Unterhalt und Gerichtsverhandlung?


08.03.2024, 14:51

Hallo ihr lieben,

Vielleicht könnt ihr mir ja etwas weiter helfen

Ich habe mal eine Frage. Der „Vater“ meiner Tochter hatte keinen Unterhalt gezahlt und sich auch als zahlungsunfähig gemeldet. Ich beziehe aktuell Elterngeld und Bürgergeld. Meine Tochter bekommt Leistungen vom Amt. Wir hatten jetzt eine Gerichtsverhandlung in der nun festgelegt wurde das der Vater meiner Tochter ab 01.04.2024 Unterhalt zahlen soll da er wieder zahlungsfähig ist. Nun ist die Frage kann das Jobcenter Unterhalt zurück fordern obwohl das Gericht im Urteil gesagt hat das vergangene Unterhaltszahlungen nicht mehr erstattet werden dürfen da er erstens zahlungsunfähig war jetzt ab 01.04.2024 Unterhalt zahlen muss. Vielleicht bekomme ich ja von euch eine Antwort.

Viele Grüße 

3 Antworten

Es sollte möglich sein, zu verhindern, dass du es zurückzahlen musst und dann dadurch ohne Geld da stehst. Aber aus dem was du sagst, lässt es sich kaum verstehen.

vergangene Unterhaltszahlungen nicht mehr erstattet werden dürfen

Je nachdem, wo genau diese Formulierung gefallen ist, bedeutet das Wort "erstatten" etwas anderes. Die Frage ist, welche Erstattung an wen gemeint ist. Und warum von "dürfen" und nicht "müssen" die Rede ist.

Wenn er vorher tatsächlich nicht leistungsfähig war, dann muss er auch keinen Unterhaltsvorschuss zurück zahlen!

Aber in Zukunft wird er eben den regulären Unterhalt an dich zu zahlen haben.

Hallo, aus meinem Familiären Umfeld weiß ich das sobald der "Vater" des Kindes arbeiten geht das Geld zurückzahlen muss. Er muss quasi für sein Kind zahlen und zusätzlich dem Amt zurück zahlen. Das ist was ich weiß und weiter geben kann, es sei denn es hat sich mittlerweile geändert.

Freundliche Grüße