Unterhalt?

7 Antworten

Dann schreib deine Tochter an, teile ihr mit, dass ab jetzt BEIDE Eltern für ihren Unterhalt zuständig sind, das du den Unterhalt berechnet haben willst und du ihn erst einmal halbierst, bis die Berechnung vorliegt. Fordere sie auf, sich ans Jugendamt zu wenden, die helfen bei der Berechnung, fordern von dir, aber auch der Kindsmutter die Einkommensunterlagen an. Dann berechnet das JA, teilt das Ergebnis deiner Tochter mit und sie muss die Beträge dann einfordern.

Wenn sie bei der Mutter lebt, kann sie auf deren Zahlung verzichten, aber dein Anteil reduziert sich sicher, wenn die Kindsmutter selbst arbeiten geht.

Und deine Tochter ist verpflichtet, dir mitzuteilen, was sie macht, ob noch zur Schule geht, dann muss sie dir eine Schulbescheinigung vorlegen, studiert sie, eine I- Bescheinigung. Ist sie in Ausbildung, muss sie dir nachweisen, was sie verdient.

Du bist derzeit in der komfortablen Lage, dich entspannt zurückzulehnen, zahle die Hälfte, wenn es einen Unterhaltstitel gibt, wende dich an das JA, bitte um Aufhebung.

Deine Tochter muss dir mit oder ohne Titel offenlegen was sie ab der Volljährigkeit so treibt. Die Kindsmutter ist da vollkommen raus und mit ihr musst du auch nicht kommunizieren. Denn sie ist ab der Volljährigkeit genauso zum Barunterhalt verpflichtet wie du, wenn noch Bedarf besteht.

Du solltest also erstmal in Erfahrung bringen, ob der Titel tatsächlich nur bis zur Volljährigkeit ausgestellt wurde. Sollte dem so sein, dann stellst du den Unterhalt ein!

Sollte dem nicht so sein, dann schreibst du die volljährige Tochter an, dass sie dir bitte Nachweise darüber schicken soll, was sie derzeit macht, ob sie meint noch Ansprüche zu haben und sie dir ihre Ansprüche beziffern muss. Dafür kann sie zum Jugendamt gehen um dort eine Berechnung vornehmen zu lassen.

ansonsten soll sie den Titel im Original herausgeben bzw. eine Verzichtserklärung aus dem Titel zu pfänden unterzeichnen.

Die Kindsmutter hat dann ihre Einkommensbelege ebenfalls vorzulegen, die du zur Prüfung natürlich ebenfalls vorgelegt haben musst.

Sollte sie der Aufforderung nicht nachkommen dir ihren Bedarf nachzuweisen in Form eines Ausbildungsvertrages, einer Schulbescheinigung oder einer Immatrikulationsbescheinigung etc., dann siehst du dich leider gezwungen auf Auskunft und /oder Abänderung zu klagen. Die Kosten dafür muss sie dann leider übernehmen, da sie dich in ein unnötiges Gerichtsverfahren gedrängt hat.

Verpacke es freundlich, aber bestimmt! Setze einen Termin und übergib es deinem Anwalt, wenn sie nicht reagieren sollte.

Wurde der Titel über ein Familiengericht erstellt oder über das Jugendamt? Oder bist du dir nicht einmal sicher, dass es überhaupt einen Titel gibt?

Ging es übers Gericht wirst du einen Anwalt gehabt haben. Der sollte eine Kopie haben. Ging es über das Jugendamt: da gilt das Gleiche.

Wenn es einen Titel gibt, dann auf keinen Fall den Unterhalt einfach einstellen oder weniger zahlen! Das könnte zur sofortigen Pfändung führen!

Du kannst ihr und solltest ihr in dem Fall die "Darlehenslösung" anbieten.

Schreibe ihr also bei vorhandenem Titel "Ich biete dir an den Unterhalt als zins- und tilgungsfreies Darlehen zu zahlen, verbunden mit der Verpflichtung, auf Rückzahlung zu verzichten, falls es beim zugesprochenen Unterhalt bleibt."

Siehe dazu auch die Erklärung warum das wichtig sein könnte:

https://www.familienrecht-ratgeber.com/unterhalt/verfahren/abaendern/abaenderung-unterhaltstitel/#darlehensloesung

Es steht jetzt also alles mit einem Titel der vorhanden ist oder eben auch nicht. Und wie gesagt: Mutti ist aus der Konversation raus, da selbst zum Unterhalt verpflichtet.

Auch solltest du nicht vergessen deine Tochter nach ihrer Kontonummer zu fragen. Denn auf keinen Fall solltest du an die Mutter weiter zahlen! Es sei denn, die Tochter versichert dir schriftlich, dass sie genau das so will.

Nochmal zusammengefasst, wenn Titel vorhanden:

  • Tochter anschreiben, dass ab der Volljährigkeit BEIDE Elternteile zum Barunterhalt verpflichtet sind.
  • Auf die Herausgabe des Titels bestehen bzw. sie darauf hinweisen, dass sie dir die Haftungsquote benennen soll, damit der Titel durch eine entsprechende Verzichtserklärung ihrerseits abgeändert werden kann. Das Jugendamt hilft ihr dabei...
  • Sie soll ihre Kontodaten aufgeben
  • Darlehenslösung anbieten
  • Sie soll dir einen Nachweis senden zu dem was sie macht und worauf sich ihr Anspruch begründet
  • nachfragen wie ihr Werdegang wohl aussehen wird, denn bei einem Studium z.B. müsste sie vorrangig BAföG beantragen
  • ihr gleich mitteilen, dass sich dein Anteil so oder so verringert, da das Kindergeld nun voll auf ihren Bedarf angerechnet wird
  • sie möge, falls sie meint dass Bedarf besteht, die Einkommensunterlagen der Mutter schon mal mitschicken. Also die letzten 12 Einkommensbelege und den letzten Steuerbescheid.

Besteht kein Titel: Unterhalt SOFORT einstellen und abwarten was passiert. In beiden Fällen: Mutti ist raus und mit ihr musst du nicht reden, ihr was erklären oder Rechenschaft ablegen.

Überzahlt hast du so oder so schon, denn der Unterhalt an Mutti hätte anteilsmäßig nur bis einen Tag vor der Volljährigkeit gezahlt werden müssen. Ab dann an das volljährige Kind!

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Erstmal toll, dass du so zuverlässig deiner Unterhaltspflicht nachkommst. Das ist leider nicht selbstverständlich.

An deiner Stelle würde ich per Einschreiben einen Brief an Mutter und Tochter schreiben und 1. fragen, auf welches Konto der Unterhalt in Zukunft gezahlt werden soll und 2. Schul- bzw Ausbildungsnachweise mit einer Frist (z.B. Frist) anfordern. Für den Fall, dass die Frist nicht eingehalten wird, könntest du dann ankündigen, den Unterhalt ab Januar vorläufig auszusetzen.


Kessie1  20.11.2024, 01:38

Auf gar keinen Fall den Unterhalt einfach einstellen, wenn es einen Titel gibt :-). Es droht dann nämlich die Pfändung.

Kessie1  20.11.2024, 14:12
@SkR1997

Auf jeden Fall :-).

Das ist total nervig mit diesen unbefristeten Titeln. Zumindest für den Unterhaltspflichtigen.

Der Unterhaltstitel endet mit der Volljährigkeit des Kindes, der Unterhaltsanspruch erst nach Beendigung der ersten Ausbildung.


Kessie1  20.11.2024, 01:36
Der Unterhaltstitel endet mit der Volljährigkeit des Kindes

Nicht zwingend. Es gibt auch unbefristete Titel. Wäre schön, wenn alle Titel befristet wären, weil sich dann das volljährige Kind immer kümmern müsste.

Von Experte Roland Sperling bestätigt

Schreib Deiner Tochter und der Mutter, dass Du weitere Unterhaltszahlungen unter Vorbehalt aussetzt, bis Du Nachweise über die Ausbildungssituation hast.

Wahlweise Anwalt konsultieren.


Kessie1  20.11.2024, 01:30

"Unter Vorbehalt" hat allerdings keine rechtliche Relevanz. Die Darlehenslösung ist da gerichtssicher. Und Aussetzen ist eine ganz schlechte Idee wenn es denn einen Titel gibt. Wenn es doof läuft, dann rennt das Kind los und läutet die Pfändung ein. Und da man nicht weiß um was für einen Titel / Vergleich / Beschluss es sich da jetzt genau handelt, kann es passieren, dass dann nicht einmal die Vollstreckungsgegenklage greift.