohl nur durch Ablehnung des Erbes.

QuotingMemes 
Fragesteller
 07.05.2019, 12:33

Und was ist mit seinen Schulden bei mir? Wenn ich das Erbe ablehne , kriege ich trotzdem die Schulden zurückerstattet?

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Mirabil  07.05.2019, 12:44
@QuotingMemes

Ich denke nicht, dass du je was von dem Geld sehen wirst. Du hast ja geschrieben, dass auch durch einen Anwalt kein Geld kam. Mein Vater hat sogar den Prozess, den wir gegen ihn geführt haben verloren und was hat das gebracht? Nichts. Er lebt seit Jahren von Hartz4 und bemüht sich auch nicht um einen Job. Damit hat er so wenig Einkommen, dass er nicht zum Zahlen gezwungen werden kann und Ersparnisse hat er auch keine. Sollte er Mal sterben, brauche ich gar nicht zu überlegen, ob ich das Erbe annehme: alles was er mir vermachen könnte sind Schulden und die müsste ich dann sogar abbezahlen, wenn ich das Erbe annehme.

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QuotingMemes 
Fragesteller
 08.05.2019, 03:54
@Mirabil

"Er lebt seit Jahren von Hartz4 und bemüht sich auch nicht um einen Job. Damit hat er so wenig Einkommen, dass er nicht zum Zahlen gezwungen werden kann und Ersparnisse hat er auch keine. Sollte er Mal sterben, brauche ich gar nicht zu überlegen, ob ich das Erbe annehme: alles was er mir vermachen könnte sind Schulden und die müsste ich dann sogar abbezahlen, wenn ich das Erbe annehme."

- bei mir ist es exakt genauso. Als hätten wir den gleichen Vater

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Mirabil  08.05.2019, 07:18
@QuotingMemes

Gibt leider zu viele von denen. Die setzen Kinder in die Welt, aber Verantwortung dafür wollen sie nicht übernehmen. Die Kinder sind dann immer die Leidtragenden und müssen mit der Situation klar kommen. Es ist halt die eine Sache ohne Vater aufzuwachsen, aber noch viel schlimmer ist, wenn man gerade so am Existenzminimum kratzt, während der Vater ein nettes vom Amt bezahltes Leben führt.

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mariontheresa  07.05.2019, 12:34

Auch wenn es nichts zu erben gibt - die Kinder zahlen.

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mariontheresa  07.05.2019, 12:39
@Munga01

Meine Schwägerin hat auch nichts geerbt, weil der verstorbene Halbbruder von Sozialhilfe im Heim lebte. Trotzdem musste sie die Beerdigung zahlen.

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FordPrefect  07.05.2019, 12:56
@Munga01
Nein, das stimmt so nicht!

Doch. Ob es die Kinder trifft, hängt nur davon ab, wer nächster Angehöriger des Verstorbenen ist. Aber bezahlen müssen die Bestattung immer die Angehörigen, sofern sie leistungsfähig sind (ansonsten gibt es ein Sozialbegräbnis). Mit dem Erbe hat es nichts zu tun.

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Zunächst sind Bestattungskosten aus dem Nachlass zu begleichen. Reicht dieser nicht aus sind die nächsten Angehörigen zur Kostenübernahme verpflichtet in der Reihenfolge: Ehepartner, Kinder, Eltern und ggf. weitere Angehörige.

Egal, wer der Besorger der Bestattung ist oder war, er/sie kann sich dann das Geld von den Bestattungspflichtigen zurückholen- hier seine beiden Töchter.

Wenn deine Mutter die Unterhaltsforderungen nicht aktiv betrieben hast, du es dann später in Ausbildung auch nicht, entbindet es dich trotzdem nur unter ganz besonderen Umständen von der Pflicht, zusammen mit deiner Halbschwester die Kosten zu tragen. Kannst du es aus wirtschaftlichen Gründen nicht, kannst du dich an das Sozialamt wenden.